Smartdoctor
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Hallo,
ich lebe seit 15 Jahren mit meiner Freundin in einer gem Wohnung. Wir haben eine 9jährige gemeinsame Tochter und teilen uns das gem. Sorgerecht.
Vor gut 3 Jahren, mit Einschulung der Tochter, veränderte sich das Verhalten auffällig. Sie bekam Panikattacken… Schließlich versuchte sie einen Selbstmord.
Seit Schulbeginn der Tochter wurde ich immer stärker aus der Erziehung gedrängt. Meine Tochter erhielt eine 24-Stunden-Rundumbetreuung der Mutter. Sie lebte quasi mit im Kinderzimmer. Ich durfte das Kind nicht mehr zur Schule bringen oder abholen. Nach der Schule muss das Kind zu ihr in die Arbeit, obwohl ich schon zu Hause war. Ich durfte mich nicht mehr an den Hausaufgaben beteiligen, mir wurden Zeugnisse und Schulaufgaben nicht gezeigt. Briefe der Schule wurden unterschlagen. Unter der Woche darf die Tochter nicht mit anderen Kindern spielen. Das WE ist mit der Mutter verplant.
Als dann zudem bekannt wurde, das meine Partnerin in der Kindheit schwerste Misshandlungen erleiden musste, ging ich letztes Jahr deshalb zu einer Kinderpsychologin, da ich den Verdacht bekam, das die Mutter das Kind „übermuttere“, aufgrund ihrer eigenen Vorgeschichte. Diagnose ADS und schwerste emotionale Störungen des Kindes. Die Schule bestätigte dieses. Es wurden nunmehr Therapien, seitens der Schule, Kinderpsychologin und des Kindertherapeuten, für die Mutter angeraten. Diese wurden allesamt ihrerseits verweigert. Dieses Jahr wird das Kind die Schule nicht schaffen.
Das informierte JA jedoch teilte mir mit, das die Mutter einen gefestigten Eindruck vermittle… Das hätte „ein“ Gespräch ergeben.
Nach Einschalten des JA wird uns ihrerseits nun vorgeworfen, „wir wollen sie in die Klapse bringen“. Die Schule und ich wollen sie „fertig“ machen.
Im Januar teilte sie mir mit, sie ziehe mit dem Kind aus. Dann kann sie sich selbst therapieren und die Bilder aus dem Kopf bekommen. Gleichzeitig möchte sie einen Neustart der Beziehung.
Ich stimmte dem Auszug nicht zu.
Im Februar wurde Anzeige gegen mich erstattet. Häusliche Gewalt. Ich würde sie und das Kind psychisch terrorisieren. Sie hätten Angst nach Hause zu kommen. Dieses Verfahren wurde bereits eingestellt.
Jedoch hat sie noch am gleichen Tag bei Gericht einen Antrag auf vorläufige Zuteilung des Aufenthaltsbestimmungsrechts beantragt, wie mir das JA mitteilte. Als Beweis wurde die Anzeige bei der Polizei genannt.
Inzwischen „droht“ sie mir jeden Monat, dass sie am nächsten ausziehen wird und ich nicht verhindern könne, dass sie die Tochter mitnimmt.
Weder das Gericht, noch das JA geben mir Auskunft. Wir können Ihnen hierzu keine Auskunft erteilen lautete die Standartantwort.
Angen., das Gericht hätte dem Antrag stattgegeben. Wann wird mir das mitgeteilt? Wie lange hat so ein Beschluss Gültigkeit? Kann sie z. B. im November (nach Monaten der Antragstellung) ausziehen und man stellt mir erst dann den Beschluss zu? Ich mein, ich kann ja nicht gegen etwas vorgehen, ohne Kenntnis davon zu haben.
Habe ich überhaupt irgendwelche Möglichkeiten? Bin derart verzweifelt, das ich kaum noch meinen Alltag bewältigen kann. Bin deshalb schon in psychologischer Behandlung.
