Traurig -  IGNORANZ der Lehrer (RS) bei LRS II (Korrespondenz)

urmel2000

Neues Mitglied
Sehr geehrter Herr XXX,


Aufgrund der Vielzahl unserer Gespräche möchte ich nun doch die genannten Aspekte bzw. Befürchtungen schriftlich mit der Bitte um Kenntnisnahme und Diskussion in der Versetzungskonferenz mitteilen. Hierzu habe ich die einschlägige Literatur, Gesetzestexte sowie Fachforen zur Hilfe genommen. Es wäre schön, sofern Sie uns noch vor Ferienbeginn schriftlich, telefonisch oder auch gerne in einem persönlichen Gespräch von der Auffassung unterrichten könnten.

Leider wurde erst durch Frau YYY die LRS meines Sohnes erkannt. In der GS konnte diese aus für mich nicht nachvollziehbaren Gründen nicht erkannt werden. Somit:

„…..Darüber hinaus ist zu beachten, dass das andauernde Erleben von Misserfolgen zu psychischen Problemen führen kann. Die Betroffenen verlieren die Lust am Lernen, ihr Selbstwertgefühl kann sich negativ verändern und ein Vermeidungsverhalten dem Lesen und Schreiben gegenüber nach sich ziehen. Diese Folgeerscheinungen erschweren ihrerseits das weitere Lernen…..“
http://www.duden-paetec.de/index.php?bl=&page=28&menu=&typeSet=pit

Die Empfehlung für die Realschule zeigt entsprechend übermäßige und außergewöhnliche Anstrengungen und ebenso die nunmehr auch testierte außerordentliche Intelligenz.

Da ich auch vor Testat von dem Leistungsvermögen meines Sohnes überzeugt war, wollte ich meinem Sohn die Option des Gymnasiums mit dem „Probeunterricht“ ermöglichen. Im Nachhinein ist es verständlich, dass er das entsprechende Ziel nicht erreichen konnte. Denn auch hier wurde die LRS weder erkannt noch berücksichtigt:

„….Legastheniker sind häufig überdurchschnittlich intelligent und viele könnten relativ problemlos Abitur machen und evtl. studieren wenn nicht ihre Lese-Probleme und die hohe Gewichtung der Rechtschreibung in der Schule ihnen ihre gesamte Schulkarriere ruinieren würden….“
http://www.ls-bw.de.

Die bereits angesprochene gesamte und weitgreifende Problematik zeigt:

„….Aber auch wenn das Problem in der Schule richtig erkannt wird, bestehen dort in der Regel kaum Möglichkeiten zur Abhilfe….
….haben häufig zunächst nur in Fächern Deutsch und Fremdsprachen Probleme, jedoch kommen oft rasch Probleme in weitere Fächern wie Mathe und Biologie hinzu, in denen sie zuerst sehr gut waren. Ursache können sein, dass später in diesen Fächern die Aufgaben als Text-Aufgaben gestellt werden und mit Text beantwortet werden müssen…..“
http://www.ls-bw.de


Speziell die Benotung in den Versetzungsrelevanten Fächern Deutsch, Englisch:

„…………
1.1.3 Notenschutz Die Bestimmungen zum Notenschutz sind anzuwenden für die Grundschule, die Sekundarstufe I sowie für die berufsvorbereitenden Maßnahmen (§ 88 Abs. 5 SchulG) und die Berufsfachschule I der berufsbildenden Schulen. In der Jahrgangsstufe 10 des achtjährigen Gymna¬siums finden die Bestimmungen des Notenschutzes……“
Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Lese-Rechtschreib-Schwäche (Legasthenie)
Erlass des Ministeriums für Bildung und Frauen vom 27. Juni 2008 – III 316 – 321.01-20
(NBI.MBF.Schl.-H. 2008 S. 226)

sowie auch in Mathematik (s.o.) kann mit den seitens der Versetzungskonferenz
genannten Begründung auch für die Zukunft schwerlich grundlegend verbessert werden. Es mag sein, dass kurzfristig die Noten etwas verbessert werden. Allerdings kann aus o.g. Gründen die Wiederholung der 6. Klasse zum einem keine grundlegende Förderung darstellen und zum anderen die oben geschilderten Probleme verstärken. Die Gefahr, dass die nach Testat von Frau YYY, Frau ZZZ und Frau WWW ebenso wie von mir festgestellten positiven Motivationsschübe wieder rückgängig gemacht werden könnten, ist enorm groß!

