brauche Rat -  Ex will alleinige Sorgerecht!!

Papa3Kids

Neues Mitglied
Hallo an alle!!! Brauche dringend Hilfe, weiß nicht mehr weiter,,

bin geschieden seit 5 Jahren, gem. Sorgerecht, 3 Kinder (11, 9,7) Habe guten Kontakt zu den Kindern, zahle Unterhalt und sehe die Kinder regelmässig.

So und jetzt mein Problem

Mein Sohn (9) ist schon seit Geburt krank, meine Ex wollte ihn auch nie haben, warum auch immer, hat sich auf den Bauch geschlagen als sie mit ihm hochschwanger war. Jetzt ist allerdings alles viel schlimmer geworden, er liegt im KH, hat psychische Problemen evt. Epelepsie, was genau wissen wir noch nicht. Meine Frau gibt mir gar keinen Auskunft was die Ärzte sagen und so. Jetzt vor paar Tagen hat mein Sohn mir einvbertraut dass der Mann von meiner Ex ihn schlägt und die andere Kinder werden auch von ihm geschlagen, hat mich gebeten dass ich mit Mama rede. Das habe ich natürlich gemacht, sie ist direkt auf 180, hat gesagt er hat mehr Recht auf Kinder wie ich da er mit denen zusammen wohnt und so, und ich soll mich nicht einmischen, soll die Kinder in Ruhe lassen. Jetzt herrscht zwischen uns Krieg, kann mit ihr nicht mehr reden, die Kinder erzählen mir nicht mehr nur weinen, haben sehr viel Angst vor ihr. Die Ex droht mir jetzt mit JA und Gericht, will jetzt alleinige Sorgerecht haben, da ich angeblich die Kinder zu wenig zu mir hole. ( 1 mal im Monat, so wurde vom Gericht festgelegt, damit ich mehr arbeiten kann , und mehr Unterhalt zahlen kann)

Was kann ich da machen? Habe so einen Angst um die Kinder(((( Aber ich kann doch nicht einfach nichts machen wenn ich weiss dass die Kinder geschlagen werden????
 

Ilona

Moderator
Teammitglied
Am bestehn wendest du dich ans Jugendamt die können dir da am ehesetn weiter helfen oder ein Anwalt der sich mit Sorgerechtsstreit auskennt.
 

Scheidungskind

Neues Mitglied
Bitte schau mal unter
www.scheidungskinder-scheidentutweh.de
und mach mit......

das Jugendamt wird dir höchst wahrscheinlich nicht helfen......


Grüße und starke Nerven wünscht

Andrea
 

Gerhard S.

fast-Alles-Versteher
Hm,
aber da bräuchte es eine Anleitung, wie man einen guten Anwalt findet.

Hab mir gestern eine Rechtsschutz durchgelesen: 12 Monate Wartezeit, und dann 250,- Selbstbeteiligung... weia.

Gruß Gerhard
 

Gerhard S.

fast-Alles-Versteher
http://www.finanz.de/rechtsschutzversicherung/

Dort gibt es zum Anklicken:

Selbstbeteiligung EUR 0-250

- Rechtsschutz in Ehesachen (nur wenn verheiratet)
- Rechtsschutz für Unterhalt
- Rechtsschutz für Opfer von Gewalttaten

Und setzt man dort die 3 Häkchen, so bekommt man Angebote:

146,00 bis 471,45 €. Wartezeit 3 Monate.


Täusche ich mich da - oder gibt es doch Rechtsschutz für Familiensachen? - Achtung, nicht verwechseln mit Familienrechtsschutz, ist etwas ganz anderes!
 

Gerhard S.

fast-Alles-Versteher
Rechtsschutz für Scheidung

Hier bietet eine Versicherung Scheidungsrechtsschutz an. Ich glaube aber nicht, dass sich das (für Sie) rechnet.

Es besteht eine Selbstbeteiligung von 500 € und die Wartezeit beträgt 3 Jahre.

Daneben gibt es noch Rechtsschutz für Familiensachen. Diese betrifft immer nur eine Beratung aus konkretem Anlass, auch meist mit einer Selbstbeteiligung. Allein deswegen einen Versicherungsvertrag abzuschliessen, lohnt meines Erachtens nicht.