Die jetzige gemeinsame Wohnung konnten wir gerade so zahlen. (1.400 € warm). Nun soll ich die allein bezahlen. Mein Sohn will im Grunde nicht weg...
ich lebe seit 15 Jahren mit meiner Freundin in einer gem Wohnung. Wir haben eine 9jährige gemeinsame Tochter und teilen uns das gem. Sorgerecht.
Vor gut 3 Jahren, mit Einschulung der Tochter, veränderte sich das Verhalten auffällig. Sie bekam Panikattacken… Schließlich versuchte sie einen Selbstmord.
Seit Schulbeginn der Tochter wurde ich immer stärker aus der Erziehung gedrängt. Meine Tochter erhielt eine 24-Stunden-Rundumbetreuung der Mutter. Sie lebte quasi mit im Kinderzimmer. Ich durfte das Kind nicht mehr zur Schule bringen oder abholen. Nach der Schule muss das Kind zu ihr in die Arbeit, obwohl ich schon zu Hause war. Ich durfte mich nicht mehr an den Hausaufgaben beteiligen, mir wurden Zeugnisse und Schulaufgaben nicht gezeigt. Briefe der Schule wurden unterschlagen. Unter der Woche darf die Tochter nicht mit anderen Kindern spielen. Das WE ist mit der Mutter verplant.
Als dann zudem bekannt wurde, das meine Partnerin in der Kindheit schwerste Misshandlungen erleiden musste, ging ich letztes Jahr deshalb zu einer Kinderpsychologin, da ich den Verdacht bekam, das die Mutter das Kind „übermuttere“, aufgrund ihrer eigenen Vorgeschichte. Diagnose ADS und schwerste emotionale Störungen des Kindes. Die Schule bestätigte dieses. Es wurden nunmehr Therapien, seitens der Schule, Kinderpsychologin und des Kindertherapeuten, für die Mutter angeraten. Diese wurden allesamt ihrerseits verweigert. Dieses Jahr wird das Kind die Schule nicht schaffen.
Das informierte JA jedoch teilte mir mit, das die Mutter einen gefestigten Eindruck vermittle… Das hätte „ein“ Gespräch ergeben.
Nach Einschalten des JA wird uns ihrerseits nun vorgeworfen, „wir wollen sie in die Klapse bringen“. Die Schule und ich wollen sie „fertig“ machen.
Im Januar teilte sie mir mit, sie ziehe mit dem Kind aus. Dann kann sie sich selbst therapieren und die Bilder aus dem Kopf bekommen. Gleichzeitig möchte sie einen Neustart der Beziehung.
Ich stimmte dem Auszug nicht zu.
Im Februar wurde Anzeige gegen mich erstattet. Häusliche Gewalt. Ich würde sie und das Kind psychisch terrorisieren. Sie hätten Angst nach Hause zu kommen. Dieses Verfahren wurde bereits eingestellt.
Jedoch hat sie noch am gleichen Tag bei Gericht einen Antrag auf vorläufige Zuteilung des Aufenthaltsbestimmungsrechts beantragt, wie mir das JA mitteilte. Als Beweis wurde die Anzeige bei der Polizei genannt.
Inzwischen „droht“ sie mir jeden Monat, dass sie am nächsten ausziehen wird und ich nicht verhindern könne, dass sie die Tochter mitnimmt.
Weder das Gericht, noch das JA geben mir Auskunft. Wir können Ihnen hierzu keine Auskunft erteilen lautete die Standartantwort.
Angen., das Gericht hätte dem Antrag stattgegeben. Wann wird mir das mitgeteilt? Wie lange hat so ein Beschluss Gültigkeit? Kann sie z. B. im November (nach Monaten der Antragstellung) ausziehen und man stellt mir erst dann den Beschluss zu? Ich mein, ich kann ja nicht gegen etwas vorgehen, ohne Kenntnis davon zu haben.
Habe ich überhaupt irgendwelche Möglichkeiten? Bin derart verzweifelt, das ich kaum noch meinen Alltag bewältigen kann. Bin deshalb schon in psychologischer Behandlung.
Die jetzige gemeinsame Wohnung konnten wir gerade so zahlen. (1.400 € warm). Nun soll ich die allein bezahlen. Mein Sohn will im Grunde nicht weg...