Schock! -  Mein Sohn hat einen flatvertrag über das internet abgeschlossen!!!

genoveva

Neues Mitglied
Hallo erstmal!

Ich bin noch ganz geschockt von dem, was ich da gerade lesen musste!!! Mein Sohn ist 12 Jahre alt und hat einen eigenen Rechner und eine eigene E-mail-Adresse! Ich gebe zu, ich habe versäumt, die mails seit märz mal durchzuschauen! Er hat schon lange keine mehr gelesen!!!

Jetzt habe ich gerade sehen müssen, dass er bereits im März eine musicflat abgeschlossen hat, mit richtigem Namen und Telefonnummer, jedoch falscher Adresse! Im Anschluss kam eine Rechnung per E-mail, die ungelesen und natürlich somit auch unbezahlt geblieben ist! Dann mehrere Mahnungen mit Zahlungsfristen! Mittlerweile ist das Verfahren an ein Inkassounternehmen weitergeleitet worden, die jetzt auch mit Gerichtsverfahren drohen! Die letzte Frist ist vor einer Woche abgelaufen!!! :wand

In den AGBs steht nichts von "Eltern haften für ihre Kinder"!

Auffällig ist ja, dass in der Anmeldung, die er ausgefüllt hat, das letzte Geburtsjahr mit 1991 angegeben ist, ein späteres kann gar nicht eingegeben werden! Also müsste er doch 18 sein, um das zu dürfen!

Gibt es eine Chance, da unbeschadet rauszukommen?
Oder hafte ich für ihn?

Sind Mahnungen denn rechtskräftig, wenn sie nur über E-mail erfolgen?

Bitte, bitte, helft mir! Ich kenne mich so gar nicht damit aus! :hilfe:

Einen lieben Gruß,
Alexandra
 
U

User3

Guest
Soviel ich weiß ist dein Sohn mit 12 nur beschränkt geschäftsfähig (soviel ich weiß im Rahmen seines Taschengeldes).
Wenn die Gebühren des Vertrags darüber liegen, dürfte der Vertrag ungültig und damit hinfällig sein.
Genaueres weiß ich aber nicht.
 

genoveva

Neues Mitglied
Die Gebühr beträgt 7,95 € monatlich und muss aber jährlich im Voraus gezahlt werden! Eine monatliche Bezahlung hätte sein Taschengeld ja nicht überschritten! :shake
 

cordu

Namhaftes Mitglied
Dein Sohn darf noch keine Verträge abschließen. Er ist noch nicht geschäftsfähig.

Schreib dem Anbieter eine nette E-Mail und mach ihnen klar das dein Sohn noch minderjährig ist und der Vertrag damit nichtig ist.

Uns gings mal ähnlich mit einem Handy-Logo-Vertrag. Ein Anruf genügte und damit wars gegessen.

LG :bye:Cordu
 

cordu

Namhaftes Mitglied
Ach ja, Verträge darf er noch nicht abschließen auch wenn sie unter dem Taschengeld liegen. In dem Fall gehts um den Vertrag nicht um den Betrag den er bezahlen soll.

LG :bye: Cordu
 
C

Coleman

Guest
Ohne individuelle Rechtsberatung zu betreiben, möchte ich einfach mal ein paar Fakten in den Raum stellen.

1. Eltern haften nicht für ihre Kinder. Das ist die häufigste schriftliche Lüge hierzulande, weil sie an jeder Baustelle steht - aber es stimmt einfach nicht. Eltern haften für eigenes Verhalten (also z.B. Verletzung der Aufsichtspflicht), aber nicht für das Tun ihrer Kinder.

2. Kinder sind ab 7 Jahren nicht mehr geschäftsunfähig, sondern beschränkt geschäftsfähig. Die meisten Verträge, die ein bescrhänkt Geschäftsfähiger ohne vorherige Zustimmung der gesetzlichen Vertreter (also meist der Eltern) schließt, sind nicht nichtig, sondern schwebend unwirksam - bis sie vom gesetzlichen Vertreter genehmigt werden (oder eben nicht).

3. Der sogenannte Taschengeldparagraph besagt, dass ein beschränkt Geschäftsfähiger (also ein Kind) über das ihm zur freien Verfügung überlassene Taschengeld weitgehend frei verfügen kann - die Überlassung wirkt also wie eine Einwilligung zum Geschäft. Das gilt aber nicht für Abzahlungsgeschäfte, sondern nur, wenn die Leistung des Minderjährigen auch sofort bezahlt ist.

4. Wenn im Internet etwas bestellt wird, ist nicht ohne weiteres feststellbar, wer vor der Tastatur sass - es lässt sich mit der IP-Adresse der Anschluss, eventuell sogar der individuelle Rechner ermitteln, aber nicht, ob vor dem Rechner eines Kindes zu diesem Zeitpunkt z.B. der Vater sass. Es kann also u.U. darauf ankommen, ob der Geschäftspartner beweisen kann, dass ein Volljähriger den Vertrag abgeschlossen hat - oder ob umgekehrt der Volljährige beweisen kann, dass nicht er das war, sondern ein Minderjähriger.
 

genoveva

Neues Mitglied
Vielen lieben Dank erstmal für die Antworten!

Ich werde mich morgen mit dem Inkasso-Unternehmen in Verbindung setzen und gucken, was sich da regeln lässt!

Bei wem liegt denn nun die Beweispflicht, dass Fabian am Rechner saß? Ich könnte das doch gar nicht beweisen!

Wenigstens hat er nach eigenen Angaben die Leistung des Anbieters nie genutzt, vielleicht ist das noch hilfreich!

Danke.... :anbet

Alexandra
 

Frank2007

Systemlord
Hallo
Muss da Coleman recht geben.
Aber ich würd erstmal vernünftig mit dem Anbieter sprechen.
Ob das nicht wieder rückgängig gemacht werden kann.
Ansonsten würd ich wirklich zuerst mit den AGB,s zum Rechtanwalt gehen und dich beraten lassen.
 

genoveva

Neues Mitglied
Nochmal einen lieben Dank!

Ich werde einfach mal abwarten, was der Anbieter dazu sagt!
Ist der Anbieter überhaupt noch zuständig, wenn das bereits an ein Inkasso-Unternehmen weitergeleitet wurde? Oder sollte ich mich lieber mit letzteren in Verbindung setzen?

Naja, ich versuche es einfach bei beiden! ;-)

Coleman, heisst das, dass Fabian zwar nicht strafrechtlich dafür belangt werden kann, aber es möglich ist, dass er die aufgekommenen Kosten dennoch tragen muss?

*lach* Ich kann das ja mal der Haftpflichtversicherung melden! :D

Rechtsanwalt? Ich denke, das würde sich nicht lohnen, denn DER würde mich mehr kosten, als die offene Rechnung!

Lieben Gruss, morgen mehr!
Alexandra
 

genoveva

Neues Mitglied
Guten Morgen,

die Frau am Telefon war sehr freundlich! Sie hat mir den Auftrag erteilt, eine kurze Stellungnahme zu schreiben, in der ich betone, dass mein Einverständnis nicht gegeben wurde! Ausserdem soll ich eine Kopie der Geburtsurkunde von Fabian beilegen!

So, das werde ich dann mal tun und hoffen, dass es sich damit vielleicht schon erledigt hat! ;-)
 
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