Hilfe! -  Geburtsurkunde

sunce

Neues Mitglied
Hallo bei mir folgen die Probleme nach und nach an.


Ich habe hier schon ein anderes thema geöffnet gehabt wo ihr dies auch mit nach lesen könnt um mein Problem hierbei mit erkennen zu können.

Das andere Problem ist die Gebrutsurkunde der beiden Kinder.

Ich habe gestern mit eines der Kinder telefoniert wobei eins von den sagt das sie wieder nach hause zurück will und nicht beim Vater bleiben mag.

Heute rief der Vater an bei der Mutter und verlangte die Gebutsurkunde beider kindern nun geben es von den beiden Kindern Jewals 2 Geburtsurkunden einmal wo die Kinder alleine darauf stehen und bei der andern wo der Vater mit darauf steht.

Wir wollen die Geburtsurkunde auf jeden fall nicht raus geben.
[ dies were von uns dann nicht richtig ]

mir bleibt die frage welche geburtsurkunde sollen wir raus geben?

[ wo der vater mit darauf steht ist die aktuelle Geburtsurkunde ]

und bleibt nur eines an den sorgen hängen wenn wir die Urkunden geben dann kann er die kinder sonst wo hinstecken wie er es möchte und davor haben wir mehr als grosse angst weil der vater kein interesse an die kinder hat.
 

hitnak

Namhaftes Mitglied
Hallo,

eine Geburtsurkunde ist ein rechtliches Dokument, in dem neben dem Geburtsdatum auch die sogenannten "juristischen Eltern" festgehalten sind, denen deshalb eine Reihe von Rechten und Pflichten zukommt. Ein Rechtsdokument heraus zu geben, dass nicht den Tatsachen entspricht, ist unter Umständen eine Straftat: Dass das aktuellere Dokument gültig ist, also jenes, in dem der Vater eingetragen ist, weisst Du ja selbst.

Selbst wenn es keine Straftat wäre, wissentlich die Geburtsurkunde zu verwenden, die eigentlich schon ungültig ist, es moralisch verwerflich: Man kann sich die Eltern-, die Vaterschaft nicht so hinbiegen, wie es einem gerade genehm ist.

So lange es um Unterhaltszahlungen ging, dürfte es Deiner Freundin recht gewesen sein, dass dieser Mann in der Geburtsurkunde eingetragen ist. Jetzt, wo es ums Sorgerecht geht, taucht plötzlich die Frage auf, welche Geburtsurkunde heraus gegeben werden soll.

Dabei ist die Frage eigentlich unsinnig. Denn nicht nur, dass es zwecklos ist, dem Vater die Geburtsurkunde der Kinder nicht zu übergeben, weil er sich diese auch jederzeit als Abschrift für ein paar Euro vom betreffenden Standesamt ausfertigen lassen kann - der Vater weiß selbst, welche Urkunde gültig ist, denn er muss ja irgendwie mitbekommen haben, dass er in die Urkunden als Vater eingetragen worden ist.

Allerdings frage ich mich, wie es passieren konnte, dass nicht nur im Fall eines, sondern gleich zweier Kinder, deren Geburt einige Zeit auseinander liegt, zunächst eine Geburtsurkunde ohne Vater ausgefertigt wurde, in die dann jeweils nachträglich der Name des Vaters eingetragen wurde.

Viele Grüße,


Ariel
 
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