Hilfe! -  Kind ins Heim

Jaquina

Neues Mitglied
Hallo an alle
Ich hab durch zufall diese Seite gefunden und würde mich freuen wenn mir einer helfen kann.Die Exfreundinn meines Lebensgefährten will das gemeinsame Kind ins Heim geben weil sie angeblich nicht mehr damit klarkommt.Leider hat nur sie das sorgerecht verlangt aber von meinem Freund das er den Heimaufenthalt bezahlen soll.Wir wollen unter allen umständen das verhindern.Ich selbst habe eine tochter und es geht mir an die Nieren.SIe verdreht auch alles nur das es zu ihrem recht geht.Wer kann mir bitte helfen
 

Ilona

Moderator
Teammitglied
Dein freund soll sich am besten ans Jugeamt wenden. Die können ihn da am besten Rat geben was er tun kann.
 
U

UserC

Guest
ich schliesse mich ilona an - wendet euch ans jugendamt. bzw. dein freund.
 
U

UserC

Guest
dann müsste er schaun, ob er ans sorgerecht, gemeinsame sorgerecht kommt. aber informiert euch da beim JA. die können euch da helfen. und das sind nicht immer MONSTER die da arbeiten.
 

cde

**verwirrt**
Die Fragen die ich dir im Chat gestellt habe, wird dir der JA-Mitarbeiter auch stellen, also solltest du etwas "offener" sein!
 

Betty

Aktives Mitglied
ich kenne mich mit diesem thema nicht wirklich aus. Denke aber das eine Heimunterbringung wahnsinnig viel Geld kostet. Drum denke ich das die Stadt erst einmal an den kindesvater geht und sich das Umfeld ansieht. Da Du selber auch ein kind hast, scheint ihr ja ein geregeltes Familienleben zu führen oder nicht?

Wenn die Mutter das Kind doch eh abgeben will und der Vater es zu sich nehmen würde, denke ich mal das es eine Möglichkeit gibt das er das Sorgerecht sowie Aufendhalt u Bestimmungsrecht bekommt.

aber wie meine Vorredner schon geschrieben haben...das Jugendamt ist da die richtige Anlaufstelle.

Viel Glück!!

Betty
 

Irenchen

Aktives Mitglied
Die leibliche Mutter kann einen Antrag auf "Hilfe zur Erziehung" beim Jugendamt stellen, dort wird dann geprüft, welche Hilfe am sinnvollsten ist.

Ich kenne Fälle, wo es Müttern gelang ihre Kinder in Heimen unterzubringen, weil sie nicht wollten, dass ihre Kinder bei den Vätern oder in Pflegefamilien untergebracht würden und sie damit Konkurrenz bekämen ... nichts ist unmöglich, es gibt nichts, was es nicht geben kann ....

Natürlich wird auch geprüft, ob nicht der Kindsvater in der Lage ist für das Kind zu sorgen, soweit er bekannt ist und wenn er Unterhalt zahlt, dann ist er es ja.

Wieviel man ihm abziehen kann, kann nur ein Fachanwalt sagen und den würde ich umgehend zu Rate ziehen und dann zum JA gehen, damit nicht Hilfen installiert werden, die Deinem LG nicht gefallen würden und er dann kein Mitspracherecht mehr hat. Außerdem kann er mit seiner Hilfe das Sorgerecht beantragen, ob er es bekommt, das ist dann wieder eine andere Sache, aber versuchen würde ich es auf jeden Fall.

Liebe Grüße
 

Jaquina

Neues Mitglied
danke für eure antworten.Wir haben uns beim JA erkundigt.Er hätte unter Umständen wirklich Glück das er den Jungen nehmen kann bzw wir nehmen können.UNd er muß nur den Plichtanteil bezahlen wenn er wirklich ins heim käme.Naja nnun müssen wir halt abwarten wie es weiter läuft.Trotzdem danke euch allen.Bin trotzdem offen für jede Hilfe
 

entsorgterVater

Neues Mitglied
Die Frage ist auch hier einmal wieder, warum die Mutter das alleinige Sorgerecht hat oder beantragt hat und auch erhalten hat. Weiter wäre es interessant zu erfahren, wie alt das Kind ist, um genauere Ratschläge geben zu können.

Als erstes das Jugendamt ansprechen und darüber hinaus alle Vorausetzungen schaffen, das das Kind dauerhaft bei Vater leben kann.

Es ist kein Ausnahmefall, das wenn das Kind alt genug ist, die möglicherweise gegen den Vater vorberachten Lügen auch als solche Versteht und aus diesem Grund gegen die Mutter rebelliert, da diese meistens den Kontakt der Kinder zum Vater verhindern wollen.

Eine Mutter ist dann schon bereits mit anderen Trennungsfolgen persönlich so überlastet, das dann das Kind einfach abgeschoben wird.

Aber für die folgenden rechtlichen Auseinandersetzungen ist das Jugendamt nicht der richtige Ansprechpartner sonder ein versierter Anwalt mit dem Fachgebiet Familienrecht.
 

Ilona

Moderator
Teammitglied
und hier auch noch mal extra für dich. fühl dich geehrt.

Sind die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes nicht verheiratet hat automatisch die Mutter das alleinige Sorgerecht. Sie kann dann über das Jugendamt bestimmen, dass auch der vater des Kindes zur hälfte das Sorgerecht erhält.
Den Link spare ich mir jetzt hatte ich ja schon mal gepostet gib bei Wikipedia einfach Elterliche Sorge oder Sorgerecht ein, da stehts dann auch noch mal schwarz auf weiß. Oder du nimmst die das BGB zur Hand und schlägst nach bei Art. 224
 

entsorgterVater

Neues Mitglied
@ Ilona

vielen Dank für den Hinweis, das ist mir alles hinreichend bekannt, so geht es aber nicht aus dem Eingangsposting hervor.

Es gibt viele unverheiratete Paare, die gemeinsame Kinder haben und dabei ist es heute so, das ich als Vater die Vaterschaft beim Standesamt anerkenne und gleichzeitig, wenn man zusammenlebt, eine Urkunde über das gemeinsame Sorgerecht erhält.

Viele Frauen glauben heute nach einer Trennung, sei es man war vorher verheiratet oder ohne Trauschein gemsam zusammen lebend, sich über den Entzug des gemeinsamen Sorgerechtes am Vater rächen zu können.

Väter gehen dann in die innere Immigration und zahlen keinen Unterhalt, da selbst der Umgang mit dem Kind vereitelt wird.

Böswillige Rechtsanwälte mit Arbeitsmangel tragen das übrige dazu bei, den Streit um Sorge- und Umgangsrecht mit dem Kind über Jahre aufrecht zu erhalten.

Es sei denn, man hat das Glück und man wohnt in Cochem, dort wird seit vielen Jahren mit Erfolg das streitvermeidende Cochemer Modell praktiziert und so den Kindern der vernünfitge Kontakt zu beiden Elternteilen auch nach der Trennung ermöglicht.
 

Ilona

Moderator
Teammitglied
Ich glaube einfach nciht das so viele Mütter so berechnend sind. D gibst hier Zahlen von 80 % an die ich nirgendwo gefunden habe. gibt es Literatur die das bestätigt udn ich meine nicht solche hetzliteratur ich meine unabhänguige Stellen.
 
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