Ich brauche dringend Hilfe

WieFeuerundEis

Neues Mitglied
Hallo erstmal, mein Name ist Micha ich bin 33 Jahre Jung und alleinerziehende Mama von 2 Jungs im alter von 13 und 7 Jahren und einem Mädel von 5 Monaten, und kommen aus Bayreuth. Ich habe ein riesen Problem das mir sehr an den Nerven zehrt. Die neue Partnerin vom Vater meiner kleinen verbietet ihm den Umgang mit seiner Tochter, nun meine Frage: Kann ich per anwalt dagegen Vorgehn????[
Ich hoffe das mir von euch wer helfen kann denn mich macht das ganz schön Fertig weil die kleine ja ein Anrecht auf ihren Vater hat /FONT]
 

Sala

Schokoholik
Mal vorausgesetzt du bist "echt":
Wenn der Vater, der bestimmt schon volljährig ist, sich von seiner Partnerin verbieten läßt sein Kind zu sehen ist das seine Entscheidung. Vielleicht ist es ihm ja auch recht. Ansonsten, wenn er nicht genug Arsch in der Hose hat seiner Partnerin die Stirn zu bieten, tut er mir leid.
Solange du den Umgang nicht verbietest gibt es meiner Ansicht nach keine rechtliche Handhabe. Du kannst ihn ja nicht zwingen von seinem Recht gebrauch zu machen. Wie gesagt es ist letztendlich seine Entscheidung.
 

WieFeuerundEis

Neues Mitglied
re

Warum sollte ich nicht echt sein ? Wenn ich nicht echt wäre hätte ich mich mit sicherheit nicht Angemeldet :hae?
Sicher ist der Vater der kleinen Volljährig und klar ist es seine Entscheidung, er möchte seine Tochter ja auch sehn nur ist es so, das die neue ihm jedesmal sagt wenn er zu der Kleinen fährt kann er gleich dort bleiben und braucht nicht mehr Heimkommen weil sie ihn dann rausschmeisst !!!
 

Sala

Schokoholik
Ich will dich mit "echt" nicht angreifen. Es gibt nur auch immer wieder den Fall das sich Leute hier anmelden, ohne sonstige Umschweife ein Problem rauslassen und dann nur noch kommen um sich an unseren Beiträgen zu ergötzen und sich nie mehr zu melden.

Wohnt der Kindsvater denn bei der Partnerin? Ist es Ihre Wohung? Wie lange sind die beiden schon zusammen?
Wenn seine Partnerin auf ihrer Meinung besteht und ihm das Kind wirklich wichtig ist, wird er wissen was er zu tun hat.
Du kannst da leider nicht viel tun. Das müssen die beiden klären. Du kannst wie gesagt den Umgang nicht erzwingen.
 

WieFeuerundEis

Neues Mitglied
Nein keine sorge ich bin schon echt, ich weiss solche Leute gibt es leider überall und normal falle ich nicht gleich mitder Tür ins Haus aber die Frage brannte mir echt unter den Fingernägeln, zumal die tusse die Schwester meiner besten Freundin ist, und sie ihr gestern gegenüber bestätigte das sie das nicht will das er den Umgang mit Sarah-Lee bekommt weil er ja dann auch auf mich trifft wenn ich die kleine zu meiner Freundin bringen würde wäre es für sie auch OK meinte sie aber das werde ich nicht tun warum auch dazu bin wiederrum ich nicht verpflichtet, gut es gibt natürlich vom Jugendamt auch die mglichkeit ihn zum Umgang zu verpflichten indem ihm ein Bußgeld von 2500€ auferlegt wird dadrüber habe ich mich nämlich auch schon Informiert. Aber soweit möchte ich es eigendelich ned kommen lassen
 

hitnak

Namhaftes Mitglied
Hallo,

zunächst einmal herzlich willkommen. So wie es klingt, hindert die neue Partnerin des Vaters ihn ja nicht am Umgang, sondern möchte nicht, dass er Kontakt zu Dir hat. Darüber, und darüber, dass er das so zu akzeptieren scheint, kann man sich denken, was man will. Falls Ihr das geteilte Sorgerecht habt, wird diese "Kontaktsperre" ohnehin nicht durchsetzbar sein, denn es gilt, von Zeit zu Zeit, auch kurzfristig, gemeinsame Entscheidungen zu treffen - dies setzt eine Form der Kontaktaufnahme voraus. Hier müsste der Vater dann das Sorgerecht abgeben, wenn er sich dem Willen seiner Partnerin fügen will.

