Hallo Zusammen!
Ich stelle diese Fragen für einen Freund der seit vielen Jahren in Deutschland lebt und über das Asylrecht die Möglichkeit erhielt in Deutschland zu bleiben. Er spricht nur ein gebrochenes Deutsch, lebt in einem Zugwagen (100 Euro/Monat) am Rande einer Künstlersiedlung. Er hat an einer deutschen Kunstakademie Kunst Studiert und baut Kinderspielplätze im Teilzeitjob, wofür er etwa 700 Euro/Monat bekommt. Eines Tages war eine Kunststudentin von ihm Schwanger. Er wollte alles mit Ihr gemeinsam und vernünftig regeln, jedoch wollte er nicht mit Ihr zusammenbleiben. Er sah das Kind bis jetzt nur einmal kurz nach der Geburt, seit dem ist Sie mit dem Kind aus der Großstadt auf das heimische Bauernhof zurückgekehrt und meint bei jeder diplomatischer Anfrage nur:"Wenn Du Probleme hast, dann gehe mehr Arbeiten". Die Vaterschaft hat er anerkannt.
Seit Geburt hat er keinen Unterhalt gezahlt bzw. zahlen können, da er das Geld nicht hatte. Das Jugendamt hat ihn um Stellungnahme gebeten. Dem ist er nachgekommen und hat dargelegt, dass er zu wenig verdiene. Daraufhin kam folgende Antwort vom Jugendamt in Stichwörtern:
- er ist gesteigert Unterhaltspflichtig
- er muss alle zur Verfügung stehenden Mittel zur Unterhaltserfüllung einsetzen
- es besteht eine erweiterte Erwerbsobliegenheit
- er wird aufgefordert sich urkundlich zu verpflichten (100%/Regelbetrag/Altersstufe)
- wenn nicht Klage (Feststellung der Vaterschaft/Zahlung von Unterhalt)
UND NUN DIE FRAGEN:
1.) Wie ist der Ausdruck "zur Verfügung stehende Mittel" definiert? Muss er sich prostituieren lassen?
2.) Was kann er tun, wenn er keine zusätzliche Beschäftigung findet?
3.) Ist er auch dann zu Unterhaltsleistungen verpflichtet, wenn er weniger als 800 Euro verdient?
4.) Wo genau ist die Grenze, 810 Euro, 890 Euro, 899,99 Euro?
5.) Seit Geburt hat er jeden Monat weniger als 800 Euro verdient, zum Teil war er Hartz 4 Empfänger. Ist er verpflichtet für diesen Zeitintervall Unterhalt zu zahlen? Auch nachträglich?
6.) Wie kann er nachweisen dass mehr als 800 Euro bzw. "Grenze" zu verdienen nicht zu den Mittel zählt, die ihm zur Verfügung stehen?
7.) Was wird passieren, wenn er keine zusätzliche Beschäftigung findet? Gefängnis? Arbeitszuweisung? Prostitution?
8.) Was wird passieren, wenn er z.B. ab 01.09.2007 einen Monatsverdienst von 1000 Euro hat? Muß er dann alles ab Geburt zurückzahlen? Geht das in Raten?
9.) Wie viele Bewerbungen pro Monat muss er versenden, damit seine Bemühungen trotz Misserfolge akzeptiert werden?
10.) Wie kann er seine Tochter sehen? Bislang wird sie vor ihm versteckt, er hat sie nur kurz nach der Geburt sehen dürfen.
11.) Was bedeutet eine urkundliche Verpflichtung genau?
Vielen Dank im Voraus!
Grüße,
csabs23
:hilfe:
Ich stelle diese Fragen für einen Freund der seit vielen Jahren in Deutschland lebt und über das Asylrecht die Möglichkeit erhielt in Deutschland zu bleiben. Er spricht nur ein gebrochenes Deutsch, lebt in einem Zugwagen (100 Euro/Monat) am Rande einer Künstlersiedlung. Er hat an einer deutschen Kunstakademie Kunst Studiert und baut Kinderspielplätze im Teilzeitjob, wofür er etwa 700 Euro/Monat bekommt. Eines Tages war eine Kunststudentin von ihm Schwanger. Er wollte alles mit Ihr gemeinsam und vernünftig regeln, jedoch wollte er nicht mit Ihr zusammenbleiben. Er sah das Kind bis jetzt nur einmal kurz nach der Geburt, seit dem ist Sie mit dem Kind aus der Großstadt auf das heimische Bauernhof zurückgekehrt und meint bei jeder diplomatischer Anfrage nur:"Wenn Du Probleme hast, dann gehe mehr Arbeiten". Die Vaterschaft hat er anerkannt.
Seit Geburt hat er keinen Unterhalt gezahlt bzw. zahlen können, da er das Geld nicht hatte. Das Jugendamt hat ihn um Stellungnahme gebeten. Dem ist er nachgekommen und hat dargelegt, dass er zu wenig verdiene. Daraufhin kam folgende Antwort vom Jugendamt in Stichwörtern:
- er ist gesteigert Unterhaltspflichtig
- er muss alle zur Verfügung stehenden Mittel zur Unterhaltserfüllung einsetzen
- es besteht eine erweiterte Erwerbsobliegenheit
- er wird aufgefordert sich urkundlich zu verpflichten (100%/Regelbetrag/Altersstufe)
- wenn nicht Klage (Feststellung der Vaterschaft/Zahlung von Unterhalt)
UND NUN DIE FRAGEN:
1.) Wie ist der Ausdruck "zur Verfügung stehende Mittel" definiert? Muss er sich prostituieren lassen?
2.) Was kann er tun, wenn er keine zusätzliche Beschäftigung findet?
3.) Ist er auch dann zu Unterhaltsleistungen verpflichtet, wenn er weniger als 800 Euro verdient?
4.) Wo genau ist die Grenze, 810 Euro, 890 Euro, 899,99 Euro?
5.) Seit Geburt hat er jeden Monat weniger als 800 Euro verdient, zum Teil war er Hartz 4 Empfänger. Ist er verpflichtet für diesen Zeitintervall Unterhalt zu zahlen? Auch nachträglich?
6.) Wie kann er nachweisen dass mehr als 800 Euro bzw. "Grenze" zu verdienen nicht zu den Mittel zählt, die ihm zur Verfügung stehen?
7.) Was wird passieren, wenn er keine zusätzliche Beschäftigung findet? Gefängnis? Arbeitszuweisung? Prostitution?
8.) Was wird passieren, wenn er z.B. ab 01.09.2007 einen Monatsverdienst von 1000 Euro hat? Muß er dann alles ab Geburt zurückzahlen? Geht das in Raten?
9.) Wie viele Bewerbungen pro Monat muss er versenden, damit seine Bemühungen trotz Misserfolge akzeptiert werden?
10.) Wie kann er seine Tochter sehen? Bislang wird sie vor ihm versteckt, er hat sie nur kurz nach der Geburt sehen dürfen.
11.) Was bedeutet eine urkundliche Verpflichtung genau?
Vielen Dank im Voraus!
Grüße,
csabs23
:hilfe: