Hab mal eine Frage zum Unterhalt

M

mamavonzweien

Guest
Hallo,

da ich jetzt schon öfter gehört habe mein EX Freund würde recht wenig für unsere Tochter an Unterhalt zahlen, würde ich gerne mal von euch wissen wie ihr es seht.

Also was er genau verdient weiß ich nicht, aber es wird aufjedenfall so 1600-1800 netto sein. Er wohnt mit seiner Freundin zusammen, weiß nicht ob es relevant ist und zahlt 199€ Unterhalt. Sie ist 4 Jahre, also, was sagt ihr?

Danke euch schonmal
 
L

littleangel

Guest
genau soviel zahlt der vater von meiner fast 11jährigen nichte auch...denke es geht nach gehalt weis es aber nicht genau.

lg andrea
 
M

mamavonzweien

Guest
ja, hab ich ja, so ganz verstehe ich das nicht und wenn doch, dann ist es zu wenig.
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
huhu

also lt. tabelle müßte er dann wohl 233 bzw. 247€ zahlen - je nach dem wieviel er im durchschnitt hat.

einen einkommensnachweis kannst du alle 2 jahre einfordern um den unterhalt aktuell berechnen zu lassen.

das er mit seiner freundin zusammen wohnt spielt keine rolle.


geh am besten mal zu nem anwalt und lass dich dort beraten. er zahlt aber in jedem fall zu wenig, da der 'mindestsatz' bei 204€ liegt (kann aus der tabelle aber jetzt auf die schnelle nicht entnehmen ob da das kindergeld schon mit berücksichtigt ist. wären aber nur ein paar euro.)
 
M

mamavonzweien

Guest
also ich habe gerade nochmal nachgelesen,also er wäre nach Verdienst in Stufe 3 und da er ja nur für ein Kind zahlt, würde er 2 Stufen höher eingegliedert werden, also in 5 und da dürfte wohl nicht das Kindergeld mit angerechnet werden, NUR, wenn er 135% bezahlen würde. Das ist natürlich dann ein Unterschied. Werde aber Montag mal beim Jugendamt anrufen und wegen Beistand fragen, die rechnen das wohl aus und passen es immer wieder neu an. Und er und ich haben halt einen genauen Nachweis.
 
U

User2

Guest
Diese Unterhaltsberechnung ist ein wenig kompliziert, hab mir das vor 2 Jahren mal vom Beistand erklären lassen.
Ich hoffe, ich krieg das noch richtig zusammen...

Auch in der 6. Einkommensgruppe hat der Unterhaltspflichtige nur 199 € zu bezahlen, da das hälftige Kindergeld angerechnet wird (276 € - 77 € = 199 €).

Und diesen Satz muss ein Unterhaltspflichtiger zahlen können ohne unter seinen Selbstbehalt zu fallen damit ihm Kindergeld angerechnet wird.

Bis zur 6. Einkommensgruppe berechnet sich die Kindergeldanrechung so:

hälftiges Kindergeld + Richtsatz der jeweiligen Einkommensgruppe - Richtsatz der 6. Einkommensgruppe = anzurechnendes Kindergeld

also:

77 € + 233 € - 276 € = 34 €

Richtwert Einkommensgruppe 3 - 34 € = zu zahlender Unterhalt
233 € - 34 € = 199 €


Wenn ich das noch richtig im Kopf habe, zahlt er also genau das was er muss.


Eine Beistandschaft ist nie falsch... dann hast du damit nichts mehr am Hut!

LG
Mela
 
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