Allerdings geht es jetzt erstmal um den Umgang, und da steht ja eine Kompromiss-Lösung im Raum: Du sollst das Kind bei Deiner Freundin abgeben, und der Vater holt es dann dort ab. Das ist etwas, zu dem Du natürlich nicht verpflichtet bist, aber genauso wenig ist Dein Ex nicht grundsätzlich dazu verpflichtet, sich mit Dir zu treffen, um das Kind abzuholen oder zurück zu bringen. Er muss, falls das geteilte Sorgerecht herrscht, nur in geeigneter Form zur Verfügung stehen, um dieses Sorgerecht tatsächlich wahrzunehmen. Was den Umgang betrifft, ist der direkte Kontakt zwischen beiden Elternteilen eine Sache, über die ein Gericht entscheiden müsste, wenn es Euch tatsächlich nicht möglich sein sollte, einen Kompromiss zu finden, denn der Fall ist hier rechtlich nicht so deutlich geregelt wie in Sachen des geteilten Sorgerechts.

Wie gesagt: Eine mögliche Lösung steht im Raum, und es stellt sich die Frage, ob Du sie nicht wahrnehmen solltest, weil nun mal die Bedürfnisse Deines Kindes hier im Vordergrund stehen müssen, und eines dieser Bedürfnisse sicherlich ist, regelmäßig Zeit mit ihrem Vater zu verbringen.

Anders sieht es hingegen aus, wenn sich der Vater tatsächlich grundsätzlich weigert, Umgang mit seiner Tochter zu pflegen. Die Information, dass dann das Jugendamt ihn mit einem Zwangsgeld belegen kann, ist leider etwas, dass nicht grundsätzlich stmmt: Es ist eine Einzelfallentscheidung.

Denn zwar steht im Gesetz, dass beide Eltern dazu verpflichtet sind, Umgang mit ihrem Kind zu haben. Aber das Bundesverfassungsgericht hat 2008 entschieden, dass ein Elternteil, der sich weigert, diesen Umgang zu pflegen, nur im Einzelfall dazu gezwungen werden kann, diesen Umgang wahrzunehmen - nämlich nur dann, wenn er dem Kindeswohl nicht schadet, wobei das Gericht generell davon ausgeht, dass ein Elternteil, das sein Kind nicht sehen will, wahrscheinlich negativ auf sein Kind einwirken würde, wenn er zum Umgang gezwungen wird, was dem Kindeswohl abträglich wäre. Der genannte "Einzelfall" ist dementsprechen bis heute, zweieinhalb Jahre nach dem Urteil, nicht eingetreten, was vermutlich auch daran liegt, dass die meisten Umgangsverweigerer ziemlich schnell einknicken, und nur sehr wenige Fälle tatsächlich vor Gericht gehen. Buß- und Zwangsgelder dürfen die Jugendämter seit dem Urteil nicht mehr grundsätzlich verhängen: Sie greifen, so das Verfassungsgericht, in die Persönlichkeitsrechte ein, zumal das Gesetz, anders als bei der Umterhaltspflicht, keine Zwangsmechanismen für die Durchsetzung der Umgangspflicht vorsieht.

Viele Grüße,

Ariel
 

WieFeuerundEis

Neues Mitglied
Hallo,
danke erstmal für deine nette Antwort :)
Nein wir haben nicht das geteilte Sorgerecht ich habe das alleinige Sorgerecht für Sarah-Lee, und ich hoffe auch das das so bleibt, weisst du, diese Frau hat ihn sogar sowet gebracht das er die Vaterschaft nicht angenommen hatte weil sie ja wusste wenn er der Vater ist dann würde über kurz oder lang der Umgang auf ihn zukommen, so wurde sogar vom Gericht der Vaterschaftstest anberaumt, ich wusste ja von vornherrein er ist der Vater, kam ja niemand anders in Frage, ich habe mir in der Schwangerschaft wegen Depris amals sogar ne Jugenbeihilfe vom JA stellen lassen weil ich mit meinen beiden anderen nicht mehr klar kam eine zeitlang.
Sie ist unteranderem auch für Sarah-Lee zuständig, und würde den Umgang begleiten so das er ja nichtmal mit mir alleine in der Wohnung wäre, aber so wie es ganz aktuell ausschaut wird es wieder auf ne Gerichtsverhandlung rauslaufen.Weil alleine bekommt er die kleine nicht weil er ist Tablettenabhängig wenn MUSS da wer dabeisein. Also werde ich Montag mal meine Anwältin einschalten und bei ihr nachfragen was ich tun kann,,
Danke für deine Hilfe

