Hallo zusammen,
ich möchte hier einmal ein Thema ansprechen, das mich zurzeit sehr beschäftigt.
Vor ein paar Monaten erhielten wir erstmals Post von einer Kanzlei, die mir vorgeworfen hatte illegal im Internet Musik über sogenannte Tauschbörsensoftware herunter geladen zu haben. Da ich mich am PC überhaupt nicht auskenne, konnte ich mit diesem Schreiben zunächst nichts anfangen, hegte aber den Verdacht dass mein 12-jähriger Sohn damit was zu tun haben könnte. Auf Nachfrage räumte dieser auch gleich ein, Musik und Filme über das Internet herunterzuladen. Der „Täter“ war also gefunden. Zwischenzeitlich flattern die Abmahnungen geradezu im 2-Wochen-Rhythmus ins Haus. Der geringste geltend gemachte Betrag beläuft sich auf 450 EUR, der Höchste auf 965 EUR. Ich bin am Ende meiner finanziellen Kräfte und habe mir zwischenzeitlich selbst einen Anwalt genommen. Der Urlaub nächstes Jahr ist gestrichen.
Da ich mich notgedrungen mit der Materie auseinandersetzen muss, bin ich auf eine neue Entscheidung des Bundesgerichtshofs gestoßen. Der BGH Hat entschieden, dass Eltern für den illegalen Musiktausch eines minderjährigen Kindes grundsätzlich nicht haften müssen, wenn sie das Kind ausreichend über das Verbot einer Teilnahme an Internettauschbörsen belehrt haben. http://www.zeit.de/digital/internet/2012-11/bgh-filesharing-urteil
Im Zusammenhang mit dieser Entscheidung habe ich ein kostenloses Muster einer solchen Belehrung auf einer Anwaltsseite entdeckt.
http://www.ratgeberrecht.eu/filesharing/haftung-eltern-filesharing.html
Hätte ich das früher gewusst und mich ausreichend mit der Sache beschäftigt, wäre mir so einiges erspart geblieben! Deshalb: Ich kann nur raten, besprecht das Thema Filesharing mit den Kindern. Auf dem Schulhof ist es ein riesen Thema!! Nicht dass es Euch auch so geht.
Beste Grüße Eva.
ich möchte hier einmal ein Thema ansprechen, das mich zurzeit sehr beschäftigt.
Vor ein paar Monaten erhielten wir erstmals Post von einer Kanzlei, die mir vorgeworfen hatte illegal im Internet Musik über sogenannte Tauschbörsensoftware herunter geladen zu haben. Da ich mich am PC überhaupt nicht auskenne, konnte ich mit diesem Schreiben zunächst nichts anfangen, hegte aber den Verdacht dass mein 12-jähriger Sohn damit was zu tun haben könnte. Auf Nachfrage räumte dieser auch gleich ein, Musik und Filme über das Internet herunterzuladen. Der „Täter“ war also gefunden. Zwischenzeitlich flattern die Abmahnungen geradezu im 2-Wochen-Rhythmus ins Haus. Der geringste geltend gemachte Betrag beläuft sich auf 450 EUR, der Höchste auf 965 EUR. Ich bin am Ende meiner finanziellen Kräfte und habe mir zwischenzeitlich selbst einen Anwalt genommen. Der Urlaub nächstes Jahr ist gestrichen.
Da ich mich notgedrungen mit der Materie auseinandersetzen muss, bin ich auf eine neue Entscheidung des Bundesgerichtshofs gestoßen. Der BGH Hat entschieden, dass Eltern für den illegalen Musiktausch eines minderjährigen Kindes grundsätzlich nicht haften müssen, wenn sie das Kind ausreichend über das Verbot einer Teilnahme an Internettauschbörsen belehrt haben. http://www.zeit.de/digital/internet/2012-11/bgh-filesharing-urteil
Im Zusammenhang mit dieser Entscheidung habe ich ein kostenloses Muster einer solchen Belehrung auf einer Anwaltsseite entdeckt.
http://www.ratgeberrecht.eu/filesharing/haftung-eltern-filesharing.html
Hätte ich das früher gewusst und mich ausreichend mit der Sache beschäftigt, wäre mir so einiges erspart geblieben! Deshalb: Ich kann nur raten, besprecht das Thema Filesharing mit den Kindern. Auf dem Schulhof ist es ein riesen Thema!! Nicht dass es Euch auch so geht.
Beste Grüße Eva.