Kindesunterhalt ?

User A

Neues Mitglied
Frage ? Was muß alles vom Kindesunterhalt und Kindergeld bestritten werden ?
Ich bekomme 206,--€ und 154,--€ Kindergeld. Von den 206,--€ bezahle ich schon 167,-- € Kindergarten und vierteljährlich noch ca. 40 € Spielgeld usw.
Vom Kindergeld zahle ich dann noch 2 Versicherungen ca. 110,-- € für meinen Sohn was auch mein Mann will, daß die Versicherungen bestehen bleiben.
Es bleiben also 83,--€ für den Lebensunterhalt.
Meine Freundin meinte nun, er müßte die Hälfte vom KiGa zahlen ?
Ist das richtig ?
 

tiramisuse

belustigt
nö, muß er nicht, aber vielleicht fragst du ja deinen mann, ob er, wenn er will, daß die versicherungen bestehen bleiben, an der ecke etwas zusteuert?
 
M

Mafa

Guest
Hallo Schnucki,

einige Fragen stellen sich mir:

gehst du arbeiten ?

bekommst du Erziehungsunterhalt

hast du Wohngeld beantragt

was verdient der Vater ( offensichtlich nicht viel, bei dem KU )

was sind das für teuere Versicherungen.... ich gehöre zu den sogenannten Besserverdienern ( wenn ich nicht getrennt wäre ) und zahle für eine Kombipolice Kapitalleben, BU und Unfall 40€ - sind das ??


Auch ist der Betrag für den Kindergarten bei geringen Einkommen recht hoch,
verdienst du also selbst genug Geld ???


Ansonsten sind für den Vater mit dem KU erst mal alle Verpflichtungen erledigt, was da noch kommt ist der sogenannte Sonderbedarf - bezieht sich eher auf die Schulzeit. Von KU und Kindergeld u n d deinem eigenen Anteil solltest du die laufenden Kosten bestreiten können,


Gruß


Manfred
 
J

jolante

Guest
Hallo schnucki69,
ich kann dir nur sagen, wie es bei mir ist. Wir mussten vor der Trennung den höchsten Kiga-Beitrag zahlen. Mein Anwalt wie auch der Kiga hatten mir gesagt, ich müsste den Beitrag weiter zahlen, alleine und in gleicher Höhe. Also rief ich beim zuständigen Amt bei der Stadt an, um die Bankverbindung zu ändern. Man teilte mir dort mit, dass sich der Beitrag neu berechnet, und zwar nach der Höhe des Ehegattenunterhalts (schöne Überraschung !!!). Da der niedriger ist, als der gesamte Kindesunterhalt (bei mir...), ist der Kigabeitrag nun verschwindend gering...
Um Versicherungen musst du dich selber kümmern. Bei der (gesetzl.) Krankenversicherung gibt es Sondertarife, sofern du diese spätestens drei Monate nach der Scheidung beantragst. Hier gibt es auch Möglichkeiten, vom Ex-Partner unterstützt zu werden, aber sonst...
 
M

Mafa

Guest
@ jolante

..dir ist sicherlich entgangen, der Vater hat voll für die Krankenkasse des Kindes aufzukommen. Deshalb würde ich gerne wissen, was für eine teuere Versicherung da die Mutter zu zahlen hat.

Sollte der Papa privatversichert sein, muß er die private KV des Kindes voll tragen.

Gruß

Manfred
 

schnupe

Aktives Mitglied
Soweit ich mich erinner, sind die Kindergartenplätze in Bayern nicht einkommensabhängig, sondern sind so hoch.....(als ich damals in Bayern lebte, habe ich mich auch sichtlich erschrocken).
Wenn Du selber geringe Einkünfte hast.....besteht die Möglichkeit, das das JA den Kindergartenplatz bezahlt. Stelle dann schnellstens einen Antrag.
Der Vater ist nicht dazu verpflichtet....und zudem, wenn ich das richtig sehe, wird dieser auch an der Grenze des Selbstbehaltes liegen.....da wird es ihm eh nicht mehr Möglich sein, noch zusätzliche Kosten zu übernehmen.
Ich habe seinerzeit sämtliche Versicherungen (private Unfall etc.) für die Kinder still legen lassen......einige Versicherungen lassen sich darauf ein, für eine Übergangszeit.....vielleicht hast Du dann nach gewisser Zeit ja die Möglichkeit, in diese Versicherungen weiter einzubezahlen.
Von dem Unterhalt des Vaters für das Kind, mußt Du solche Sachen alles bestreiten.
 

