Extra Umgangsrecht für Oma auch wenn der Vater 12 Tage im Monat hat??
Hallo
Habe eine Frage. Habe gestern Post vom Anwalt meiner EX-Schwiegermutter bekommen ( Oma meiner beiden Kinder) Sie möchte darin fordern das sie die Kinder 1x im Monat ein Wochenende bekommt in Abhängigkeit vom Dienstplan des Vater der Kinder.
Der Vater hat vom Gericht vor 2 Monaten eingeräumt bekommen das er die Kinder 10 Tage im Monat hat, die sollen 2-3Tage in der Woche erfolgen und 1 komplettes Wochenende. Er ist im Callcenter tätig und hat Schichtdienst, Wochenenddienste... Seine Tage bekomme ich immer 4 Wochen vorher. Seine Tage sind somit immer nach seinem Dienstplan abhängig.Nun will die Oma auch ein Wochende, das sehe ich nicht wirklich ein weil wenn der Vater die Kinder hat geht er auch die Oma besuchen. ( Wir wohnen alle in der selben Stadt mit 10-15min fahrt weg) Gemeinsame fahrten werden auch unternommen und einen gemeinsamen Garten habe sie auch. Der Kontakt zwischen den Enkeln und Oma ist daher geleistet.
Wer kennt sich aus oder weiß was dazu?
Danke um Antwort
MFG
Hallo
Habe eine Frage. Habe gestern Post vom Anwalt meiner EX-Schwiegermutter bekommen ( Oma meiner beiden Kinder) Sie möchte darin fordern das sie die Kinder 1x im Monat ein Wochenende bekommt in Abhängigkeit vom Dienstplan des Vater der Kinder.
Der Vater hat vom Gericht vor 2 Monaten eingeräumt bekommen das er die Kinder 10 Tage im Monat hat, die sollen 2-3Tage in der Woche erfolgen und 1 komplettes Wochenende. Er ist im Callcenter tätig und hat Schichtdienst, Wochenenddienste... Seine Tage bekomme ich immer 4 Wochen vorher. Seine Tage sind somit immer nach seinem Dienstplan abhängig.Nun will die Oma auch ein Wochende, das sehe ich nicht wirklich ein weil wenn der Vater die Kinder hat geht er auch die Oma besuchen. ( Wir wohnen alle in der selben Stadt mit 10-15min fahrt weg) Gemeinsame fahrten werden auch unternommen und einen gemeinsamen Garten habe sie auch. Der Kontakt zwischen den Enkeln und Oma ist daher geleistet.
Wer kennt sich aus oder weiß was dazu?
Danke um Antwort
MFG