Schock! -  Mein Kind ist ohne mein Wissen mit dem Vater zusammengezogen !!!

clarissa

Neues Mitglied
Hilfe, mein Kind ( 15 ) ist ohne meine Kenntnis mit dem Vater zusammengezogen !!?
Kann sich das jemand vorstellen ?

Mein Kind, Mädchen, 15 Jahre alt, in einer pubertären rebellionsphase, hat ohne meine kenntnis und einwilligung mit dem vater gemeinsam eine wohnung angemietet und mich vor vollendete tatsachen gestellt ! das ABR habe ich allein.
das kind besucht mich regelmässig, ich bemühe mich zur zeit ruhig zu bleiben.
wie ekelig ist das denn ? das kind findet das eher spannend, wie würdet ihr das verhalten des vaters einschätzen ?
beim jugendamt war ich mit dem kind. wir sind für eine familientherapie angemeldet.



Weitere Details
das sorgerecht haben beide. das ABR habe ich alleine seit der trennung, das kind lebt seit 4 jahren ohne grosse probleme bei mir. doch die pubertät kommt und das jugendamt hat dem kind gesagt, dass es grenzen einhalten soll.
eine gemeinsame therapie ist geplant. wie ist das verhalten des vaters einzuschätzen ?? er hat kein ABR !!

was sollte ich vermeiden und was kann mir schlimmstenfalls passieren ? bitte, ich brauche dringend hilfe !!!
 

hitnak

Namhaftes Mitglied
Hallo,

Dein "Kind" ist ein erwachsen werdender Mensch, dem mit 15 zugestanden wird, mit zu entscheiden, bei wem es leben will. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass Du davon nichts mitbekommen hast - solche Ereignisse haben immer eine Vorgeschichte. So frage ich mich zum Beispiel, warum Du stets von "Kind" sprichst, und nicht ein einziges Mal erwähnst, dass es Deine Tochter ist.

Wenn Du den Eindruck hast, dass etwas nicht mit rechten Dingen zugeht, solltest Du Dich an einen Anwalt wenden, der Dir genau sagen kann, wie Du Dich verhalten solltest.
 

Gerhard S.

fast-Alles-Versteher
Leider darf dein Mädchen sich pro forma zunächst vom JA in Obhut nehmen lassen - zu dem Zeck, dem Vater vom JA nach einem Monat Probeschlafem zu ihm übergeben zu werden. Deine Tochter gibt beim JA lediglich an, nicht mehr bei ihrer Mutter leben zu wollen. Meines Wissens braucht es dazu nicht mehr deine Einwillgung - weil es alt genug ist - trotz Pubertät und deinem ABR.

Auch in der Pubertät kann der Vater für das Mädchen sehr wichtig sein. Und nach 4 Jahren mit dir - ist nun der Vater dran. Dein Ex wird schon nicht seine Tochter nackt durch seine Wohnung hüpfen lassen. Das und die Sache mit den Grenzen sind die wichtigsten Vorgaben vom JA als Erziehungshilfe für den Vater.
Dein Ex kann sich ja bei dir Rat holen, wenn er sich nicht so mit den weiblichen Dingen bei Mädchen auskennt? Mit 18-19 Jahren eurer Tochter wir es wahrscheinlich sowieso aus sein mit der Vater-Tochter-Beziehung. Diese Erfahruing wird dein Ex nur 1x im Leben haben ;-)

Dass du nicht eingeweiht wurdest, liegt meiner Einschätzung nach daran, dass bei euch Eltern die Kommunikation nicht klappt. Jedoch hat ja deine Tochter vor, dich mehr oder weniger regelmässig zu besuchen oder auch mal bei dir zu übernachten.

mfg
 

kikra

Namhaftes Mitglied
Hallo,

genauso wie hitnak so ist mir bei deinem Beitrag auch spontan die völlig emotionslose häufige Nennung "des Kindes" aufgefallen. Das klingt nicht nach einem herzlichen Mutter-Kind-Verhältnis, sondern nach einer Sache. Dazu passt auch, dass du dich lediglich über die Umstände beklagst (du wurdest nicht mit einbezogen). Kein Wort, dass es dir auch innerlich weh tut, dass du dich verletzt fühlt, irgendetwas Emotionales. Kann es sein, dass du auch so fühlst oder schaffst du es womöglich nicht, Gefühle zu transportieren? Dann könnte schon hier der Schlüssel zu eurem Problem liegen. Ein Kind möchte verstanden werden, sich behütet und sich geliebt fühlen auch dann, wenn es das vielleicht in den Augen seiner Eltern gerade mal nicht "verdient". Vielleicht kann "der Vater" "dem Kind" genau dies geben und die Flucht ist so zu erklären.