User A

Neues Mitglied
Hi,
also ich arbeite teilzeit 70% und bekomme 1.020,--€ netto. Denke das dies für Münchner Verhältnisse nicht gerade viel ist. Mein Mann verdient offiziell nur 1.200,-- netto was aber alles getürkt ist. Er arbeitet in der Gastronomie und hat mehr als das doppelte.
Ob ich alleinerziehend bin oder Doppelverdiener ich muß 167,--€ Kindergarten zahlen. Das ist dem Kindergarten egal.Beim Jugendamt hab ich schon Antrag gestellt und ich bekomme keinen Zuschuß, weder Wohngeld noch sonst was.
Meine Freundin bekommt 1000,--€ vom Sozi, für den Sohn 200,--€ KU und 2 x 154,--€ Kindergeld, sie muß aber keinen Kindergarten zahlen das übernimmt das Jugendamt !!!
Das sind keine teure Versicherungen sondern 2 verschiedene.

Jolante:
Was gibt es bei der gesetzl. KV für Sondertarife ??? Ich bin mit meinem Kind bei meiner KV versichert.
 

schnupe

Aktives Mitglied
Bei der gesetzl. KV Sondertarife? Das ist mir völlig neu.
Dein Beitrag zur gesetzl. KV wird prozenual von Deinem Lohn abgehalten....und durch die Kinder wird dieser Beitrag ja nicht teurer.
Und Du schreibst, Du bekommst 1020 netto, für einen 70 % Teilzeitjob.....plus 200 € KU plus KG....also sorry, das sind 1370€ für 2 Personen......von so viel Geld müssen viele Väter 4 Personen durchbringen.....
viele Familien von Leben.....viele haben sogar weniger......
 

User A

Neues Mitglied
Hi schnupe
ist mir schon klar das die KV vom Lohn abgegolten wird, aber jolante hat was von sondertarifen geschrieben.
Das war mir klar das diese Reaktion kommt...Davon zahle ich aber 700,--€ Miete, dann noch Telefon usw. bekomme aber von keiner Seite Zuschüsse und geschweige auch keine günstigere Wohnung !
Ich hab hier lediglich nur nachgefragt, ob der Vater sich an den Kosten beteiligen kann/soll/muß da ja immer wieder verschieden Meinungen/Aussagen rumkursieren.
 
J

jolante

Guest
Hallo nochmal,
also, um was für eine Versicherung es geht, hatte ich tatsächlich überlesen. Aber macht ja nichts, ich wollte ja nur sagen, dass man sich meines wissens nach, um jede Versicherung selbst kümmern mus. Bei der KV aber gibt es einen Sondertarif für geschiedene Paare. Hier ein Auszug aus der Broschüre "Scheidung Ein Ratgeber für Frauen", S.52:
" Ist ihr Ehemann ges.krankenv., dann sind sie-wenn sie nicht selbst pflichtversichert sind-und die Kinder in der Trennungszeit kostenfrei mitversichert.
Mit Rechtskraft der Ehescheidung endet Ihre Mitversicherung in der Ges. KV des (Ex-)Ehemannes. Sie müssen also für eine eigene KV sorgen ! Das Gesetz gibt Ihnen einen Anspruch, in der ges. KV des Ehemannes als freiwilliges Mitglied aufgenommen zu werden, wenn Sie dies innerhalb von drei Monaten nach Rechtskraft der Ehescheidung beantragen. Sie erhalten dann einen recht kostengünstigen vollwertigen KV-Schutz. Vergessen Sie also auf gar keinen Fall, unmittelbar nach der Scheidung bei der KV ihres Ex-Mannes den Antrag zu stellen. Ist die 3-Monats-Frist versäumt, dann müssen sie sich privat versichern. Dies wird teuer.

