Hilfe! -  Fragen zum Widerspruch bzgl. Kindesunterhalt ...

dorogoj

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Guten Morgen zusammen,

ein Mann lebt seit 04/08 von der Mutter seines Kindes (17 Monate) getrennt. Sie waren nicht verheiratet. Beide teilen sich das Sorgerecht. Der Mann hat die Vaterschaft anerkannt. Der Mann darf das Kind alle zwei Wochen samstags für zwei Stunden sehen.

Bis einschließlich 10/08 war er nicht unterhaltspflichtig, da er aufgrund der Werbungskosten, der absetzbaren Spesen unter den Selbstbehalt i. H. v. 900,00 € lag.

Seit 09/08 hat er eine neue Arbeitsstelle (befristet bis einschließlich 02/09).

Aufgrund der geringeren Werbungskosten und der nicht vorhandenen absetzbaren Spesen, die der Mann im Vorjob hatte, liegt er jetzt mit einem bereinigten Einkommen i. H. v. 1001,00 € über den Selbstbehalt und er wird aufgefordert ab 11/08 monatlich 100,00 € zu überweisen.

Der Bescheid des Jugendamtes wurde ohne Rechtsbehelfsbelehrung verfasst.

Lt. Berechnung des Jugendamtes liegt ein Nettoeinkommen i. H. v. 1172,00 € (dem ist wirklich so!), Fahrtkosten i. H. v. 58,00 € (bei einer einfachen Strecke zur Arbeitsstätte von 6 km - Vollzeit), ein absetzbarer Kredit i. H. v. 113,00 € vor. Die Kreditraten werden monatlich i. H. v. 226,00 € vom Konto des Mannes abgebucht. Die Hälfte überweist die Frau dem Mann. Der Kredit wurde damals zusammen zur Umschuldung, Anschaffung von Möbeln, Deckung Renovierungskosten aufgenommen

Bereits bei der ersten Berechnung, direkt nach der Trennung und als der Mann noch den alten Job hatte, wurden zwei Kredite nicht anerkannt, obwohl der Mann das Jugendamt entsprechend darüber aufgeklärt hatte. Zum einem werden monatlich dem Mann ca. 21,00 € für eine Couch abgebucht, welche gekauft wurde, als der Mann noch mit der Frau zusammen war. Diese wurde damals von beiden benutzt. Die Couch befindet sich seit der Trennung im Besitz des Mannes. Zum anderen hat der Mann bei einem Kreditkarteninstitut einen zu begleichenden Kredit i. H. v. ca. 3.500,00 €. Monatliche Raten hierfür 75,00 €. Dieser Kredit bestand bereits zu Paarzeiten, nur nicht in dieser Höhe. Der Mann musste nach der Trennung aufgrund einer neuen Wohnung und des neuen Jobs diesen Kredit erweitern, da er neue Einrichtungsgegenstände (Bett, Kleiderschrank, diverse Dinge für Küche und Bad, ...) und Kleidungsstücke für die neue Arbeit benötigte.

In der Zeit nach der Trennung und der 1. Unterhaltsberechnung musste sich der Mann einen neuen gebrauchten Pkw kaufen, der mit seinem Wert unter dem Freibetrag i. H. v. 7.500,00 € liegt. Der Wagen wird mit monatlichen Raten i. H. v. ca. 103,00 € finanziert. Der alte Pkw war nicht mehr fahrtüchtig. Das weiß auch die Frau.

Die Frau erhält AlG II + Kindergeld und hat mit ca. 1400,00 € ein höheres Einkommen als der Mann.

Jetzt meine Fragen zu dem Fall:

1.) Was ist grundsätzlich in welcher Höhe absetzbar bei der Unterhaltsberechnung?
2.) Sind die Kredite für die Couch, für die Einrichtungsgegenstände, die Kleidung und das Auto absetzbar? Wenn ja, gibts dazu irgendwelche Rechtsquellen oder sogar Urteile? Wenn nein, wieso nicht?
3.) Wie sieht eigentlich eine solche Berechnung aus?
4.) Wie muss der Mann den Widerspruch verfassen, damit diesem stattgegeben wird?
5.) Was ist alles sonst noch so bezüglich Unterhalt, Rechte, Pflichten, Unterhaltsberechnung … zu berücksichtigen?

Bitte um eure Antworten.

Vielen Dank im Voraus.

Schöne Grüße
 

usagimoon

sadness
Soweot ich weiss werden Kredite nur bedingt anerkannt. Unterhaltsschuld kommt an erster Stelle. Das wird normalerweise nicht abgesetzt, sprich der Nettogehalt gilt und der Mann muss Unterhalt zahlen (welcher auch wichtiger ist als Kredite und selbst für den Vater an erster Stelle stehn sollt :shake)

http://www.sovd-bbg.de/Sozialrecht.html hier steht das auch nochmal.
 
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