Gegen Bezahlung gibt es (anwaltliche) Musterbriefe Vorläufiger Rechtsschutz nach Anhängigkeit einer Ehesache zum Herunterladen.
Klickt man z.B. an: Vorläufiger Rechtsschutz nach Anhängigkeit einer Ehesache
dann bekommt man die Auswahl:
Überblick
• Einstweilige Anordnungen, §§ 620-620g ZPO
• Einstweilige Anordnung "Sorgerecht", § 620 Nr. 1 ZPO
• Einstweilige Anordnung zur Regelung des Aufenthaltsbestimungs- und Erziehungsrechts
• Einstweilige Anordnung "Umgangsrecht", § 620 Nr. 2 ZPO
• Einstweilige Anordnung "Herausgabe des Kindes"
• Einstweilige Anordnung "Kindesunterhalt", § 620 Nr. 4 ZPO
• Einstweilige Anordnung "Regelung des Getrenntlebens" (Belästigungsverbot), § 620 Nr. 5 ZPO
• Einstweilige Anordnung "Ehegattenunterhalt", § 620 Nr. 6 ZPO
• Einstweilige Anordnung "Benutzung von Ehewohnung und Hausrat"
• Einstweilige Anordnung "Benutzung und Herausgabe von Hausrat", § 620 Nr. 1 ZPO
• Einstweilige Anordnung zur "Herausgabe und Benutzung zum persönlichen Gebrauch bestimmter Gegenstände", § 620 Nr. 8 ZPO
• Einstweilige Anordnung "Schutzmaßnahmen nach § 1 GewSchG", § 620 Nr. 9 ZPO
• Einstweilige Anordnung "Wohnungsüberlassung nach § 2 GewSchG", § 620 Nr. 9 ZPO
• Einstweilige Anordnung "Prozesskostenvorschuss", § 620 Nr. 10 ZPO
• Eidesstattliche Versicherung "zur Glaubhaftmachung im einstweiligen Anordnungsverfahren"



Hallo Andrea:
gesetzt den Fall, du wärst meine Tochter, vielleicht 8 Jahre alt - und lebst bei deiner Mutter (die ich mal liebte, sie hat sich von mir trotzdem getrennt, sind aber noch nicht geschieden):
Deine Mutter versorgt dich zwar ausreichend (auch nicht zuletzt dank meines an sie gezahlten Kindesunterhalts), hat jedoch wenig Zeit und Geduld mit dir, weil ihr schon wieder so einige Männer im Kopf rumgehen.

Und ich könnte dich zwar auf meine Wohnungadresse ummelden (so wie es einfach deine Mutter getan hat) - jedoch habe ich einen täglichen 12h-Job. Und ausgerechnet immer dann, wenn du Schule aus hast, dann bin ich im Job. Und eine neue Frau gibt es bei mir auch nicht. Kindertagesbetreuung kann ich mir finanziell nicht leisten.

Welche Wünsche hättest du an mich, deinen Vater?

Gruß Gerhard
 

Scheidungskind

Neues Mitglied
Für alle die sich diesen Rechtschutz nicht leisten können gibt es PKH, aber die Leistung ist dann nicht so besonders und wenn ich dann sehe, wie die Familienrichter drauf sind :wand
Aber schau dein Kind an man(n) muss es probieren.

Zu Dir als mein Papa Gerhard würde ich sagen,
egal wie du das anstellst, mach was ich bis deine Tochter......
oder such dir ne Neue.

schau mal auch unter www.Scheidungskinder-scheidentutweh.de
und hilf mit den wir haben auch so ein Kind das uns sagt mach was....

Grüße

Andrea
 

Gerhard S.

fast-Alles-Versteher
Spinne ich das Gedankenexperiment mal weiter:

"...oder such dir ne Neue."

Eigentlich müsste man annehmen, daß genau das das Paradies für den Mann sein müsste: Er darf oder muss sich jetzt eine Neue (aus-)suchen. Ey, echt suuuper!!
Aber leider ist die Psyche des Mannes nicht immer so und gleichartig gestrickt. Ich gehöre zu den "Anderen". Wegen solchen Kerlen, denen alles egal ist, habe ich deine Mutter sozusagen an die verloren. Nebenbei: Wenn deine Mutter schon immer so gestrickt war, dann habe ich sie nicht wirklich verloren - und unsere Paarbeziehung musste früher oder später scheitern. Die Elternbeziehung ist aber nachwievor voll intakt.

