erziehungsgeld

michaela79

Neues Mitglied
Brauche mal bitte einen Rat.

Wie sieht es jetzt mit dem neuen Mutterschaftsgeld aus? Ist das richtig, dass man 67 % des letztem Nettogehalts bekommt? Kommt dann Erziehungsgeld noch dazu oder ist das schon mit dabei?
Habe leider keinerlei ahnung, wäre dankbar für eure Hilfe, oder für ein paar Infos, wo man sich informieren kann.

Danke und Gruss
 

mellipop

***Jungsmami***
Also 6 Wochen vor bis 8 Wochen nach der Geburt bekommt man das Mutterschaftsgeld weiterhin.

Dann gibt es das neue Elterngeld, welches nach den letzten 12 Monaten des Nettoeinkommens bemessen werden und davon 67 %.

lg mellipop
 

mellipop

***Jungsmami***
meinst du das Erziehungsgeld oder das elterngeld?

Elterngeld gibt es für 12 Monate + 2 Partnermonate.

Kannst es aber auch strecken auf 24 monate, dann bekommst du halt jeden Monat nur die Häfte.

lg mellipop
:engel
 

Ilona

Moderator
Teammitglied
Der Unterschied ist der, dass nun auch besser verdienende was in der Elternzeit bekommen. Allerdings auf kosten derer, die sowieso schon wenig haben.

Sockelbetrag also das minimum, 300 Euro.für 12 bzw 14 monate, 24 Monate nur die hälfte also 150 Euro
Früher Erziehungsgeld 2 Jahre lang 300 Euro monatlich.


Um es kurz zu erklären, bei den Familien die sozialhilfe oder Arbeitslosengeld beziehe wurde ein jahr weggebnommen um zu finanzieren, dass nun auch Eltern die früher über der Einkommensgrenze für Erziehungsgeld lagen ihre 67% bekommen.
 

mellipop

***Jungsmami***
Na Erziehungsgeld gibt es für das Kind geboren bis 31.12.2006

Elterngeld bei geburt ab 01.01.2007

lg mellipop
:engel
 

sannibep

stets ehrlich, wenn auch direkt
Man muss beachten, dass das Elterngeld in der ersten 8 Wochen mit den Mutterschaftgeld verrechnet wird, dass du die 12 (bzw. 14/24) Monate gleich viel Geld bekommst. Bekommst jedoch max. 1800€ und es wird nurnoch das Einkommen desjenigen berechnet der betreut. Also wenn die Mutter in Elternzeit geht dann, das einkommen von ihr in den letzten 12 Monaten vor dem Mutterschutz, wenn dieser in anspruch genommen. Um wenn das monatliche Gehalt unter 1000€ liegt, dann bekommt man monatlich eine prozentuale Ersatzrate. Dran zu denken ist, dass man in der Elternzeit nicht mehr als 30 Stunden/Woche arbeiten darf!
 

lalelu

Namhaftes Mitglied
Orginal Ilona
Der Unterschied ist der, dass nun auch besser verdienende was in der Elternzeit
bekommen. Allerdings auf kosten derer, die sowieso schon wenig haben.

das führt zu endlos Diskusionen z.b. die letzten zig Jahre bekammen die Sozialschwachen auf Kosten der Normal und Besserverdiener Erziehungsgeld während die Normal und Besserverdiener überhaupt nix bekammen!!

Um es kurz zu erklären, bei den Familien die sozialhilfe oder Arbeitslosengeld beziehe wurde ein jahr weggebnommen um zu finanzieren, dass nun auch Eltern die früher über der Einkommensgrenze für Erziehungsgeld lagen ihre 67% bekommen.

unglücklich gelöst, aber war ja auch ne Frechheit das es überhaupt eine Einkommensgrenze gab!
 

Ilona

Moderator
Teammitglied
lalelu wie du schon sagtest gibt es darüber schon einige endlosdiskusionen und aus dem grund äussere ich mcih zu der thematik auch nun nicht mehr.
 

cde

**verwirrt**
Blöde Frage, aber in Bayern läuft das doch anschließend mit dem Landeserziehungsgeld weiter oder? :schiel
 

sannibep

stets ehrlich, wenn auch direkt
Das mit dem Landeserziehungsgeld wird noch geklärt, ob die das noch für die Elterngeldbezieher machen wollen, soweit ich gehört habe.
 
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