Kann das Jugendamt die Tagesmuttertätigkeit ablehnen?

kluki

Neues Mitglied
Im 2. Jahr bin ich jetzt als Tagesmutter tätig. 2 Kinder gehen bald in die Schule und 2 neue wollte ich aufnehmen. Vielen Eltern musste ich absagen. Nein sagt aber auch das Jugendamt.
Grund: Seit Januar 2010 haben wir auch ein Pflegekind. Hier wird gesagt, es sei schädlich, das das Pflegekind sieht, das die Kinder mittags abgeholt werden.
Das Pflegekind ist doch erst 2 Jahre und war überwiegend im Krankenhaus. Wenn Mutter,Großeltern das Kind abholen weint es (Sorgerecht den Eltern entzogen, auch gerichtlich schon 2 x abgewiesen). Es wächst auf mit unserer Tochter 3 Jahre und Sohn 5 Jahre. Kann das Jugendamt mir die Erlaubnis für meine Tagesmuttertätigkeit entziehen? Geht alles über das Jugendamt oder kann ich hier auch privat Kinder betreuen. Die Eltern könnten doch gleich die Aufwandsentschädigung von 3,50 an mich zahlen. Oder ist das Schwarzarbeit. Über die Privathaftpflicht ist meine Tagesmuttertätigkeit mitversichert.
Für die Tagesmuttertätigkeit wurde ein großens Spielzimmer in unserem neuen Haus eingeplant, bezugsfertig Juli 2010.
 

Pogorausch58

Mitglied
ich verstehe das problem nicht, dass pflegekind sieht es gibt kinder die abgeholt werden, es sieht aber auch dss es kinder gibt die nicht abgeholt werden, nämlich deine iegnen o.o
Ich sehe da kein Problem, das Pflegekind ist ja derzeit wie eines deiner eigenen ..

Ich hab übrignes auch noch nie gehört dass ein Pflegekind Grund beim jugendamt dafür ist, dass man keine Tageskinder aufnehmen darf


LG eine Tagesmutter frisch aus der Ausbildung, also mit relativ frischen Kenntnissen :)
 

luciamara

Neues Mitglied
Noch aktuell? Egal, gebe trotzdem meinen Senf dazu:

Du musst den Mehrverdienst durch die privaten Tageskinder natürlich beim Finanzamt angeben, dann ist es auch keine Schwarzarbeit.

Außerdem darfst du nicht mehr als 5 Tageskinder auf einmal betreuen, vorausgesetzt du hast die Erlaubnis (Qualifizierung, Erste Hilfe Kurs, etc.).

Es kann ja sein, dass du nur eine eingeschränkte Erlaubnis besitzt oder das J-amt Bedenken hat dir mehr Kinder zu vermitteln.
Da wird dann oft um den heißen Brei geredet.

Sprich die Verantwortlichen einfach direkt an! Arguemente hast du ja.

Das J-amt kann dir die Erlaubnis auch entziehen, aber nur aus schwerwiegenden Gründen.
 
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