tigerssugarbaby
Neues Mitglied
Ich bin im Außendienst tätig. Meine kleine Tochter ist jetzt ein halbes Jahr alt. Aufgrund finanzieller Sorgen (Scheidung, mein Ex verklagt mich auf Unterhalt, ich stehe allein im Kreditvertrag vom Haus, etc.) musste ich nach dem Mutterschutz und vier Wochen Urlaub wieder arbeiten gehen.
Bis Ende des Jahres habe ich mich mit meinem Arbeitgeber darauf geeinigt, dass ich nur Dienstreisen wahrnehmen muss, die innerhalb der Arbeitszeit (10 Stunden) realisierbar sind, notfalls mit Flugzeug ab 400km einfache Strecke.
Nun meine Frage, kann der Arbeitgeber ab dem ersten Geburtstag meiner Tochter verlangen, dass ich auch an Tagungen teilnehme, die eine Übernachtung erfordern?
Bis Ende des Jahres habe ich mich mit meinem Arbeitgeber darauf geeinigt, dass ich nur Dienstreisen wahrnehmen muss, die innerhalb der Arbeitszeit (10 Stunden) realisierbar sind, notfalls mit Flugzeug ab 400km einfache Strecke.
Nun meine Frage, kann der Arbeitgeber ab dem ersten Geburtstag meiner Tochter verlangen, dass ich auch an Tagungen teilnehme, die eine Übernachtung erfordern?