Lg WieFeuerundEis
 

kikra

Namhaftes Mitglied
Hallo,

wenn ich mich in deine Lage zu versetzen versuche, dann wäre ich vermutlich froh um jeden Tag, den er die Kleine nicht sieht. Mir läge viel zu sehr am Wohle des Kindes als dass ich den Umgang unter diesen Umständen erzwingen wollte. Allein schon, dass eine Aufsicht bei den Besuchen dabei sein muss, finde ich.. uaaah... :hae? Es scheint da ja doch eine gewisse Gefahr von ihm auszugehen.

Du schreibst, deine Tochter habe ein 'Anrecht' darauf, ihren Vater zu sehen. Das mag alles sein, aber diesen Anspruch wird sie mit 5 Monaten sicherlich nicht anmelden. Wenn ihr Vater also nicht so recht will, wenn seine neue Partnerin dagegen wettert (vermutlich, weil sie sich aufgrund seiner labilen Persönlichkeit seiner nicht sicher ist) und wenn ich lese, dass alles mit Druck und Sanktionen durchgesetzt werden soll, frage ich mich, ob hiervon überhaupt noch jemand einen (positiven) Nutzen hat.

Ich würde mich vermutlich lieber auf das Wohl meiner kleinen Familie konzentrieren und versuchen, sie bestmöglich über die Runden zu bringen. Die Verbindung zum Ex würde ich kappen und den sein neues Leben leben lassen. Ich würde mich zudem eher darauf konzentrieren, eine neue gewinnbringende (bezogen auf Wohlbefinden) Beziehung aufzubauen und mir einen hierfür geeigneten Partner zu suchen, der das von ganzem Herzen ebenfalls will.

Wenn deine Tochter dann im fortgeschrittenen Alter den Kontakt zu ihrem Vater möchte, dann wird sie das sicherlich sagen und auch von sich auch forcieren. Dann kannst du immer noch für sie kämpfen.

So richtig verstehe ich nicht, warum du ihre Interessen mit aller Gewalt durchsetzen willst. Sind es womöglich eher deine Interesse und ist es womöglich ein verkapptes Kräftemessen mit der Neuen? Sorry, aber das sind die Gedanken, die mir beim Lesen dieses Austauschs hier durch den Kopf gehen...

Viele Grüße
kikra
 

WieFeuerundEis

Neues Mitglied
Hallo ,
naja ein verkapptes Kräftemessen würde ich jetzt mal nicht sagen, ich kann es nur nicht verstehen das man jemanden verbietet sein eigen Fleisch und Blut zu sehn.
Naja der Umgang mit Aufsicht, des kam ja nicht von mir sondern von Ihr weil sie eben nicht möchte das er und Ich Kontakt haben ( könnte ja sein da entwickelt sich wieder was ).
Ich habe bereits heute mit dem Sozialdienst vom Jugendamt gesprochen, fakt ist sie hat den Mund zu halten und sich da rauszuhalten, weil es ist seine Tochter nicht ihre und wenn sie ein Problem mit mir hat ist das nicht mein´s.
Er hat als Vater Rechte und Pflichten und die werden ihm mitte Januar aufgezeigt, er sollte sie bereits kennen ist ja nicht sein einziges Kind.
Der Umgang wird dann vom Jugendamt geregelt, allerdings wird der umgang bis zum 3. Lebensjahr NUR mit mir durchgezogen, da ich nicht verpflichtet bin die kleine zu ner Freundin zu bringen, wenn er sich dann nicht durchsetzten kann ist das laut JA sein Problem dann sieht er halt seine Tochter nicht. Ich darf nur nicht aussprechen das er den Umgang nicht bekommt damit bin ich auf der sicheren Seite aber des tu ich ja nicht im gegenteil er soll ihn ja wahrnehmen.
Solange kann ich noch warten und muss dann halt abwarten was passiert.
 