Wenn du auch vor deinem Kind immer nur lamentierst und dich beklagst, dann würde ich auch verstehen, dass es dich vor vollendete Tatsachen gestellt hat. Eben um dieser leidigen Diskussion zu entgehen. Sicherlich ist es nicht okay, aber - sollte sich euer Verhalten fast ausschließlich auf der Sachebene oder der der Vorwürfe abspielen - durchaus nachvollziehbar. Dein Kind steckt mitten in der Pubertät und hat sicherlich genügend Probleme mit sich selbst. Da ist eine ständig lamentierende und als egozentrisch empfundene Mutter etwas, das es sicherlich nicht auch noch haben muss.

Sorry für die klare Worte, aber so kommst du zumindest für mich mit deinem Beitrag rüber. Und ich würde mal überlegen, was für alle Beteiligten das Beste wäre in dieser Situation.

Gruß
kikra
 

kikra

Namhaftes Mitglied
Sorry, ich hatte meinen letzten Satz nicht ganz zu Ende geschrieben:

"Und ich würde mal überlegen, was für alle Beteiligten das Beste wäre in dieser Situation... und nicht, was statthaft gewesen wäre oder welche Rechte du durch das bestehende Gesetz hast.
 

clarissa

Neues Mitglied
aber beide haben doch völlig missachtet, dass ich das abr habe.

der vater will mir damit eins auswischen.

bereits nach drei tagen wollte er geld.

das mädchen steht jetzt völlig dazwischen und wird von ihm gegen mich aufgehetzt.
er hat auch schon hier angerufen und gesagt, so jetzt habe ich das kind und ich gebe es nicht mehr raus.

ein rosenkrieg auf dem rücken des gemeinsamen kindes.

was soll ich tun ? das JA macht nichts , da keine kindeswohlgefaehrdung.


helft mir bitte. !
 

hitnak

Namhaftes Mitglied
Hallo,

wie sollen wir Dir helfen? Geh' zum Anwalt, lasse Dich beraten. Das ist der einzige Ratschlag, den man Dir geben kann.

Ich habe den Eindruck, dass es Dir nur um die Durchsetzung des Aufenthaltsbestimmungsrechts geht, wobei Du DEINE TOCHTER anscheinend als Sache zu sehen scheinst, die mit dem ABR Dein Besitz geworden ist - denn warum sonst sprichst Du nur von "das Kind"?

Eine 15jährige ist nicht so willenlos, dass man sie einfach mitnimmt, und sagt: "Die wohnt jetzt bei mir": Da hat es eine Vorgeschichte gegeben, und einen Vorgeschmack darauf hast Du selbst in einem Nebensatz gegeben: Das Jugendamt war eingeschaltet, bevor Deine Tochter ausgezogen ist. Sie hat das Recht, in diesem Alter mit zu bestimmen, wo und wie sie leben möchte, und es ist offensichtlich, dass sie die Entscheidung getroffen hat, nicht mehr bei Dir leben zu wollen. Das hat dann aber auch wenig mit pubertärer Rebellion zu tun, sondern eher mit Deiner Art und Weise, in die Deine Posts einen kleinen Einblick gestatten: Du siehst sie nicht als erwachsen werdenden Menschen, sondern als Deine Verfügungsmasse.

Deshalb sind die einzigen Orte an denen, wenn auch eine geringe, Chance auf HIlfe besteht, die Anwaltskanzlei und der Gerichtsaal. Ich befürchte allerdings, dass Du dort sehr schlechte Karten hast: Deine Tochter gehört nicht Dir, sondern nur ihr selbst, und Dein Aufenthaltsbestimmungsrecht ist nicht in Stein gemeißelt - es kann Dir auch weg genommen werden, wenn Deine 15jährige Tochter nicht mehr bei Dir leben will.
 
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