Hilfe! -  Kein Unterhalt für meine Tochter

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Werner1965

Guest
Hallo,
ich bin geschieden und habe 3 kinder. Die älteste lebt jetzt seit 3 Jahren in meinem Haushalt. Während ich immer fleissig Kindesunterhalt für meine anderen beiden Kinder bezahlt habe und auch Ehegattenunterhalt bezahlt habe, wurde der Unterhaltsvorschuss für meine bei mir lebende Tochter letzten Sommer eingestellt, da sie zwölf wurde. Jetzt hat meine Exfrau wieder geheiratet,( was sie ungefähr 5 Monate geheim hielt) und sie verlangt nun eine Neuberechnung des Unterhalts. Was kann ich tun, damit meine Tochter und ich nicht wieder die Verlierer sind. Verrechnung des Kindesunterhalts ist ja nicht erlaubt. Ich denke meine Tochter hat ja auch ein Recht auf Unterhalt und das Leben wird ja auch nicht billiger.

für einen Rat wäre ich dankbar.

werner1965
 

biene38

immer auf einer Berg- und Talfahrt
Soviel ich weiss muss doch dann das Sozialamt ran, oder schmeiss ich da was durcheinander?

Frag doch mal beim Jugendamt nach. Ich versteh das auch nicht, wenn sie richtig Geld kosten (ab 12 z.B.) wird so eine Zahlung eingestellt.

Aber versteht mal einer die deutschen Gesetze.... :shake
 
K

Kasmira

Guest
ich würde auch mal das sozialamt fragen... in so einem fall müßten die ja eigentlich einspringen, wofür sind die sonst da?!

aber die deutschen gesetze versteht andererseits wirklich keiner... ?(
 

schnupe

Aktives Mitglied
Hallo Werner

da Deine Frau ja nun verheiratet ist, hat sie schon mal keinen Anspruch mehr auf Unterhalt für sich.
Für Eure beiden gemeinsamen Kinder schon.
Du hast auch Anspruch auf KU für das bei Dir lebende Kind, den sie leisten muß.
Klage ihn notfalls per Anwalt ein.
Als Frau(selbst als Mutter) hat sie nicht mehr Rechte als ein Mann.......Facto: Auch sie muß arbeiten gehen, um den Unterhalt leisten zu können..........
Nur......wo kein Kläger, da kein Richter........
Fordere Du sie erst mal auf, den Mindestunterhalt nachh DD Tabelle zu zahlen.....eventuell über einen Anwalt....
Willst Du mehr wissen?
Dann mail mir einfach...........es gibt eine Reihe Urteile über solche Fälle.....
 

Erika38

Aktives Mitglied
Hallo,
die Exfrau könnte wenn sie wollte noch 1 Jahr Unterhalt verlangen für sich,da die Gerichte erst dann von einer Festigung der neuen Beziehung ausgeht.
Je nach Einkommen muß Deine Exfrau für die Tochter bei Dir und Du für die Töchter bei ihr zahlen.
Unterhaltsvorschuß gibts nur bis 12 dann ist das Sozialamt zuständig oder wenn du in eheähnlicher Gemeinschaft lebst kannst Du beim JA Beistandsschaft beantragen.


LG Erika
 

schnupe

Aktives Mitglied
Hallo Erika, das ist nicht ganz richtig.
Da seine Ex Frau nun verheiratet ist, hat sie keinerlei Ansprüche mehr auf Unterhalt für sich!
Auch muß sie für den Unterhalt des Kindes, welches bei dem Vater lebt sorgen.
Sie muß arbeiten, um den Unterhalt sichern zu können.
Klar, kann Werner sich das Geld erst mal vom Sozialamt holen, aber das ist weniger, als der Mindestunterhalt nach DDTabelle, und den müßte seine Ex leisten.
Warum sollen denn immer die Steuerzahler bluten?Ist der Staat nicht schon verschuldet genug?
 

ladygabriele

Aktives Mitglied
hallo Werner,

wie alt sind denn die anderen Kinder, die bei Deiner Ex-Frau leben??

