Hallo,
Ich habe mal eine Frage zum Unterhalt ich erkläre das mal kurz..
Ich habe eine Tochter sie ist jetzt 2 1/2 Jahre alt und den Unterhalt beziehe ich vom Arbeitsamt das sind 207€ im Monat und nicht vom Jugendamt also es ist kein Unterhaltsvorschuss (UVG). Meine Tochter lebt aber schon seit ca 18 Monaten bei ihrem Vater und seiner Famillie wovon das Arbeits und Jugendamt aber nichts wusste in der ganzen Zeit denn sie war bei mir gemeldet so das ich meine jetzige Wohnung nicht verliere, jetzt möchten sie meine Tochter dort melden wegen Geldproblemen so das der Vater meiner Tochter auch Hartz 4 beziehen kann weil er momentan nicht arbeiten kann weil er krebskrank ist und Chemotherapien bekommt. So kann er nämlich kein Hartz 4 bekommen weil er unter 25 ist und bei seinen Eltern lebt. Melden sie meine Tochter um dann aber schon.
Mich würde jetzt interessieren ob jemand Ahnung hat ob man diese 207€ die man vom Arbeitsamt bezieht zurück gezahlt werden müssen irgendwann oder ob es da wenn eine Möglichkeit gibt das nicht zurück zu zahlen? Ich hatte gehört das man dann beim Amtsgericht etwas beantragen muss und das dann dem Staat zur Last fallen würde ? Und ich würde gerne wissen wenn meine Tochter bei ihrem Vater gemeldet ist dann entfallen mir ja diese 207€ und ich bekomme nur noch 345 € Arbeitslosengeld. Hat er dann Anspruch auf diese 207€ vom Arbeitsamt ? Oder auf UVG? Oder wie läuft das ? Muss es dann zurück gezahlt werden?
Wäre schön wenn mir da jemand heute noch was zu sagen könnte... weil morgen früh wollen wir zur bürgerberatung wegen der Ummeldung.
Gruss
Ich habe mal eine Frage zum Unterhalt ich erkläre das mal kurz..
Ich habe eine Tochter sie ist jetzt 2 1/2 Jahre alt und den Unterhalt beziehe ich vom Arbeitsamt das sind 207€ im Monat und nicht vom Jugendamt also es ist kein Unterhaltsvorschuss (UVG). Meine Tochter lebt aber schon seit ca 18 Monaten bei ihrem Vater und seiner Famillie wovon das Arbeits und Jugendamt aber nichts wusste in der ganzen Zeit denn sie war bei mir gemeldet so das ich meine jetzige Wohnung nicht verliere, jetzt möchten sie meine Tochter dort melden wegen Geldproblemen so das der Vater meiner Tochter auch Hartz 4 beziehen kann weil er momentan nicht arbeiten kann weil er krebskrank ist und Chemotherapien bekommt. So kann er nämlich kein Hartz 4 bekommen weil er unter 25 ist und bei seinen Eltern lebt. Melden sie meine Tochter um dann aber schon.
Mich würde jetzt interessieren ob jemand Ahnung hat ob man diese 207€ die man vom Arbeitsamt bezieht zurück gezahlt werden müssen irgendwann oder ob es da wenn eine Möglichkeit gibt das nicht zurück zu zahlen? Ich hatte gehört das man dann beim Amtsgericht etwas beantragen muss und das dann dem Staat zur Last fallen würde ? Und ich würde gerne wissen wenn meine Tochter bei ihrem Vater gemeldet ist dann entfallen mir ja diese 207€ und ich bekomme nur noch 345 € Arbeitslosengeld. Hat er dann Anspruch auf diese 207€ vom Arbeitsamt ? Oder auf UVG? Oder wie läuft das ? Muss es dann zurück gezahlt werden?
Wäre schön wenn mir da jemand heute noch was zu sagen könnte... weil morgen früh wollen wir zur bürgerberatung wegen der Ummeldung.
Gruss