Speziell bei AAA mit dem seit Geburt bestehenden Konkurrenzkampf mit seiner Zwillingsschwester sind Motivation und Selbstwertgefühl selten gekannte Eigenschaften.
http://www.uni-saarland.de/fak5/diff/php/index.php?main=Zwillinge&offen=1&sprache=ger


Für die weitere Zukunft unseres Sohnes kann ich mir vorstellen, dass gerade in Ihrer Schule die notwendigen Unterstützungen gegeben sein könnten:

2.2.4.2 Schülerinnen und Schüler mit einer förmlich festgestellten Lese-Rechtschreib-Schwäche sollen im Rahmen des Förderkonzepts der Schule gefördert werden. Die gezielte individuelle Förderung geschieht vorrangig im Unterricht. Die Förderung soll auch die Fremdsprachen einbeziehen, wenn dies notwendig ist.

2.2.4.3 Schülerinnen und Schülern mit einer förmlich festgestellten Lese-Rechtschreib-Schwäche wird Notenschutz gemäß Tz. 2.2.2.2 Absätze 2 und 3 gewährt. Bei der Bewertung von schriftlichen Arbeiten in den Fremdsprachen ist die Lese-Rechtschreib-Schwäche entsprechend zu berücksichtigen; Sprach- und Sachrichtigkeit bei schriftlichen Arbeiten und mündliche Leistungen bestimmen die Gesamtzensur.


Ein Ausschnitt aus einem Newsletter:

Diskriminierung im Klassenzimmer?
Interview mit Werner van den Hövel zum Beschluss der Kultusministerkonferenz

……Wird diese Empfehlung umgesetzt, dann wird Betroffenen – so befürchtet der BVL –
der Zugang zum Abitur verwehrt. Ist das so?

Nein. Die Befürchtung des BVL ist nicht berechtigt: In den Empfehlungen wird deutlicher als bisher zwischen Maßnahmen zum Nachteilsausgleich– wie z. B. eine Verlängerung der Bearbeitungszeit bei Klassenarbeiten – und
darüber hinausgehenden Abweichungen von den allgemeinen Grundsätzen der Leistungsbewertung differenziert.
Hinsichtlich der Gewährung eines Nachteilsausgleichs gibt es nun auch Aussagen zu den Voraussetzungen, unter denen er zu gewähren ist. Die „Grundsätze“ stellen klar, dass Bemerkungen über die Gewährung eines Nachteilsausgleichs
nicht im Zeugnis zu vermerken sind Dies gilt auch für Abschlussprüfungen. Der Verzicht auf bestimmte Leistungsanforderungen,
die den Mitschülerinnen und Mitschülern abverlangt werden, stellt dagegen eine Privilegierung dar, die sich nicht ohne Weiteres aus dem grundgesetzlich vorgegebenen Gleichbehandlungsgebot herleiten lässt. Dies gilt insbesondere für Prüfungen. Deren
Aufgabe ist es gerade, zu ermitteln, bis zu welchem Grad der Prüfling die Lernziele erreicht hat. Dennoch kann bei einer
besonders schweren Lese-Rechtschreib-Schwäche im Einzelfall von allgemeinen Grundsätzen für die Leistungsbewertung abgewichen werden, wenn es hierfür eine landesrechtliche Ermächtigung gibt und wenn dies im Zeugnis vermerkt wird. Abnehmer müssen darüber informiert sein, dass das Anforderungsprofil, z. B. des Faches Deutsch, um den Teilleistungsbereich
des richtigen Lesens und/ oder des richtigen Schreibens reduziert wurde.
http://www.duden-paetec.de/verlag/pdf_pit/142.pdf


Zur Information:

Bis zu 10 Prozent Legastheniker leben unter uns, wenn man auch die leichteren Fälle mit einbezieht.
An schwerer Legasthenie leiden 3–4 Prozent der Menschen.
Sie werden in unserer Kultur, in der Lesen und Schreiben Schlüsselqualifikationen sind, recht brutal ihrer Entwicklungsmöglichkeiten beraubt. Sie gelten als dumm, auch wenn sie hoch begabt sind. Ihr logisches Denkvermögen und ihre konstruktiv-technischen Begabungen sind sogar im Durchschnitt höher entwickelt als die ihrer Mitmenschen. Aber selbst auf ihren besonderen Begabungsfeldern haben Legastheniker keine Chancen, denn bis zum Ende der 7. Klassenstufe überwiegen im Schulsystem die sprachlichen/schriftsprachlichen Anforderungen. Viele Legastheniker scheitern in der für sie angemessenen Schulart, bevor sie ihre mathematisch-naturwissenschaftlichen und technisch-konstruktiven Fähigkeiten überhaupt unter Beweis stellen können!
……
Hat ein nicht gefördertes legasthenisches Kind die Schule im wahrsten Sinne des Wortes überlebt, beginnt eine neue Tortur: die soziale Rolle zu finden, die in unserer Gesellschaft vorrangig durch den Beruf geprägt ist. Der begabte Legastheniker wird mangels formaler Qualifikation in Berufe gedrängt, die seine Geistesgaben nicht beanspruchen. Der durchschnittlich begabte Legastheniker hat oft nur Aussicht auf schlecht bezahlte Arbeitsplätze. Nicht selten ist er von Arbeitslosigkeit bedroht.
…..
»Die Rechtschreibung«, so formuliert ein Legasthenieforscher, »ist eine sehr unwichtige Leistung im Vergleich mit den Leistungen, die die Herausforderungen des dritten Jahrtausends erfordern!« Nur leider: Das Schulsystem weiß es noch nicht!
http://www.netschool.de/deu/lrs/dudenl5.htm

^ 3.5 Zusammenarbeit Da sich Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten häufig auch auf andere Fächer auswirken, ist eine enge Zusammenarbeit der Klassenlehrerin oder des Klassenlehrers, aller Fachlehrerinnen und Fachlehrer und gegebenenfalls der Schulpsychologischen Beratungsstelle mit der Lehrkraft erforderlich, die die Fördermaßnahme durchführt. Beim Übergang in die weiterführende Schule kann im Einvernehmen mit den Erziehungsberechtigten die aufnehmende Schule über die besonderen Schwierigkeiten der Schülerin oder des Schülersund über die bisherigen Fördermaßnahmen informiert werden.
4. Leistungsfeststellung und -beurteilung Soweit nachstehend nichts Abweichendes bestimmt ist, gelten für Schülerinnen und Schüler mit Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben die allgemeinen Bestimmungen über die Leistungsfeststellung und -beurteilung.
Für Schülerinnen und Schüler, die einer zusätzlichen Fördermaßnahme bedürfen, gilt für die Klassen 3 bis 6 und in besonders begründeten Einzelfällen auch für die Klassen 7 bis 10 zusätzlich:
4.1 Schriftliche Arbeiten und Übungen Bei einer schriftlichen Arbeit oder Übung zur Bewertung der Rechtschreibleistung im Fach Deutsch und in den Fremdsprachen kann die Lehrerin oder der Lehrer im Einzelfall eine andere Aufgabe stellen, mehr Zeit einräumen oder von der Benotung absehen und die Klassenarbeit mit einer Bemerkung versehen, die den Lernstand aufzeigt und zur Weiterarbeit ermutigt. In den Fremdsprachen können Vokabelkenntnisse durch mündliche Leistungsnachweise er
bracht werden. Die Erziehungsberechtigten sind über den Leistungsstand ihres Kindes zu informieren. Die Rechtschreibleistungen werden nicht in die Beurteilung der
schriftlichen Arbeiten und Übungen im Fach Deutsch oder in einem anderen Fach mit einbezogen.
4.2 Zeugnisse
Der Anteil des Rechtschreibens ist bei der Bildung der Note im Fach Deutsch zurückhaltend zu gewichten. In den Zeugnissen kann in der Rubrik „Bemerkungen“ aufgenommen werden, dass die Schülerin oder der Schüler an einer zusätzlichen LRS-Fördermaßnahme teilgenommen hat.
4.3 Versetzung Bei Entscheidungen über die Versetzung oder die Vergabe von Abschlüssen dürfen die Leistungen im Lesen und Rechtschreiben nicht den Ausschlag geben.
4.4 Übergang zu Realschulen und Gymnasien Besondere Schwierigkeiten im Rechtschreiben allein sind kein Grund, eine Schülerin oder einen Schüler für den Übergang in die
Realschule oder das Gymnasium bei sonst angemessener Gesamtleistung als nicht geeignet zu beurteilen.
5. Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten Die Erziehungsberechtigten sind über das Bedingungsgefüge der Lese und Rechtschreibschwierigkeit ihres Kindes und über die geplanten Fördermaßnahmen ausführlich zu informieren.
http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/Erlasse/LRS-Erlass.pdf

