Schwierig -  mein freund will kind weg nehmen

T

twiti

Guest
ich bin ziemlich ratls mein freund lebt bei mir und ist bei mir gemeldet wir haben das gemeinsame sorgerecht. die beziehung ist im eimer doch wenn ich mich trennen will bedroht er mich er will eine verfügung beantragen das er den kleinen zu sich bekommt er sagt das er das schafft er erpresst mich damit . was soll ich nur tun?mein sohn ist 4 wochen alt und hat auch den namen vom vater .
 

Ilona

Moderator
Teammitglied
So leicht kann er dir das Kind nciht entziehen, wende dich ans jugendamt un bitte die um Rat, erkläre ihnen die Sachlage, sie finden sicher einen Weg
 

Peanutcookie

Aktives Mitglied
Hallo !

Also ein so junges Kind würde wohl kaum ein Richter ohne triftigen, beweisbaren Grund der Mutter wegnehmen.

LG

peanut
 

DSC_Girl

Neues Mitglied
Ich würde an Deiner Stelle auch sofort zum Jugendamt gehen und mich dort beraten lassen. So ein kleines Kind gehört zur Mutter. Ohne beweisbaren Grund kann man es Dir nicht wegnehmen.
 
A

Astrid

Guest
Hallo,


Ich kann immer wieder nur den :shake darüber schütteln, wenn ich so etwas lese. Da fehlen mir definitiv die Worte.....


Die Paarebene ist eine Sache ; aber die Elternebene sollte "funktionieren"......


Ich kann an beide einfach nur appelieren, sich zu arrangieren was das Kind angeht......


Schönen Sonntag

Astrid
 

fsgn

Mitglied
hallo, wie kann das das ihr das gemeinsame sorgerecht habt???, wenn ihr nicht verheiratet seid `???
normalerweise wenn man nicht verheiratet ist hat alles die mutter allein ( sorgerecht, aufendhaltsbestimmungsrecht und so.)

und mit dem nachnahmen kenn ich das nur so, das man innerhalb von einigen wochen heiraten muss ( bis 6 monate ) ansonsten bekommt das kind automatisch den namen von der mutter ( weiß ich von meinem bruder wollte seiner tochter auch den namen von ihm geben, ging nicht.... da sie bis zu 6 monaten glaub ich geheiratet haben müssten ) aber weis nicht ob das noch stimmt, da euer kind ja seinen namen hat....
 

luvsux

Stille Beobachterin
Original von fsgn
hallo, wie kann das das ihr das gemeinsame sorgerecht habt???, wenn ihr nicht verheiratet seid `???
normalerweise wenn man nicht verheiratet ist hat alles die mutter allein ( sorgerecht, aufendhaltsbestimmungsrecht und so.)

und mit dem nachnahmen kenn ich das nur so, das man innerhalb von einigen wochen heiraten muss ( bis 6 monate ) ansonsten bekommt das kind automatisch den namen von der mutter ( weiß ich von meinem bruder wollte seiner tochter auch den namen von ihm geben, ging nicht.... da sie bis zu 6 monaten glaub ich geheiratet haben müssten ) aber weis nicht ob das noch stimmt, da euer kind ja seinen namen hat....

Wenn man nicht verheitatet ist bekommt die Mutter das Sorgerecht , ABER sie kann beim Jungendamt das geteilte Sorgercht beantragen .

Das mit dem Nachnamen stimmt nicht , mein Sohn hat auch den Nachnamen von meinem Verlobten und das schon seit knapp dreieinhalb Jahren .

Ich weiss nicht ob das geht ,das man das wieder rückgängig machen kann ...
 

fsgn

Mitglied
Original von luvsux
Original von fsgn
hallo, wie kann das das ihr das gemeinsame sorgerecht habt???, wenn ihr nicht verheiratet seid `???
normalerweise wenn man nicht verheiratet ist hat alles die mutter allein ( sorgerecht, aufendhaltsbestimmungsrecht und so.)

und mit dem nachnahmen kenn ich das nur so, das man innerhalb von einigen wochen heiraten muss ( bis 6 monate ) ansonsten bekommt das kind automatisch den namen von der mutter ( weiß ich von meinem bruder wollte seiner tochter auch den namen von ihm geben, ging nicht.... da sie bis zu 6 monaten glaub ich geheiratet haben müssten ) aber weis nicht ob das noch stimmt, da euer kind ja seinen namen hat....

Wenn man nicht verheitatet ist bekommt die Mutter das Sorgerecht , ABER sie kann beim Jungendamt das geteilte Sorgercht beantragen .

Das mit dem Nachnamen stimmt nicht , mein Sohn hat auch den Nachnamen von meinem Verlobten und das schon seit knapp dreieinhalb Jahren .

Ich weiss nicht ob das geht ,das man das wieder rückgängig machen kann ...




deshalb hab ich doch dabei geschrieben , das ich nicht weiss ob es noch gilt.....
ob man heiraten muss wegen dem namen, nur bei meinem bruder war es so im jahr 2001...( habe nirgendwo hingeschrieben das ich es 100%tig weiss ) wollt ich nur mal angemerkt haben... schönen sonntag noch
 

Ilona

Moderator
Teammitglied
Also bei uns ist es so, mein freund und ich sind nicht verheiratet und wir sind dann im vorhinein zum Jugendamt, er hat die Vaterschaft anerkannt udn wir haben gleich den Zettel unterschrieben, dass wir geteiltes Sorgerecht haben, wir wurden dann im Krankenhaus als er da war was sie auf die Unterlagen, die an das Standesamt gingen, wegen der geburtsurkunden welchen Nachnamen der kleine haben soll. Er hat meinen nachnamen bekommen, da Martin sowieso meinen namen bei der Hochzeit als Zweitnamen annehmen wollte.

Also alles machbar mit namen und geteilten Sorgerecht auch wenn man nicht verheiratet ist. ;D
 
Oben