Wichtig -  Frage zum Unterhalt bitte heute noch um Antwort

Vanessa86

Neues Mitglied
Hallo,

Ich habe mal eine Frage zum Unterhalt ich erkläre das mal kurz..

Ich habe eine Tochter sie ist jetzt 2 1/2 Jahre alt und den Unterhalt beziehe ich vom Arbeitsamt das sind 207€ im Monat und nicht vom Jugendamt also es ist kein Unterhaltsvorschuss (UVG). Meine Tochter lebt aber schon seit ca 18 Monaten bei ihrem Vater und seiner Famillie wovon das Arbeits und Jugendamt aber nichts wusste in der ganzen Zeit denn sie war bei mir gemeldet so das ich meine jetzige Wohnung nicht verliere, jetzt möchten sie meine Tochter dort melden wegen Geldproblemen so das der Vater meiner Tochter auch Hartz 4 beziehen kann weil er momentan nicht arbeiten kann weil er krebskrank ist und Chemotherapien bekommt. So kann er nämlich kein Hartz 4 bekommen weil er unter 25 ist und bei seinen Eltern lebt. Melden sie meine Tochter um dann aber schon.
Mich würde jetzt interessieren ob jemand Ahnung hat ob man diese 207€ die man vom Arbeitsamt bezieht zurück gezahlt werden müssen irgendwann oder ob es da wenn eine Möglichkeit gibt das nicht zurück zu zahlen? Ich hatte gehört das man dann beim Amtsgericht etwas beantragen muss und das dann dem Staat zur Last fallen würde ? Und ich würde gerne wissen wenn meine Tochter bei ihrem Vater gemeldet ist dann entfallen mir ja diese 207€ und ich bekomme nur noch 345 € Arbeitslosengeld. Hat er dann Anspruch auf diese 207€ vom Arbeitsamt ? Oder auf UVG? Oder wie läuft das ? Muss es dann zurück gezahlt werden?

Wäre schön wenn mir da jemand heute noch was zu sagen könnte... weil morgen früh wollen wir zur bürgerberatung wegen der Ummeldung.

Gruss
 

Lucky

> vorsicht: jungmama <
also ich würde sagen, dass du die € 207 dann nicht mehr bekommst, denn die stehen ja dann dem elternteil zu, bei dem das kind dann lebt. ihr könnt natürlich sagen, wenn die das geld von dir haben wollen, dass ihr das unter euch ausgemacht habt und nur vergessen habt, dass vorher schon umzumelden oder ihr macht das eben auch erst ab jetzt offiziell.

wenn du allerdings sagst, dass du das geld bezogen hast und das kind schon die ganze zeit beim dad wohnt, dann werden die das wohl wieder haben wollen. (könnte ich mir zu mind. so denken)
 

Vanessa86

Neues Mitglied
Ja das hatte ich vergessen wir wollen auch sagen das sie jetzt ab dem neuen Jahr dort wohnt damit ich da keine Probleme mit den Ämtern bekomme wegen den letzten 18 Monaten. Aber wird dann der Vater vom Arbeitsamt oder UVG den Unterhalt bekommen? Oder bekommt er dann garnichts? Und muss dieses Geld zurück gezahlt werden? Da bin ich mir eben nicht sicher ob wenn man arbeitet man das zurück zahlen muss hinterher.
 

Morlekindmama

Neues Mitglied
Hi,

also es ist zum einen schon besser dein Kind ab diesem Jahr umzumelden, sonst bekommst du vom Amt ziemlich eine auf den deckel. Und du müsstest nachweisen das du den Unterhalt an ihn weitergeleitet hast usw. wenns rückwirkend laufen soll.

Du bekommst dann natürlich kein Geld mehr für deine Tochter, und falls du den Mehrbedarf für alleinerziehende bekommst fällt das dann auch weg. Dein Ex kann dann Unterhalt od. UVG beantragen, muss er dann vom Amt prüfen lassen. Und solltest du wieder Arbeit bekommen wird geprüft ob du zur Unterhaltszahlung an ihn verpflichtet werden kannst.

Das UVG oder Unterhalt erhält er solange wie bedarf besteht. Eine Rückzahlung der Gelder in die Vergangenheit ist ein seltener Fall, ausser es kommt raus das ihr`s Amt "beschissen" habt. Das mit deiner Wohnung seh ich dann auch kritisch. Wenn sie für dich allein dann zu groß ist musst du sicher umziehen oder den Rest selbst tragen.

Hoffe ich konnt dir weiterhelfen.
 

Vanessa86

Neues Mitglied
Hallo,

Nein mehrbedarf für alleinerziehende habe ich nicht bekommen. Nur den Unterhalt vom Arbeitsamt.
Also wird er womöglich dann den Unterhalt vom Arbeitsamt dann weiterhin bekommen richtig? Und sowas muss man ganz sicher nicht nachzahlen für die ganzen Jahre? Auch wenn man irgendwann arbeitet ? Weil wenn man es nachzahlen muss wollen wir es so machen das keiner Unterhalt bekommt für das Kind und wenn nicht geht das jetzt an ihn, und er würde mit damit dann etwas aushelfen das ich die Wohnung behalten kann bis ich einen Job habe. Weil das Geld ja nicht gebraucht wird momentan.
 

Morlekindmama

Neues Mitglied
Also glaube beim UVG kanns schon sein das es zurückgezahlt werden muss, aber dann musst du ja richtig viel Geld verdienen, denn der Unterhalt muss ja auch für die Zukunft geleistet werden. Aber wiegesagt, da kann dir nur das Amt genaue Auskunft geben, was warum und in welcher höhe zurück gezahlt werden muss.
 

kukulux

Namhaftes Mitglied
also ich sehe das so - das das geld wenn es von morgen an alles umgemeldet wird, das dann der papa neu beantragen muss und du bekommst einfach nichts mehr. wenn ihm geld zusteht bekommt er es auch. dann wirst du nur, wenn du arbeitest anteilsmäßig an ihn unterhalt fürs kind zahlen müssen und das auch nur wenn du dementsprechend etwas verdienst. alles andere wurde ja schon soweit genannt wie es sich dann mit deiner wohnung verhält. du musst nur zurückzahlen, was du "beschissen" hast, wenn es rauskommt. sie stellen dann solange die auszahlung des benötigten geldes ein, bis der abgleich stattgefunden hat!
 
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