Nachteilsausgleich:
Der Schulpsychologe gibt der Schule eine Empfehlung über Ausmaß und Inhalte der für den
betreffenden Schüler notwendigen bzw. geeigneten Förder- und Hilfsmaßnahmen. Bei der
Entscheidung de Schulleiters sind diese Empfehlungen des Schulpsychologen zu
berücksichtigen.
- Zeitzuschlag bis zu 50% bei schriftlichen Arbeiten (in allen Fächern), er wird gemäß der
Empfehlung des Schulpsychologen vom Schulleiter festgelegt.
- ersatzweise mündliche Leistungsfeststellung,
- Vorlesen gestellter Aufgaben bei Übungen und Leistungserhebungen,
- so weit mögliche mediale Hilfen, z.B. Computer.
…..
• Eine moderate Arbeitszeitverlängerung ist möglich.
• Die Aufgaben in Mathematik können gegebenenfalls auch vorgelesen werden.
Nachteilsausgleich im Überblick: ( x „Muss“-Bestimmung)
• Deutsch: x Befreiung von der Pflicht, Diktate mitzuschreiben
x Keine Bewertung der Rechtschreibung im Fach Deutsch
x Keine Berücksichtigung der Rechtschreibleistungen im Fach
Deutsch im Abschlusszeugnis
• Fremdsprachen: x Keine Benotung von Lesen und Rechtschreiben in der
Fremdsprache
x Gewichten der schriftlichen und mündlichen Leistungen im
Verhältnis 1:1
x Bei der mündlichen Note werden Stegreifaufgaben nicht
einbezogen
• Übrige Fächer: x Die Rechtschreibung darf nicht in die Notengebung einfließen.
……
Jede Schule bietet mit der Klassenleitung, der Beratungslehrkraft und dem zuständigen Schulpsychologen ein umfangreiches Beratungsangebot, das Eltern und Schüler nutzen sollten
http://www.sbndb-regionalpoint-bogen.de/pdfs/Text-Legasth-LRS-Ueb-R6-Gym.pdf


Fremdsprachen:
………
• Falsch verstandene Arbeitsanweisung aufgrund von Lesefehlern,
• Übersetzungsfehler durch ungenaues Lesen,
• scheinbare Grammatikfehler, wenn durch ungenaues Lesen Zeitformen verändert
wurden.
http://news.legasthenietrainer.com/Legasthenie-dr-lippitsch.pdf


Vermutlich werden mit diesem kurzen Ausschnitt bezogen auf meinen Sohn AAA unterschiedliche Auffassungen im Kollegium entstehen. Mein Wunsch ist es, dass in zukünftigen Entscheidungen das eine oder andere berücksichtigt werden kann. Sofern Sie und das Kollegium die Ansicht mittragen, dass in Ihrer Schule ausreichende Beachtung der genannten Kann- und Mussbestimmungen gefunden wird, werden wir der Nichtversetzung widersprechen müssen.
Sofern dem nicht so ist, bitte ich kurzfristig um ein zukunftsorientiertes Gespräch innerhalb der Mitwirkenden der Versetzungskonferenz.

Vorab bitte ich um Feingefühl für die zeitraubenden Unterhaltungen.

mit freundlichem Gruß
 
Oben