Die Kosten der KV können Sie als Krankenvorsorgeunterhalt mit dem Nachscheidungsunterhalt bei Ihrem Ehemann geltend machen. Die Einzelheiten sind etwas kompliziert, fragen Sie daher Ihren Anwalt rechtzeitig vor dem Ehescheidungstermin nach den Voraussetzungen des Krankenvorsorgeunterhaltes in Ihrem speziellen Fall.

Die Kinder bleiben kostenfrei bei dem Mann mitversichert. "

Ich selber habe noch keine Erfahrung damit, da ich mich noch im Trennungsjahr befinde. Noch habe ich andere Sorgen, als die KV, aber den o.g. Text entnehme ich, dass es eine Art Sondertarif für die Zeit nach der Scheidung gibt. Ich hoffe mal, dass ich das nicht falsch verstanden habe...
 
M

Mafa

Guest
@ schnucki69

es wäre nett, wenn du uns mitteilen würdest, für welche beiden Versicherungen die 110€ gezahlt werden.

Handelt es sich hier um die Krankenversicherung ? Diese müsste m.E. auch nach der Scheidung vom Vater gezahlt werden ( kostenlose Mitversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung). Allerdings ist es möglich, das Kind wird kostenlos bei dir im Rahmen einer Familienversicherung
mitversichert.

Aber ohne deine klare Angabe gibt es hier nur Vermutungen....

Gruß

Manfred
 

Jaydee

Mitglied
Original von jolante

Ich selber habe noch keine Erfahrung damit, da ich mich noch im Trennungsjahr befinde. Noch habe ich andere Sorgen, als die KV, aber den o.g. Text entnehme ich, dass es eine Art Sondertarif für die Zeit nach der Scheidung gibt. Ich hoffe mal, dass ich das nicht falsch verstanden habe...

Hallo Jolante,

das ist kein Sondertarif für Geschiedene, sondern die ganz normale freiwillige Versicherung bei der gesetzlichen KV.

Dabei wird, wenn Du kein eigenes Einkommen hast, der Mindestbeitragssatz zu Grunde gelegt.

Jaydee
 
M

Mafa

Guest
...also ich arbeite Teilzeit 70% und bekomme 1.020,--€ ,sagte Schnucki69 -

deswegen verstehe ich die Diskussion wegen der KV nicht, sie braucht und wird diesem Fall nicht durch den Ehemann versichert werden sondern sie ist durch die eigene Tätigkeit bereits Pflichtversichert - zahlt also den KV Beitrag automatisch selbst.

Die Pflichtversicherung ist Einkommesabhängig und betragt ca. 12 -14% des Bruttoeinkommens und wird hälftig vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber gezahlt.

Warum wird hier über Sondervergünstigungen in der KV für Getrenntlebende oder Geschiedene gesprochen, wenn die betreffende Person doch bereits durch ihr eigenes Einkommen pflichtversichert ist ?????

( völlig unabhägig von der Familiensituation...)

Das Kind k a n n ( muß aber nicht, wenn z.B. der Vater bedeutend mehr verdient..) auch bei der Mutter mit pflichtversichert werden, im Rahmen der Familienversicherung.

Also ich glaube immer noch nicht, dass die 110€ für die Kinderversicherung überhaupt was mit der KV zu tun haben.

Sollte der Vater nun eine private KV haben ( was bei diesem Gehalt nicht anzunehmen ist) sähe die Sache wieder anders aus.


Aus diesem Grunde finde ich die Diskussion über die gesetzlich KV ohne die Mitwirkung von Schnucki69 etwas sinnlos.


Deshalb noch einemal die Frage, die 2 Versicherungen des Kindes für 110€ sind für welchen Fall ( ob für eine KV wurde bisher nicht geklärt ) abgeschlossen worden ??????