Aber mal abgesehen von der männlichen Sichtweise: Ich habe in der Wirklichkeit mit anderen Leuten darüber gesprochen. Es ist dabei herausgekommen, daß es am besten ist, wenn das Kind vom Papa so alt ist, daß man es fragen kann und es auch mit einer neuen Frau für'n Papa einverstanden wäre.
Ich denke, da müssen ein paar Jahre Trennung mindestens ins Land verstreichen; und dann könntest du auch Schlüsselkind eventuell werden.

Also deine Seite www.Scheidungskinder-scheidentutweh.de habe ich mir angesehen. Der Eindruck, den deine Seite vermitteln möchte, sieht bei mir so aus: Daß Scheidungskinder nie wirklich einen Gewinn davon haben können, wenn sich die Eltern scheiden/trennen lassen. Nur allzu gerne wird mit der inoffiziellen Begründung gescheiden, daß das so besser sei, als allzeit miteinander streitende Eltern zusammenzulassen.
Dem stimme ich dir zu. Es ist nicht so.
Sehr gut auch, daß die Seite keine Partei einseitig für Männer oder Frauen ergreift.

In der Sache aber ist deine Seite noch zu sehr im Aufbau befindend. Noch muss jemand viele Nächte auf anderen Seiten damit verbringen, um zu passenden Lösungskonzepten zu kommen. Und da spielen so banale Dinge, wie das liebe Geld - eine nicht unerhebliche Rolle.

Nun gut, haben wir uns auf die "Notlösung" PKH geiningt - und die §§ ff.:
...
§ 1627 BGB (Ausübung der elterlichen Sorge)
§ 1631 BGB (Inhalt der Personensorge)
§ 1686 BGB (Auskunftsanspruch)
...
...
§ 1687 BGB Ausübung der gemeinsamen Sorge bei Getrenntleben
...
...

Gibt es denn da bei dir/euch schon Erfahrungswerte, ob das BGB ausreicht, um dem gemeinen Bürger die nötigen Mittel an die Hand zu geben? (letzlich im Interesse der Kinder)

Grüsse Gerhard
 

Scheidungskind

Neues Mitglied
wer nicht kämpft hat schon verloren


ich habe gute erfahrung mit einem neuen Partner und die Kleine von meinem Freund war erst 8 Jahre.
Grüße

Andrea
 

Celeste

Vernarrte Jungmami + Alienstiefmutter
Also so einfach kann sie dir das gemeinsame Sorgerecht nicht entziehen wenn bereits das gemeinsame Sorgerecht besteht. Dafür müssen schon schwerwiegende Gründe her die ich anhand deiner beschreibung nicht sehe.. die kinder zu wenig holen ist schonmal keiner. Schon gar nicht wenn der Umgang per gericht genauso geregelt ist.

Ich an deiner Stelle würde mich direkt an die Ärzte wenden und sagen das du Auskunft haben willst, die steht dir nämlich zu.

Das die Kinder egschlagen werden (oder der Verdacht besteht) geht natürlich gar nicht, wende dich ans Jugendamt.
 

Scheidungskind

Neues Mitglied
Da irrst du dich gewaltig ich habe Dir da einen Briefwechsel:

Amtsgericht und Jugendamt: Wenn sich die beiden welche das Sorgerecht haben nicht einig sind geht das.

Und zum Jugendamt wir waren dort: entweder du gehst heim zur Mama oder ich bring dich dahin wo ganz viele Kinder sind.
Der Vater war in der Auswahl nicht dabei.
Alles besser als der Vater, der dem Kind noch nie ein Haar gekrümmt hat.
Die Mutter aber hat schon Ihren Sohn welcher beim Vater lebt geschlagen......
Du kannst uns ja auch helfen. Mehr zu diesem Fall siehe....

www.scheidungskinder-scheidentutweh.de und brauchst da noch ein Jugendamt :wand
Aber nichts für ungut so habe ich auch vor 2 Jahren gedacht.
 

