Im 2. Jahr bin ich jetzt als Tagesmutter tätig. 2 Kinder gehen bald in die Schule und 2 neue wollte ich aufnehmen. Vielen Eltern musste ich absagen. Nein sagt aber auch das Jugendamt.
Grund: Seit Januar 2010 haben wir auch ein Pflegekind. Hier wird gesagt, es sei schädlich, das das Pflegekind sieht, das die Kinder mittags abgeholt werden.
Das Pflegekind ist doch erst 2 Jahre und war überwiegend im Krankenhaus. Wenn Mutter,Großeltern das Kind abholen weint es (Sorgerecht den Eltern entzogen, auch gerichtlich schon 2 x abgewiesen). Es wächst auf mit unserer Tochter 3 Jahre und Sohn 5 Jahre. Kann das Jugendamt mir die Erlaubnis für meine Tagesmuttertätigkeit entziehen? Geht alles über das Jugendamt oder kann ich hier auch privat Kinder betreuen. Die Eltern könnten doch gleich die Aufwandsentschädigung von 3,50 an mich zahlen. Oder ist das Schwarzarbeit. Über die Privathaftpflicht ist meine Tagesmuttertätigkeit mitversichert.
Für die Tagesmuttertätigkeit wurde ein großens Spielzimmer in unserem neuen Haus eingeplant, bezugsfertig Juli 2010.
Grund: Seit Januar 2010 haben wir auch ein Pflegekind. Hier wird gesagt, es sei schädlich, das das Pflegekind sieht, das die Kinder mittags abgeholt werden.
Das Pflegekind ist doch erst 2 Jahre und war überwiegend im Krankenhaus. Wenn Mutter,Großeltern das Kind abholen weint es (Sorgerecht den Eltern entzogen, auch gerichtlich schon 2 x abgewiesen). Es wächst auf mit unserer Tochter 3 Jahre und Sohn 5 Jahre. Kann das Jugendamt mir die Erlaubnis für meine Tagesmuttertätigkeit entziehen? Geht alles über das Jugendamt oder kann ich hier auch privat Kinder betreuen. Die Eltern könnten doch gleich die Aufwandsentschädigung von 3,50 an mich zahlen. Oder ist das Schwarzarbeit. Über die Privathaftpflicht ist meine Tagesmuttertätigkeit mitversichert.
Für die Tagesmuttertätigkeit wurde ein großens Spielzimmer in unserem neuen Haus eingeplant, bezugsfertig Juli 2010.