Auf jeden Fall muss sie Dir den, ab Wiederheirat, zuviel erhaltenen Ehegatten-Unterhalt zurückzahlen, da dieser ihr ab Hochzeit nicht mehr von Dir zu steht.

Nach § 1586 I BGB erlischt der Unterhaltsanspruch mit der Wiederheirat des Berechtigten.

Wieso möchte Deine Ex-Frau jetzt eine Neuberechnung? Denkt sie, daß der Kindesunterhalt, den Du an die bei ihr lebenden Kinder zahlen musst, sich nun erhöht, weil ja der Ehegattenunterhalt an sie wegfällt und Du dadurch ja mehr Geld im Monat übrig hast???

Wegen den Unterhaltsansprüchen der bei Dir lebenden Tochter kannst Du zum Jugendamt gehen und eine Beistandschaft in der Unterhaltssache beantragen. Die nehmen dann die Rechte in Sachen Unterhalt für Deine Tochter wahr. Außerdem geh zum Sozialamt und frag da mal nach, ob dir für Deine Tochter eventuell von da Geld zu steht. Stichwort dazu: Einzelfallberechnung !! Eventuell bekommst du für Deine Tochter vom SA einen Zuschuss. Und sollten es nur 10 Euro im Monat sein, die Du für Deine Tochter vom SA bekommst, stehen ihr dann auf jeden Fall die einmaligen Leistungen zu (Bekleidungsbeihilfe etc.)

Wegen der Neuberechnung, die Deine Ex will, würde ich mir einen Anwalt nehmen. Das kann ja wohl echt nicht wahr sein. Ich finde das schon richtig fresch von Deiner Ex. Selbst nicht zahlen, aber mehr von Dir verlangen. Je nach Alter der bei ihr lebenden Kinder, kann sie auch zumindest halbtags arbeiten gehen, um den Unterhalt an ihre Tochter zu bezahlen. Außerdem steht ihr (soviel ich mich erinnere) vom Gehalt des Neuen ein Taschengeld zu, was bei der Unterhaltsberechnung Deiner Tochter mitberücksichtigt wird.

Geh auf jeden Fall zum Anwalt. Vorallem schon, um den zu unrechtgezahlten Ehegatten-Unterhalt von ihr zurück zu fordern.

Viel Erfolg.

Gruss Gaby

P.S. Deine Ex ist mal wieder ein Beispiel dafür, warum alle geschiedenen Frauen als Blutsauger hingestellt werden. Aber sei Dir gewiss, es sind nicht alle sol
 

schnupe

Aktives Mitglied
Es ist egal, wie alt die Kinder sind, die bei Deiner Ex leben. Sie muß Unterhalt zahlen.....und da sie nun verheiratet ist, werden ihr die Richter schon sagen, das sie arbeiten gehen kann, und seit der Heirat stejt ihr dann, von dem selbstverdienten Geld, kein Selbstbehalt mehr zu.
Die deutschen Richter haben genug Urteile gefällt, in denen die Mütter trotz Säuglings arbeiten müssen, um KU zu leisten, für Kinder, die nicht bei der Mutter leben.
 
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Werner1965

Guest
Hallo erst einmal vielen dank für die vielen Antworten. Jetzt kommt aber noch erschwerend hinzu, dass sie von ihrem neuen Mann noch ein Kind bekommt, sie also weiterhin nicht leistungsfähig ist. Also wird mir wohl nichts anderes übrig bleiben, als zum Sozialamt zu gehen, oder wie seht ihr das?

Viele Grüße

Werner
 

biene38

immer auf einer Berg- und Talfahrt
ich denke auch da jetzt ein Familieneinkommen vorhanden ist, die Möglichkeit für deine frau besteht, zu zahlen.
 

schnupe

Aktives Mitglied
Also.....im Prinzip bin ich in gleicher Situation, wie Deine Ex.....meine kleine ist nun 6 Wochen....während des Mutterschutzes darf ich natürlich nicht arbeiten. Danach muß ich aber weiter ran.
Da wird halt gesagt, Frau kann arbeiten, sobald Mann abends zu Hause ist.
Aber okay.....für Dich selber ist der gang zum SA einfacher.....sollen die sich dann drum kümmern, das Geld zurück zu bekommen .
 
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