Sanny

*extrem* (GL N8Bar)
@Scheidungskind, ich les hier immer nur ein Werbelink von dir...

schreib uns doch einfach mal deine Geschichte :druecker

PS. Mein Rat wäre auch als allererstes das Jugendamt...aber der Themanstarter war wohl paar Tage nicht hier...
 

hitnak

Namhaftes Mitglied
Sanny schrub:

"@Scheidungskind, ich les hier immer nur ein Werbelink von dir..."

Ach, da hat sich jemand im Zorn eine Seite zusammen gebaut, auf der er oder sie geschrieben hat, wie er oder sie die Dinge sieht, um dann jemanden einzuladen, auch draufzuschreiben, wie er die Dinge sieht, damit man dann gemeinsam erst einmal alle die jenigen für böse erklären kann, die in ihren Büros und Gerichtsälen der eigenen Sicht der Dinge nicht folgen, um dann eine Petition an das Justizministerium zu schicken, die einem vermutlich nur eine Einladung zur Rechtschreib-MPU einbringt.

Natürlich darf dabei auch der Missbrauchsfall samt der Anschuldigung an die Kindsmutter, sie habe ihren Sohn zum Lügen angestiftet, bei gleichzeitigem Wutanfall auf das betreffende Gericht, weil das das angeblich geglaubt habe, nicht fehlen. Dazu kann man nur festhalten: Das Gericht hat in dem betreffenden Fall ohne weitere Anhörung von Sachverständigen geurteilt, weil der Täter gestanden hat. Ein Geständnis ist nicht sowas wie bei Sat1 am Nachmittag, wo plötzlich jemand sagt: "Ich war's" sondern der Betreffende wird dabei aufgefordert, ziemlich detailliert aufzuführen, was da war, als er's war - eben genau darum, damit Leute Geständnisse nicht einfach erfinden.

Auch das sollte man in die Petition aufnehmen: Wenn jemand in meiner Familie des Missbrauchs beschuldigt wird, ist er grundsätzlich unschuldig und ist freizusprechen. Bitte Gesetz sofort entsprechend ändern.
 

Scheidungskind

Neues Mitglied
es ist kein Werbe Link und zu den Anschuldigen, die habe ich auch schwarz auf weiß.

Aber das es hier immer welche gibt die reden ohne darüber nachzudenken....

Es ist ein Hilferuf für das und andere Kinder.
Hast du eine Ahnung wie so ein Geständniss gemacht wird?
"Entweder du sagst, das du es warst oder du gehst ins Gefägniss."
Und was die im Knast mit so jemanden machen??????????

Grüße

Andrea
 

hitnak

Namhaftes Mitglied
Sorry, aber ich habe tagtäglich mit Tätern zu tun - so wie Du es beschreibst, werden Geständnisse nicht gemacht.
 

Scheidungskind

Neues Mitglied
Oh doch und nur mal die letzte Sendung von Explosiv [RTL] gesehen hast.
Tut mir leid ein Geschäftsmann auch von seiner EX angezeigt......
Da hat sie noch gestanden, dass sie es erfunden hat und er war 4 Monate im Gefängnis.
Der lebt jetzt von Hartz 4.
Googel mal nach Missbrauch mit dem Missbrauch.
Tut mir leid......... aber ich denke da hast Du ein falsches Bild ( hatte ich auch) und gerade wenn du jeden Tag mit so jemanden zu tun hast,

dann siehst Du dem bestimmt das auch noch im Gesicht an wie in meinem Fall die Staatsanwältin. Wenn jemand so was macht gehört der ins Gefängnis ohne zweifel aber wenn der falsch verurteilt wurde und der Verdacht auch noch da ist???????
Dann schaut jeder darüber weg……..
Und wenn Du, da als Mann mit einer Richterin, 2 Staatsanwältinnen sitzt??????? Hast du schon verloren.
Und zu dem Fall kann ich dir noch mehr sagen als nur die Behauptung glaube mir ich schreibe hier nichts was ich nicht belegen kann

Grüße

Andrea
 

Gerhard S.

fast-Alles-Versteher
Mein Fall:
Im Jahr 2007 behauptete mir gegenüber eine, nicht mit mir/uns verwandte, damals 17-Jährige, meine Frau ginge mir fremd. Aus Angst um Kind/Ehe/Familie schwieg ich. Ich wollte Abwarten und Beobachten und verdeckt diese Sache für mich aufklären.
Von meiner Seite aus hat aber leider diese Aussage zur Zerüttung/Zerstörung meiner Ehe geführt. Jedenfalls meinerseits sind damit alle folgenden Ereignisse, inbesondere auch der Vertrauensverlust in meine Ehefrau begründet. Und sie verstand mein Verhalten immer weniger, bis bei ihr deswegen offene Agressivität ausbrach.

