C
cleo
Guest
Hallo,
am 2.10 endet meine EZ. Mitte Juni habe ich schriftlich bei meinem AG eine Teilzeitstelle (25 Stunden) nach der EZ beantragt. Daraufhin kam ein mündliches OK aber nichts schriftliches. Heute habe ich endlich einen Termin bei ihm bekommen. Seine Aussage: 25 Stunden sind OK. Das von ihm vorgeschlagene Gehalt ist aber glatte Ausbeutung. Dafür bin ich ehrlich gesagt nicht bereit zu Arbeiten. Er machte mir auch gleich klar das es keinen Verhandlungsspielraum gibt
Nun meine Fragen:
- Für wieviel Stunden muss ich nach meiner EZ wieder arbeiten? Meine beantragten 25 oder meine alten Vollzeit?
- Welche schriftlichen Sachen (z. B. Änderungskündigung) brauch ich?
- Was passiert, wenn ich einer evtl. Änderungskündigung nicht zustimme? Bin ich dann TZ oder VZ beschäftigt?
- Zu wann kann er mich kündigen?
- Bekomme ich Arbeitslosengeld wenn ich einer Änderungskündigung nicht zustimme?
- Welche Leistungen stehen mir dann zu?
am 2.10 endet meine EZ. Mitte Juni habe ich schriftlich bei meinem AG eine Teilzeitstelle (25 Stunden) nach der EZ beantragt. Daraufhin kam ein mündliches OK aber nichts schriftliches. Heute habe ich endlich einen Termin bei ihm bekommen. Seine Aussage: 25 Stunden sind OK. Das von ihm vorgeschlagene Gehalt ist aber glatte Ausbeutung. Dafür bin ich ehrlich gesagt nicht bereit zu Arbeiten. Er machte mir auch gleich klar das es keinen Verhandlungsspielraum gibt
Nun meine Fragen:
- Für wieviel Stunden muss ich nach meiner EZ wieder arbeiten? Meine beantragten 25 oder meine alten Vollzeit?
- Welche schriftlichen Sachen (z. B. Änderungskündigung) brauch ich?
- Was passiert, wenn ich einer evtl. Änderungskündigung nicht zustimme? Bin ich dann TZ oder VZ beschäftigt?
- Zu wann kann er mich kündigen?
- Bekomme ich Arbeitslosengeld wenn ich einer Änderungskündigung nicht zustimme?
- Welche Leistungen stehen mir dann zu?