kikra

Namhaftes Mitglied
Hallo,

weiter oben schreibst du, es müsste jemand beim Treffen dabei sein, weil dein Ex-Partner tablettenabhängig sei. Jetzt schreibst du wieder, das wäre ja nur, weil seine neue Freundin darauf bestehen würde, damit sich zwischen euch nicht wieder etwas anbahnt.. :wiejetzt:

Wie auch immer. Es ist offensichtich, dass sowohl du mit ihr als auch sie mit dir jeweils ein Problem hat. Und wenn du ihr vorzuschreiben versuchst, woran sie sich gefälligst zu halten hat, so wird sie das trotz 'Fakt' m. E. noch lange nicht befolgen - abgesehen davon würde ich es auf dieser Basis und im Kommandoton auch nicht tun. Genauso eben umgekehrt. Und das ist für mich ein Kräftemessen, bei dem lediglich Energie verschwendet und nichts herauskommen wird. Vielleicht versucht ihr erst einmal, miteinander besser auszukommen bzw. die Fronten auf freundliche Art und Weise miteinander zu klären. Solange da keine vernünftige Basis da ist, hat es weder für die eine noch für die andere Seite Sinn - dann reagiert der Trotz.

Maßgeblich wie es hier weiter geht ist einzig und allein der Vater - er entscheidet, ob er die ihm zustehende Intensität des Kontakts, nämlich sein Recht, so wahrnimmt oder es bei der reinen Zahlung (= der Pflicht) bewenden lässt. Du kannst niemanden zu etwas zwingen, was er nicht will, auch wenn dir das noch so gegen den Strich geht. Du versuchst nun offensichtlich, mit Paragrafen deinen Willen durchzusetzen. Das wird m. E. so aber nicht funktionieren, zumindest nicht was die Qualität der zwischenmenschlichen Beziehungen betrifft, denn die kann man nicht befehlen. Da braucht es schon ein bisschen mehr.

Sorry, wenn dir meine Antwort nicht gefällt. Du wolltest ja mal Meinungen zum Thema hören. Und so sehe ich das alles, wenngleich ich nicht den Anspruch erhebe, die Weisheit mit Löffeln gefressen zu haben. Zumindest aber habe ich eine gewisse Distanz zu alledem, die euch dreien (dir, der Neuen und deinem Ex) fehlt. Ich will dir damit auch nichts Böses.. was hätte ich davon?!

Und es liegt an dir, das alles mal zu reflektieren und die Meinungen hier ebenfalls einfließen zu lassen. Wenn es zum Wohl deiner Tochter sein soll, würde ich dir das auch empfehlen. Wie gesagt hat es für mich aber alles eher den Eindruck einer Machtdemonstration.

Viele Grüße
kikra
 

hitnak

Namhaftes Mitglied
Hallo,

also ich muss Kikra leider beipflichten. Du hast eindeutig beschrieben, dass er Deine Tochter nicht alleine bekommt, weil er tablettensüchtig ist, und dass das Jugendamt da invoviert ist. Das hat also absolut gar nichts mit der neuen Partnerin zu tun.

Was sie betrifft, hast Du ja auch schon geschrieben, dass sie einen Kompromiss angeboten hat - ich hatte dazu ja schon was geschrieben: Von "Umgang verbieten" kann keine Rede sein, wenn man selbst nur allein nach dem geht, was Du hier berichtest.

Wenn er wirklich Umgang mit seiner Tochter haben will, woran ich auf Grund Deines Berichts zweifele, dann wird er das auch durch ziehen, und zwar unter der Betreuung des Jugendamtes, die nach Deiner Aussage besteht. Aber wenn er den Umgang nicht will, wonach es, wenn man deine Berichte mehrmals liest, aussieht, dann ist es absolut nicht gut für Deine Tochter, zu versuchen, ihn dazu zu zwingen - mit gerichtlichen Mitteln würdet Ihr da ohnehin nicht durch kommen.
 
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