2009 beantragte meine Frau das Trennungsjahr zum Zweck der Scheidung, obwohl ich sie im Kern meiner Seele noch lieb(t)e. Gesprächsangebote lehnte sie strikt ab.

Und so langsam gewinnt bei mir folgender Gedanke immer mehr die Oberhand:
Betrug und Untreue (§§ 263-266b StGB)
Betrug, § 263 StGB - Vorspiegelung falscher oder ... Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen" (sog. Täuschung über Tatsachen)

1.) Ermittlungsverfahren, was 2007 bei dieser jungen Frau zu ihrer Aussage führte?
2.) Es könnte ja sein, daß sie von jemand angestiftet wurde; dann wäre auch diese Person zu vernehmen;
3.) Die 2009 erzwungene Trennung bedeutet für mich finanziellen Verlust. Vom Prinzip her sogar den Ruin. Schadenersatzklage?
4.) Kann ich in einem eventuell später noch, von meiner Ehefrau initiierten Scheidungsverfahren, mit dem Betrug § 263 StGB zumindest die Aussetzung/Nichtannahme des Verfahrens erreichen? Oder wird nach 3 Jahren Trennnungszeit zwangsgeschieden?
5.) Berücksichtigung des mir zugefügten Schadens durch diese Aussage bei einem eventuell anhängigen Unterhalts- und Ehegattenversorgungs-Verfahren?
6.) Sollte sich die Ausage der damals 17-Jährigen als Falschaussage herausstellen - mindestens eine Neufestsetzung des Umgangs mit unserem Kind angebracht? Gerichtliche Verfügung, daß nur Erziehungsberechtigte, oder ausnahmsweise, von uns Eltern betimmte dritte Personen, Umgang mit unserem Kind haben dürfen? Schutzbedürfniss des Kindes?

Ihr seht, da gibt's bei mir jede Menge zum Nachdenken - und vielleicht auch Fragen an meinen Anwalt. Aber so ist das: Sinnvoll kann ich die teure Arbeitszeit meines Anwalts nur nützen, wenn ich weiss, was ich erreichen möchte und Fakten gesammelt habe.

Hier ein Beispiel, warum der Anwalt "gut" sein muss:
Es ist weit verbreitet, bei § 263 nicht die gesetzlichen Merkmale ("durch Vorspiegelung ...") zu prüfen, sondern an ihre Stelle den Begriff der "Täuschung über Tatsachen" zu setzen, wobei unter Täuschung die Einwirkung auf die Vorstellung eines anderen ist (z.B. Tröndle/Fischer49, § 263 Rn 6). So darf ein Anwalt durchaus in seinem Gutachten verfahren. Der Anwalt sollte sich aber darüber im Klaren sein, dass dieses Vorgehen die Gefahr eines Verstoßes gegen Art. 103 II GG heraufbeschwören kann: Was mit dem blassen Wort "Täuschung" vereinbar ist, muss noch lange nicht mit den Worten des Gesetzes vereinbar sein. Der Anwalt muss sich übrigens ohnehin am Wortlaut des § 263 I orientieren und sich entscheiden, welche der dort genannten Modalitäten verwirklicht ist. Denn bei der Anfertigung einer Anklageschrift muss er "die gesetzlichen Merkmale der Straftat" nennen (§ 200 I 1 StPO). Geboten ist deshalb eine gesetzesnahe Prüfung des § 263.

Gruß Gerhard
 

Papa3Kids

Neues Mitglied
Hallo an alle

ich war beim JA die könnten mir aber nicht weiter helfen, ist ja auch typisch für Ja als Vater hat man bei denen immer die A-Karte. Mein Sohn wurde aus dem KH entlassen, mehr weiss ich leider nicht, die Ex gibt mir keinen Auskunft, ich soll mich nicht einmischen habe kein Recht drauf. Ich weiß nicht was noch machen kann, für Anwalt habe ich leider kein Geld und bin einfach noch frustriert. Ich wollte doch nur meinem Sohn helfen und habe versucht mit meiner Frau anständig zu reden aber das könnte die leider nie und jetzt bin ich der A.

