Eilt! -  kann kindesunterhalt sich wie eine schuld anhäufen?

Lara04

Aktives Mitglied
habe eine wichtige Frage zum Kindesunterhalt.......

wie sieht es aus wenn man arbeitssuchend ist und ca. 700 Euro Arbeitslosengeld bezieht (liegt ja unter dem selbstbehalt). Wenn vom Partner dann Kindesunterhalt eingefordert wird......und man zur Zeit diesen nicht leisten kann...stockt sich das dann Monat für Monat auf?Und hat man dann eines Tages einen Riesenberg Schulden?....oder greift der Anspruch erst, wenn man in der Lage ist diesen zu zahlen?
Wäre Euch für eine schnelle Antwort sehr dankbar!
 
K

Kasmira

Guest
?( gute frage... ich weiß wohl, daß mein ex-mann damals etwas unterschrieben hat, wonach die unterhaltsvorschußkasse sich bei "möglichkeit", das heißt, wenn er vernünftige arbeit hat, die gezahlten beträge zurückholt... aber ob das usus ist, weiß ich nicht...
 
M

meusi

Guest
du meinst jetzt das der mann den zahlen muss
und wenn das nciht geht er schulden hat

normal wird es ja überhaupt mal festgelegt wieviel der mann zahlen kann
und ja bei uns in österreich ist es so wenn der mann nciht zahlt legt das das jugenamt aus und holt es sihc dann zurück
zahlt er nciht macht er bei denen schulden
 
K

Katrin

Guest
Hm, das würde mich auch mal interressieren.
Ich bekomme für meinen Großen keinen Unterhalt, weil sein Vater studiert. Unterhaltsvorschuß auch nicht, weil ich neu verheiratet bin :wand
Kann ich irgendwann die ganzen aufgelaufenen "Unterhaltsschulden" nachfordern? Und wer ist dann in der Beweispflicht? Ich, daß ich nichts bekommen habe, oder müßte er Kontoauszüge vorlegen, falls er behauptet doch gezahlt zu haben?
 
K

Kasmira

Guest
in der beweispflicht steht wohl er... das hab ich mal bei bekannten mitbekommen, wo der mann den unterhalt quittungslos bar bezahlt hat - und sie nachher behauptet hat, sie habe nichts bekommen... er hatte zum glück zeugen...

der unterhaltsvorschuß setzt aber nur bei neuer hochzeit aus, oder? nicht bei einer "eheähnlichen gemeinschaft"???
 
K

Katrin

Guest
Ja, nur bei der Hochzeit. Solange ch nur mit meinem Mann zuammengelebt habe, hab ich ihn noch bekommen.
 
K

Kasmira

Guest
na, das ist ja schonmal was - zumindest hilft es MIR weiter ;-)

aber soweit ich weiß, kann man unterhaltsschulden wohl nachfordern... das vaterschaftsanerkenntnis ist ein rechtsgültiger titel, ich könnte zb heute noch von meinem vater nicht gezahlten unterhalt nachfordern... naja, wenn ich das denn wollte :rolleyes: ... allerdings ist die frage, ob das so geht, weil dein ex ja zur zeit nicht zahlen KANN... hast du schonmal das ja gefragt?
 
K

Katrin

Guest
Nein, im Moment hätte das noch keinen Sinn, ich denke auch nicht, daß er die Schulden jemals zahlen kann. Wichtiger wäre mir auch der regelmäßige Unterhalt, wenn er denn mal Arbeit hat.
Das mit den Schulden war mehr theoretisch gefragt,denn eigentlich hat mein Sohn ja irgendwann mal einen Anspruch darauf.
 

tiramisuse

belustigt
soweit ich weiß, muß der beim JA anerkannte KU vom unterhaltspflichtigen abgeändert werden, sobald sich bei ihm einkommensänderungen ergeben. wenn der unterhaltspflichtige das nicht tut, kann man ihm zum nachzahlen verpflichten, obs was bringt, ist die andere seite.
wenn allerdings ein amt den KU für den unterhaltspflichtigen zahlt, holen die sich das geld irgendwann wieder, und das ganz sicher
 

feli31

chaotenmutti
Wenn Du den Unterhalt einklagst und einen Titel bekommst bzw. der Vater,kann er 30 Jahre zur Zahlung verpflichtet werden.
Wenn JA vorstreckt,holen die es sich auch wieder.
Also der Schuldeberg wächst,deshalb gehen soviele Väter einfach nicht mehr arbeiten.
 

Lara04

Aktives Mitglied
...mhhhhhhhh...erstmal vielen Dank für Eure schnellen Antworten.....aber das sind ja teilweise sehr widersprüchliche Auskünfte......
Werde mich wohl mal an einen Anwalt wenden und seine Antwort hier ins Netz stellen.....

Allen noch einen schönen sonnigen Tag!
 

Mohrle

Neues Mitglied
So nach all den Fragen hier: bin ich auch nach den deutschen Gesetz hier Unterhaltspflichtig .
Es kommt drauf an wei es bei der Scheidung raus kommt.
Ich habe bei der Überprüfung all die sachen an gegeben die wir noch in eiener Ehe gehabt haben ,Das Heist auch die schilden die wir damals gemacht haben werden mit in die Unterhaltszahlungen mit ein bezogen.
es wurde dann von Gericht dann da auch ein vergleicht gemacht mit mit der EX und den kindern .
das was dann noch über geblieben ist das bekommt sie Heute von mir gezahlt .

Aber ich habe auch eine Schlechte Erfahrung gemact mit meiner EX dann ,Sie is dann´zum Amt gegangen und hat da dann angegeben das sie Kein UNTERHALT bekommt.

Das Ende von Lied ,das Amt hat dann eine klage ein gereicht und versucht es nun schon seit Jahren es wieder zu bekommen .Leider ohne erfolg.
bin in deden Jahren nacht der Scheidung mit den Unterhalt immer nach gekommen .

So weit wie Ich es weiß Zahlt das Amt (UNTERHALTSVORSCHUß nur Zwei Jahre . aber die wollen Ihr Geld dann auch wieder haben.
 

EA 80

*is back*
Original von hanswester
Bei berechtigtem Anspruch wird Unterhaltsvorschuß bis zum vollendeten 13 Jebensjahr gezahlt. Danach gibt es möglicherweise Geld vom Sozialamt. Vorgeschossener Unterhalt wird zurückgefordert von dem der keinen Kindesunterhalt gezahlt hat.

Bei uns in Bayern nur bis zum vollendeten 12. Lebensjahr.

Es ist zwar prinzipiell richtig, dass vom Jugendamt vorgeschossener Unterhalt zurückgefordert werden kann, allerdings mit einer Einschränkung:

Kann der Vater/Mutter den Unterhalt nicht zahlen, da deren Einkommen unter dem Selbstbehalt liegt, kann ein Antrag auf Unterhaltsreduzierung gestellt werden. Wenn dieser Antrag durch geht, kann der Unterhaltsverpflichtete evtl. sogar auf Null gesetzt werden mit der Folge, dass er für die Zeit, in der sein Einkommen so niedrig ist, ÜBERHAUPT KEINEN UNTERHALT zahlen muss. Somit muss auch nicht der vom Jugendamt vorgestreckte Unterhaltsvorschuss zurückbezahlt werden.

Wurde mir vom Jugendamt so bestätigt und die müßten das eigentlich wissen.
 
K

Katrin

Guest
jep, das ist so, das hat mein Ex nämlich auch machen lassen, für die Zeit in der er studiert.
 
Oben