Eilt! -  ...hab da noch eine Frage

papaholli

Neues Mitglied
Wer hat eine Idee,

wenn meine Ex wieder heiraten will, kann ich darauf bestehen, dass unsere Kinder meinen Namen behalten als Familiennamen...?

Danke
Holli :wand
 
S

silvialille

Guest
ohne deine einwilligung, darf sie den kindern keinen anderen namen geben.
 
M

Meggy

Guest
Lille. Das ist so nicht ganz korrekt.

Wenn es zum Wohle der Kinder ist, den Nachnamen zu ändern, dann kann dieses auch gerichtilich eingeklagt und damit gegen den Willen des Vaters passieren.

Das war bei mir damals der Fall, habe es aber nicht gemacht. Aber ich hatte die Einwilligung des Jugendamtes, da wir in einem kleinen Dorf wohnten und wir damit nachweisen konnten, dass es für das Kind einfacher ist, den "Familien"namen zu tragen, in der es aufwächst...
Ich habe mich dann aber damals entschieden, meinem Sohn die Entscheidung zu lassen und bin heute mehr als froh darüber, es nicht durchgezogen zu haben....

Viel Erfolg wünsche ich dir,Holli, dass auch deine Ex sich eines besseren besinnt, sollte sie das vorhaben.

Meggy :bye:
 
S

silvialille

Guest
eine freundin von mir musste den kindesvater um erlaubnis bitten, obwohl dieser absolut nie was mit dem kind zu tun ahben wollte b.w.z. zu tun hatte. unterhlat hat er auch nie bezahlt und sie musste ihn trotzdem fragen. :sure
 

wulffine

liebt den Frühling...immernoch
bei uns war es so, das ich den Kindesvater hätte fragen müssen, wenn er auch Sorgerecht gehabt hatte. Da er es aber nicht hatte, wurde es geändert, egal, was der Vater gesagt hätte.
 
M

Meggy

Guest
Bei mir war es damals so, dass es einfach gewesen wäre, hätte der Vater zugestimmt. Hätte er aber NICHT zugestimmt, hätte das Gericht entschieden. Und mit Fürsprache des JA wohl zugunsten der Namensänderung...
 
M

Mafa

Guest
Die Änderung des Familiennamens kann nur mit der schriftlichen Zustimmung des Vaters geschehen, unabhängig, ob dieser zahlt oder das Sorgerecht hat oder nicht.

Falls es im besonderen Interesse des Kindes ist, hier liegt die Hürde Gott sei Dank relativ hoch gibt es eine Möglichkeit. In diesem Fall kann die fehlende Zustimmung des leiblichen Vaters durch einen Richterspruch ersetzt werden.

Manfred

PER EDIT.

Nach einer Scheidung behält das Kind grundsätzlich den Namen, den es auch vor der Scheidung getragen hat. Allerdings gibt es häufig Probleme in Patchwork-Familien. Das sind Familien, die nach einer Scheidung und anschließender Heirat mit einem neuen Partner regelrecht »zusammengesetzt« sind. Da kann es durchaus vorkommen, dass sämtliche Familienmitglieder unterschiedliche Namen tragen. Haben die Eltern oder die Kinder damit Probleme, dann können Sie beantragen, dass das Kind den Namen der neuen Familie bekommen soll.

Die Voraussetzungen für eine solche Namensänderung sind:

Es kann den Namen der neuen Familie annehmen, wenn beide Elternteile zustimmen.

Verweigert ein Elternteil diese Zustimmung, dann kann das Familiengericht die Zustimmung ersetzen, wenn die Namensänderung unabdingbar für das Wohl des Kindes ist.

Eine weniger einschneidende Variante: Das Kind kann den Namen der neuen Familie seinem eigenen Namen hinzufügen. Die Verbindung zur alten Familie bleibt damit erhalten. Heiratet es dann später einmal, dann kann es den Namen seines neuen Partners zusammen mit seinem alten Namen als Doppelnamen tragen. Den Namen, den es später angenommen hatte, muss es dann wieder ablegen.

Einen solchen Antrag auf Namensänderung müssen die Eltern beim Familiengericht stellen. Über den Antrag entscheiden dann in erster Instanz die Rechtspfleger, in zweiter Instanz die Oberlandesgerichte. Allerdings ist es für die Antragsteller sehr schwierig, die fehlende Einwilligung des anderen Elternteils durch die Gerichte ersetzt zu bekommen. Die Gerichte entscheiden hier sehr restriktiv, das heißt, sie stimmen einer Namensänderung nur zu, wenn wirklich gewichtige Gründe vorliegen. Nur wegen einer besseren Integration in eine neue Familie wird keinem Antrag stattgegeben.

Die Gründe sind einleuchtend: Das Kind identifiziert sich über seinen Namen. Oft ist der Name das letzte Band, welches das Kind noch mit dem anderen Elternteil verbindet.

Und: Statistisch gesehen sind die Scheidungsraten der zweiten Ehen höher als die der ersten Ehen. Geht die zweite Ehe ebenfalls in die Brüche, dann trägt das Kind den Namen einer Familie, zu der es anschließend in der Regel noch weniger Bezug haben wird, als zu seinem leiblichen Elternteil, dessen Namen es abgegeben hat.

Danach ist es für das Kind nicht ohne weiteres möglich, wieder seinen alten Namen anzunehmen. Die Mutter kann ohne weiteres wieder ihren Mädchennamen annehmen. Das Kind muss allerdings den Verwaltungsrechtsweg beschreiten, und da werden sehr hohe Anforderungen gestellt.
 
M

Meggy

Guest
Da stimme ich dir zu, Manfred.
Glücklicherweise liegen die Hürden heute sehr hoch.
Denn was Frau/Mann sich manchmal aus verletzten Gefühlen heraus erlauben wil,, dass ist manchmal nicht mehr schön.... :(
Und immer auf dem Rücken der Kinder....
Ich bin heute froh für meine Kinder, selber noch früh genug "wach" geworden zu sein.... In vielen Dingen...
 
M

Mafa

Guest
So ist es, Meggy, die Hürden liegen hoch und der gangbare Weg in unserem Fall ( wegen der bösen Nachbarn) wäre ischerlich diese Alternative, die auch vom leiblichen vater zähneknierschend akzeptiert werden könnte - zumindest den Richter beeindruckt:

Eine weniger einschneidende Variante: Das Kind kann den Namen der neuen Familie seinem eigenen Namen hinzufügen. Die Verbindung zur alten Familie bleibt damit erhalten. Heiratet es dann später einmal, dann kann es den Namen seines neuen Partners zusammen mit seinem alten Namen als Doppelnamen tragen. Den Namen, den es später angenommen hatte, muss es dann wieder ablegen.


Manfred
 
I

Ivanhoe

Guest
Solange es dann nicht Leutheuser-Schnarrenberger oder Ötzel-Klöcker heißen muss :-D

Gruß Ivanhoe
 
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