Erziehungsgeld??

steja1

Neues Mitglied
Hallo,

wird beim Erziehungsgeld ab dem 1.1.04 mein Einkommen aus dem Jahr 2003 mit angerechnet, wenn ich der Antragsteller bin oder ´nur das Einkommen meines Mannes.
Im Antrag steht: "Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit: sind vom Antragsteller nur anzugeben und Nachzuweisen, wenn diese im Zeitraum nach der Geburt bezogen werden!
Da ich ja nicht arbeiten gehen will, brauch ich demzufolge nichts anzugeben!

Wer kennt Sie aus und hat erst einen Antrag gestellt?
Danke
LG
Steja1
 
K

Kasmira

Guest
soweit ich weiß, gilt das wirklich nur für den zeitraum, in dem du das erziehungsgeld beziehen wirst - also nach der geburt... ansonsten bin ich nämlich auch ganz übel dran :angst ...

hatte aber damals nachgefragt - das einkommen des ehemannes und dein eigenes einkommen für den zeitraum des erziehungsgeldBEZUGES muß angegeben werden - zumindest haben die mir das bei der kasse so gesagt...
 
C

cleo

Guest
Ich habe nur das Einkommen von meinem Mann angegeben. Und es gab keine Probleme. Da du ja nicht arbeiten gehst, hast du auch kein Einkommen, das du angeben kannst. Nur wenn du noch halbtags irgendwo jobben würdest, müsstest du es angeben. Aber so...

Gruss
Cleo
 
K

Kasmira

Guest
ja, so meinte ich das... hab zusätzlich noch die bestätigung von meinem ex-arbeitgeber dazugepackt (respektive von der kripo, die ihn sucht, weil er mit unserem geld abgehauen ist :-D ) - aber ich denk mal, nötig ist das nicht...

es geht ja nur um das einkommen im laufe des erziehungsgeldbezuges, das dann im falle des falles angerechnet werden würde...
 
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