ich hatte gestern ein Gespräch mit einer Mutter deren Sohn 14 Jahre alt ist und den Behindertenausweis mit B/G/H u 80% hat. Es ging darum das die Kinder mit 14 Jahren ein Mitspracherecht haben was z.b. die Einweisung in die Kinder u Jugendpsychiatrie haben. Wollen sie mit 14 nicht, muß man sie mit richterlichen Beschluß einweisen lassen.
Sie erzählte mir das ein Kind mit Ausweis u den genannten Merkzeichen sozusagen entmündigt ist und ohne jeden richterlichen Beschluß eingewiesen werden dürfen, ist das Richtig??
Meiner hat ebenfalls 80%, das G und B im Ausweis stehen.Ich halte ihn aber deshalb nicht für so eingeschränkt das ich über seinen Kopf hinweg entscheiden muß.
Sie erzählte mir das ein Kind mit Ausweis u den genannten Merkzeichen sozusagen entmündigt ist und ohne jeden richterlichen Beschluß eingewiesen werden dürfen, ist das Richtig??
Meiner hat ebenfalls 80%, das G und B im Ausweis stehen.Ich halte ihn aber deshalb nicht für so eingeschränkt das ich über seinen Kopf hinweg entscheiden muß.