Gruß

Manfred
 

User A

Neues Mitglied
Hi Leute,
sorry wenn hier irgendwelche mißverständnisse aufkommen ?
Meine eigentliche Frage war ja nur ob das stimmt wegen Hälftig KiGa zahlen ?
Diese 2 Versicherungen sind für unseren Sohn bei der Geburt abgeschlossen worden, damit er später mal was hat. Da ich diese Versicherungen beibehalten möchte und mein EX auch, ich aber noch für das Kind eine Unfallversicherung benötige, bleibt dann nicht mehr viel übrig.
Da er mir ja auch keinen Unterhalt mehr zahlt bzw. zahlen will, werde ich irgendwann gezwungen werden, die Versicherung stilllegen zu müssen.
(PS: Wenn jemand einen Tipp hat f. eine günstige Unfallversicherung würde ich mich freuen !)

PS. Ganz was anderes:
Jedesmal wenn mein Sohn bei ihm war, bekommt er andere Spielsachen geschenkt oder was gekauft. Ist es denn nicht möglich das er mal bei seinem Vater ist ohne das ihm alles gekauft wird ? Beim JA oder sonst wo interessiert das niemanden, mich aber interessiert es da ich jedes Mal die Probleme habe wenn ich unserem Sohn nichts kaufe. Er muß doch auch lernen das es nicht immer geht ?? Oder denke ich da falsch ?
 
M

Mafa

Guest
Hallo Schnucki69,


...endlich wurde der Knoten zerschlagen..... eine Versicherung für ein Kind mit 110€ ist doch schon heftig, ich zahle für meine Tochter ca. 40€ für eine
Kombipolice Happy Kids, davon gehen über 30€ in eine Kapital-Lebensversicherung, enthalten sind auch eine Unfallversicherung mit BU mit einer Progression von 350%, abgedeckt sind dort auch Impfschäden, Zeckenbisse etc.


Du solltest mit deiner Versicherung oder dem Vertreter reden, ob eine Reduzierung auf einen Mindestbetrag nicht möglich ist... eine Unfallversicherung bekommst du für ein Kind im Monat für unter 5€. Gelichzeitig natürlich klären, ob Du allein über die Versicherung verfügst. Es soll Fälle gegeben haben, wo die Frau die Beiträge zahlt und der Mann sich die Kapital-LV auszahlen läßt...

Wenn der Vater also allein über die Versicherung verfügt ( und weiter will ), stoppe die Zahlung.



Gruß


Manfred
 

User A

Neues Mitglied
Hi Mafa,
danke für deine Antwort. Deine Versicherung hört sich ja gut an :)
Ich möchte natürlich die Versicherungen nicht aussetzten, lieber mach ich noch extra was nebenbei als das mein Kind mal nichts hat, auf jeden Fall solange es geht.
Eine Versicherung läuft eh auf meinen Namen und mein Sohn ist als Bezugsberechtigter eingetragen, da es damals nicht anders ging. Aber ich werd mich mal erkundigen ab wann man das ändern kann.
Aber auch wenn mein EX nicht für mich zahlen will, was seinen Sohn angeht tut er es wenigstens und ich kann ihm auch schwarz auf weiß alles belegen.
Gruß Schnucki
 
M

Mafa

Guest
Hallo Schnucki69,

ich schlage vor, du reduzierts einfach die Sparleistung oder die Leistung - so etwas läßt läßt sich immer mit dem Vertreter besprechen ( soll erst mal einen Vorschlag machen )......wenn du mir die Gesellschaft nennst und die Risikoabdeckung, kann ich mal im Internet suchen, ob es da etwas preiswerteres gibt.


Gruß

Manfred


Ein Kind braucht immer Mutter u n d Vater !
 

User A

Neues Mitglied
O.k. werd mal schauen...

"Ein Kind braucht immer Mutter u n d Vater !"
Geb ich Dir recht, aber ist nicht immer leicht....Ich bin fast jede Woche nur am JA weil ich das ABR will (EX ist Italiener), seitdem gibt es nur Probleme die es im Trennungsjahr NIE gab. Tja, muß da durch...anders würden uns viele Probleme vorallem bezügl. Kind erspart bleiben.
Bis bald :winken:
 
Oben