Wichtig -  Gemeinsames Sorgerecht unverheirateter Eltern

ehrlicheeva

Neues Mitglied
Der deutsche Bundestag möge § 1626
des BGB wie folgt ändern:

§ 1626
Elterliche Sorge, Grundsätze.
(1)
Die Eltern haben die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind zu sorgen (elterliche Sorge). Die elterliche Sorge umfasst die Sorge für die Person des Kindes (Personensorge) und das Vermögen des Kindes (Vermögenssorge).
(2)
Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, so steht ihnen die elterliche Sorge wie verheirateten Eltern gemeinsam zu.

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jetzt zeichnen! & weitersagen! :)
 

hitnak

Namhaftes Mitglied
Hallo,

bevor man eine Petition startet, müsste man schon auch mal die Paragraphen richtig hin bekommen - die elterliche Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern wird von § 1626a des BGB geregelt, der ja nun vom Verfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt worden ist, und deshalb ohnehin geändert werden muss.

Interessant ist an der Petition aber auch, dass sie gleich den zweiten Absatz des § 1626 durch einen Absatz ergänzen will, der da nicht hingehört, und damit die im zweiten Absatz enthaltene Vorschrift an die Eltern, das Kind altersgemäß zu erziehen, streichen will.
 

picassa84

Namhaftes Mitglied
Mein Freund und ich sind auch noch nicht verheiratet aber haben die gemeinsame Sorge(so sagte die das damals beim Jugendamt) für unseren sohn.
Das haben wir unterschrieben bevor er auf die Welt kam.
 

usagimoon

sadness
Ich kann da nur zu sagen: Echt toll... vor allem dann für die Mütter, die vom Vater sitzen gelassen wurden, der sich nie ums Kind kümmert und wer weiss wo sich rumtreibt... noch mehr Steine in den Weg gelegt bekommen kann man dann nicht... super finde ich auch die Möglichkeit, dass dann eine Frau die vergewaltigt wurde, schwanger wurde und ein Kind behält, dann das gemeinsame Sorgerecht mit sonem Kotzbrocken hat...

Ich denke mal dass es in den nächsten Jahren mehr Abtreibungen geben wird, genau nur deswegen! Wieder ein Fortschritt...

Ich sehe die rechte der Frau beschnitten.

Ich sehe hier eine Diskriminierung durch das Gesetz...immerhin ist es so, dass Frau das Kind bekommt, wenn Mann das Kind auch bekommen kann, dann erst sollte er solche rechte bekommen...

meine Meinung >_>

Aber Gott sei Dank werde ich mich mit sowas nicht mehr befassen müssen...
 

Gerhard S.

fast-Alles-Versteher
:nudelholz

Das gibt's doch gar nicht. Hoffentlich sind usagimoon's Befürchtungen nicht nötig. Die müssen sich doch was dabei gedacht haben.
 

wrestler63

Neues Mitglied
oh oh oh usagimoon bedauerlich was du von dir gibst, die Frauenrechte beschnitten, Käse, die Frau ist doch Gott in Frankreich hier in Deutschland, deine Befürchtungen sind völlig an den Haaren herbei gezogen, solche Männer wie du sie schilderst interesieren sich sowieso nicht für das Kind.
Hast du aber schon mal darüber nachgedacht das es weit über 100000 Väter gibt die gerne auch für ihr Kind dasein wollen und von der Mutter aber Steine so groß wie Gebirge in den Weg gelegt bekommen, als Mutter kannst du dir alles erlauben. Ich kämpfe jetzt seid 3 JAhren nur um das Umgangsrecht, bin ein ganz normaler Vater habe mein Kind 6 Jahre mit aufgezogen, dann dachte die Mutter muß mal bischen rumhurren, Sorry zu viel für mich. Ab der Trennung hab ich meinen Sohn kaum noch sehen dürfen u wir wohnen keine 500m auseinander, die Mütter, wirklich viele, benutzen die Kinder als Druckmittel, was die dabei beim Kind anrichten intressiert nicht.
Das Gesetzt hilft hoffentlich solchen Vätern wie mir und tritt den Müttern wie meiner Ex endlich mal in den A......
 
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