Original von luvsux
Original von fsgn
hallo, wie kann das das ihr das gemeinsame sorgerecht habt???, wenn ihr nicht verheiratet seid `???
normalerweise wenn man nicht verheiratet ist hat alles die mutter allein ( sorgerecht, aufendhaltsbestimmungsrecht und so.)
und mit dem nachnahmen kenn ich das nur so, das man innerhalb von einigen wochen heiraten muss ( bis 6 monate ) ansonsten bekommt das kind automatisch den namen von der mutter ( weiß ich von meinem bruder wollte seiner tochter auch den namen von ihm geben, ging nicht.... da sie bis zu 6 monaten glaub ich geheiratet haben müssten ) aber weis nicht ob das noch stimmt, da euer kind ja seinen namen hat....
Wenn man nicht verheitatet ist bekommt die Mutter das Sorgerecht , ABER sie kann beim Jungendamt das geteilte Sorgercht beantragen .
Das mit dem Nachnamen stimmt nicht , mein Sohn hat auch den Nachnamen von meinem Verlobten und das schon seit knapp dreieinhalb Jahren .
Ich weiss nicht ob das geht ,das man das wieder rückgängig machen kann ...
deshalb hab ich doch dabei geschrieben , das ich nicht weiss ob es noch gilt.....
ob man heiraten muss wegen dem namen, nur bei meinem bruder war es so im jahr 2001...( habe nirgendwo hingeschrieben das ich es 100%tig weiss ) wollt ich nur mal angemerkt haben... schönen sonntag noch