spinnenfritz
Neues Mitglied
Hallo,
mich würde mal interessieren, was man als Erziehungsstelle (Unterbringung nach § 34) neben dem Gehalt noch an Kostenerstattung für die Unterbringung, für die Verpflegung, für Bekleidung usw. bekommt. Es geht also nicht um normale Pflegekinder, für die eine Pauschale von ca. 500 Euro gezahlt wird, dazu noch ein Erziehungsbeitrag von ca. 200 Euro, sondern um solche Erziehungsstellen, bei denen man für ein Kind eine halbe Erzieherstelle hat ähnlich wie im Heim. Bei einer mir bekannten Organisation gibt es wohl für Essen und Unterkunft 350 Euro, das erscheint mir doch arg wenig.
Spinnenfritz
mich würde mal interessieren, was man als Erziehungsstelle (Unterbringung nach § 34) neben dem Gehalt noch an Kostenerstattung für die Unterbringung, für die Verpflegung, für Bekleidung usw. bekommt. Es geht also nicht um normale Pflegekinder, für die eine Pauschale von ca. 500 Euro gezahlt wird, dazu noch ein Erziehungsbeitrag von ca. 200 Euro, sondern um solche Erziehungsstellen, bei denen man für ein Kind eine halbe Erzieherstelle hat ähnlich wie im Heim. Bei einer mir bekannten Organisation gibt es wohl für Essen und Unterkunft 350 Euro, das erscheint mir doch arg wenig.
Spinnenfritz