brauche Rat -  Frisch verheiratet, Steuerklasse wegen Elterngeld wechseln?

Miezekatze81

Neues Mitglied
Hallihallo,

ich beschäftige mich gerade mit dem Elterngeld:
-Ich bin Schwanger und Geburtstermin ist Mitte Februar. Seit einem Monat bin ich Schwangerschaftsbedingt krank geschrieben und werde auch bis zur Geburt nicht mehr arbeiten gehen. Das heißt, dass ich seit einem Monat Krankengeld bekomme, was ca. 70% meines Nettolohns entspricht (Netto ca 1460,-, Krankengeld ca 1000,-)
-Ich habe vor, 3 Jahre in Elternzeit zu gehen.
-Mein Mann ist bis Ende Februar Student und verdient bis dahin 900,- pro Monat brutto=netto.
-Wir haben diesen Monat geheiratet.

Nun ergeben sich einige Fragen bei denen Ihr mir hoffentlich helfen könnt:
1.) Wenn ich und mein Mann diese Woche die Steuerklasse von I/I in III/V wechseln, bekomme ich ungefähr 300,- mehr Netto angerechnet, glaube ich wobei ich mit den Brutto/Netto-Rechnern nichtmal exakt meine derzeitigen Verhältnisse hinbekomme daher bin ich nicht ganz sicher.

2.)Mutterschaftsgeld richtet sich nach den letzten 3 Monats-Nettogehältern vor Beginn der Mutterschaftsgeld-Auszahlung (Also ab Januar). Hier könnte 1 Gehalt mit der neuen Steuerklasse erhöht werden und somit zu ca. 100,- mehr Mutterschaftsgeld pro Monat führen. Bei 14 Wochen wären das etwa plus 350,-, wenn ich alles richtig verstanden habe.

3.)Nach der Geburt bekomme ich Elterngeld, wobei die Änderung des Nettolohns in den Monaten Dezember/Januar/Februar zu einem Plus von ca. 50,- pro Monat Elterngeld führen würde. Bei 12 Monaten Elterngeld wäre das ein Plus von 600,-

4.)Wenn mein Mann im Laufe des nächsten Jahres eine feste Arbeitsstelle bekommt können wir die Steuerklasse wieder wechseln, denn es braucht ja für den Wechsel eine Lebenssituationsverändernde Veränderung die somit eingetreten wäre.

Ich bin nicht sicher ob alles was ich geschrieben habe stimmt, aber ich hoffe Ihr helft mir falls etwas nicht stimmt.

Viele Grüße
Jana
 

Gerhard S.

fast-Alles-Versteher
Soweit ich weiss, kann ein Ehepaar 1x por Jahr die Steuerklassen wechseln ohne Begründung. Möglicherweise gibt es Landes-Unterschiede. Bei uns in NRW ist es aber ohne Begründung möglich.

Die Warmmiete (Kaltmiete+Heizungskosten) der (gemeinsamen) Wohnung soll 40% des Haushaltseinkommens nicht übersteigen.

Ich halte die Ausschöpfung von Möglichkeiten, die zur Erhöhing von Mutterschafts- und Elterngeld führen, für legal. Näheres regeln die Gesetze. Das Elterngeld-Gesetz war in letzter zeit häufiger Änderungen unterworfen.

mfg
 
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