Naja, wenn du die Stelle annimmst und alle Kunden ablehnst, ist es dein Problem, du verdienst dann ja nix.
Die Zumutbarkeitsgrenze wird mitunter im Einzelfall geregelt und die entsprechenden Gerichtsurteile dann als Quelle verwendet. Sowas ist zuallererstmal Ermessen des Sachbearbeiters, dann des Richters. Es gibt aber grundsätzlich den Begriff der Sittenwidrigkeit und das würde dann auch in diesem speziellen Fall greifen. Der Beruf ist nicht sittenwidrig, sofern freiwillig ausgeübt, sobald er unfreiwillig ausgeübt wird, schränkt er dein Recht auf körperliche Selbstbestimmung ein. Finde ich ziemlich eindeutig und keineswegs schwammig.