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nessie
Guest
Hallo zusammen
Es ist für mich eine schwierige Situation.
Ich habe mich vor 6 Jahren von meinem Ex getrennt. Damals lebte ich noch in Deutschland, ich habe alleiniges Sorgerecht, und vom JA habe ich eine vollstreckbare Ausfertigung. Er muss Unterhalt zahlen. Das heisst nur bis April diesen Jahres.
Ich lebe nun im Ausland und mein Mann hat unseren nun 8jährigen Sohn adoptiert, weil der Erzeuger das so wollte. Seid dem 7ten Lebensjahr hätte er ja mehr zahlen müssen, was er aber nicht tat. Er hat von mir mehrere Schreiben bekommen, was er abstreitet.
Er schuldet mir mitlerweile noch 1500 Euro und will diese nicht zahlen, sondern nur noch 200.
Ich weiss, vielleicht klingt das hart, wenn ich sage, das ich den ganzen Betrag haben will, aber es ist ja nicht für mich, sondern für das Kind, und es steht ihm zu.
Jedenfalls behauptet sein Anwalt, das der Anspruch verwirkt sei, was ja eigentlich erst nach 4 Jahren ist und verjähren ja auch erst nach 3 jahren nach der Volljährigkeit.
Muss ich mit der ganzen Sache nun zu einem deutschen Gericht gehen?
An wen wende ich mich da?
Bitte gebt mir einen Rat,
Ich danke euch
LG nessie
Es ist für mich eine schwierige Situation.
Ich habe mich vor 6 Jahren von meinem Ex getrennt. Damals lebte ich noch in Deutschland, ich habe alleiniges Sorgerecht, und vom JA habe ich eine vollstreckbare Ausfertigung. Er muss Unterhalt zahlen. Das heisst nur bis April diesen Jahres.
Ich lebe nun im Ausland und mein Mann hat unseren nun 8jährigen Sohn adoptiert, weil der Erzeuger das so wollte. Seid dem 7ten Lebensjahr hätte er ja mehr zahlen müssen, was er aber nicht tat. Er hat von mir mehrere Schreiben bekommen, was er abstreitet.
Er schuldet mir mitlerweile noch 1500 Euro und will diese nicht zahlen, sondern nur noch 200.
Ich weiss, vielleicht klingt das hart, wenn ich sage, das ich den ganzen Betrag haben will, aber es ist ja nicht für mich, sondern für das Kind, und es steht ihm zu.
Jedenfalls behauptet sein Anwalt, das der Anspruch verwirkt sei, was ja eigentlich erst nach 4 Jahren ist und verjähren ja auch erst nach 3 jahren nach der Volljährigkeit.
Muss ich mit der ganzen Sache nun zu einem deutschen Gericht gehen?
An wen wende ich mich da?
Bitte gebt mir einen Rat,
Ich danke euch
LG nessie