Ist einfach traurig, nur noch am Kontoauszug merke ich dass ich die Kinder habe!!
 

usagimoon

sadness
Irgendwie klingt das nicht glaubhaft das ein JA-Mitarbeiter so mit einem Kind reden. Und die Seite, welche Du ständig postest ist 1. unvollständig und hat total viele Rechtschreibfehler.

Für mich klingt das ziemlich überzogen alles.
 

hitnak

Namhaftes Mitglied
Hallo,

@Scheidungskind: In dem Explosiv-Bericht ging es um einen Mann, der der Vergewaltigung beschuldigt wurde, deshalb in Untersuchungshaft saß und am Ende frei gesprochen wurde. Bei dem Vater Deines Partners hingegen geht es um einen geständigen, verurteilten Sexualstraftäter, den Du für Dich selbst freigesprochen hast, indem Du das Ergebnis eines Lügendetektortests ins Feld führst.

Diese Lügendetektortests sind extremst manipulierbar und deshalb in Deutschland nicht gerichtsverwertbar.

Das Geständnis wird nicht aus einem Satz bestanden haben. Der Angeklagte wird einen Anwalt gehabt haben. Wenn es so gewesen sein sollte, wie Du behauptest, und der Mann das Geständnis erfunden hat, dann hätte er es nach dem Urteil widerrufen und in Revision gehen können; er hätte auch schon während des Verfahrens das Gericht wegen Befangenheit ablehnen können - der ordnungsgemäße Ablauf des Verfahrens wäre dann überprüft und im Zweifelsfall eine andere Kammer eingeschaltet worden.

Wenn man von der Unschuld eines solchen Mannes überzeugt ist, dann muss man natürlich glauben, dass die Rechte des Kindes verletzt werden, weil die Mutter und die Behörden keinen uneingeschränkten Umgang erlauben wollen. Allerdings muss man auch die andere Seite sehen: Die betreffenden Stellen sehen in einem solchen Fall vor allem, dass in dieser Familie ein Mann einen Missbrauch gegenüber einem Kind gestanden hat, verurteilt worden ist, und das Urteil rechtskräftig geworden ist. Es gibt keinen Grund, für irgendjemanden außer Euch zu glauben, dass dabei nicht alles mit rechten Dingen zugegangen ist. Aber es gibt in einem solchen Fall Grund zu der Annahme, dass das Kind, das Opfer, möglicherweise in eine Situation geraten könnte, in der es Umgang mit dem Täter pflegen muss - und das wäre schon allein deshalb fatal, weil dann Explosiv demnächst einen Beitrag darüber hätte, wie das Jugendamt versagt hat.

Viele Grüße.
 

Scheidungskind

Neues Mitglied
Du wärst in den Knast gegangen oder aber, was mich noch mehr aufregt, als das, entweder gib es zu oder ……wenn jemand so was macht, soll er dafür in den Knast und nichts anderes.
Es gibt nichts Schlimmeres aber in dem Fall???? Das Kind ist Streitschlichter hat mehr Freunde als ich Finger an der Hand. Klassensprecher und die Liste, was alles noch dagegen spricht.
Sicher das Geständnis ist sch….. aber er hat das für das Kind gemacht, und wenn Du weiter liest, dann siehst Du auch der geht es nur ums Geld …..
Der Anwalt hat selber gesagt, dass er seinem Mandant geraten hat das Geständnis zu machen.
Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen und steht noch aus…..
Googel mal nach missbrauch mit dem missbrauch

Grüße

Andrea
 

Scheidungskind

Neues Mitglied
Was ich sagen will, egal hier könnte ein Zweifel sein, das hier einer falsch Verurteilt wurde und alles was man da in dem Fall sagen kann, das Gericht so meine Meinung ist verpflichtet da nach zusehen ob an der Sache was dran ist oder nicht....
Die sind doch Experten oder .... und wenn die Mutter da was gedreht hat, was sagst du dann, als Vater....wenn die dein Kind benutzt für so was.....
 
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