Info -  muessen papas immer alles zahlen???

muemmi

Mitglied
hallo

wo kann ich mich denn informieren, in wie fern papas für ihre kinder aufkommen müssen

gruß muemmi
 

muemmi

Mitglied
wenn die elternteile sich trennen (nicht verheiratete) und das kind bei der mutter wohnt, der papa den unterhalt bezahlt , aber auch das kind regelmäßig hat. hat der papa ja auch ausgaben für das kind ( zimmereinrichtug, kleidung, ausflüge, urlaub,etc.). gibts da nichts gesetzliches, das dann evtl. das unterhaltsgeld nicht so hoch ausfällt?

ebenso was ist später wenn´s um größere anschaffungen geht? z.b. handy, fahrrad, schulausflüge.

wollt mich einfach mal informieren. vielleicht gibt´s ja was , wo der papa auch mal entlastet wird!

lg muemmi
 

Kullerauge

Immer in Aktion
das kommt darauf an wie oft du deine tochter siehst.
wenn es öfter als3 mal die woche ist, dass sie bei dir übernachtet, dann würde ich mal beim jugendamt anfragen.
 

wave

Neues Mitglied
grundsätzlich ist es wirklich so, dass der papa im rahmen der düsseldorfer tabelle unterhaltspflichtig sind. fährst du mit dem kind in urlaub, gönnst du ihm andere annehmlichkeiten (kleidung zum beispiel ist durch deinen unterhalt abgedeckt, ebenso wie die kinderbetreuung als Bsp)) ist das dein "vergnügen" und du hast leider keine möglichkeit dies unterhaltsmindernd anzusetzen. wir haben via notar geklärt, dass wir die kids 50/50 sehen und die gegenseitigen unterhaltsverpflichtungen gegeneinander verrechnet werden, ein delta der ex ausgezahlt wird.

gruß
 

cde

**verwirrt**
Ich würde mich ans Jugendamt wenden, die können dir sicher weiterhelfen! Aber wenn der Papa mit der Mama doch einen guten Kontakt hat, dann muss man doch überhaupt nix zahlen... Oder lieg ich da jetzt falsch?? Verstehen sich denn Mama und Papa noch??
 
B

baldrian

Guest
Ich verstehe nicht, was überhaupt deine Situation ist. Kannst du das näher erläutern? Meine Tochter besucht mich auch manchmal, sie hat hier ein Zimmer aber Unterhalt zahle ich trotzdem voll.
 

muemmi

Mitglied
auf die frage ob sich mama und papa verstehen??

ich würd sagen mehr schlecht wie recht. nach der trennung gab´s von seiten der mutter genügend racheaktionen bei denen das kind immer als druckmittel genommen wurde.
und da der papa alles für sein kind tut, hat auch die ex immer das bekommen was sie wollte.

seit längerer zeit ist friede eingekehrt wo aber keiner dem anderen was gönnt. und da ja der papa das kind öfters hat, hätt mich halt interessiert ob nicht auch er entlastet werden kann.

und auch für später muß es doch regelungen geben. es kann doch nicht sein das ein kind das in zwei haushalten lebt alles zweimal hat--oder
Ist auch ne geldfrage!!!

lg muemmi
 
P

paracetamol

Guest
...oft läuft es dann in der Praxis auf eine alte Regelung raus...

- Umgang nur gegen Knete...
 

Wuschel50

Taltos
Das kenne ich nur zu gut. Wenn du mal was rauskriegst sag mir bescheid.

Bei uns ist das auch so, die Mutter vom Kind will immer wieder mehr Unterhalt und lässt alles neu ausrechnen und niemand denkt daran das wir auch noch Geburtstagsgeschenke, Weihnachten, Essen wenn er hier ist und was sonst noch so anfällt. Und dazu kommt noch das die Mutter mehr verdienst als ich und kriegt noch Geld von mir dazu. Ist doch ein Witz.

Zum Aufregen.

:angryfire
 
L

lalelu1

Guest
Es geht auch anderes, Wir haben uns nach der Trennung (waren nicht verheiratet)auch nicht "blendend" verstanden aber die Zeit arbeitete für uns. (ich mein: schliesslich hab ich ja nicht von irgendnem "Depp" ein Kind :rofl)

Das Kind lebt bei mir, und ich habe nie irgendein schlechtes Wort gegen Ihren Papa gesagt und sie auch nie als Druckmittel benutzt. Bin wirklich froh darüber denn heute ist der Kontakt zu Ihm recht gut. Ich mag Ihn und schätze Ihn auch.

Unterhalt bezahlt er nicht. Nicht in dem Sinne das monatlich Betrag X auf mein Konto eingeht. Aber trotzdem beteiligt er sich an Kosten. Und hat für die kleine eine "Geldanlage" die mit 18 ausbezahlt wird. Fand ich sinnvoller, er auch.
 

karin65

Mitglied
es ist leider so, dass du im rahmen deines einkommens deinen beitrag zum kindsunterhalt beisteuern musst - egal ob die ex nun mehr oder weniger verdient. es ist dein zuschuss für die laufenden unterhaltskosten des kindes - wenn klassenauflüge oder sonstige extras kommen kann die ex leider nochmals die hand aufhalten - zu verstehen ist - auch für eine frau - hier leider nicht alles. liegt wahrscheinlich daran, dass ich mit einem mann zusammen bin, der für seine kids über die d tabelle (es soll den kids gutgehen) hinaus mehr zahlt (kommentar der ex: mein neuer freund übernimmt ja auch kinderbetreuung während ich arbeiten gehe und hat uns einen vertrag mit ihm über babysitting) ...
 
A

angulus

Guest
Wenn die Frau nicht arbeiten geht und die Kinder bei Ihr leben finde ich es ok das Unterhalt gezahlt wird. Das um Kinder Stress gemacht wird finde ich unmöglich, die Kinder leiden Ihr ganzes Leben darunter, dass die Eltern sich zoffen.

Sollte die Frau arbeiten gehen dann bin ich der Meinung man muss das genau ausrechnen. Ich bin zwar auch weiblich. aber ich halte nicht viel von Frauen die sich auf Kosten der gescheiterten Ehe bereichern und das dann im Namen der Kinder.

Meine Freundin hat sich getrennt nachdem Sie im Fitnessstudio einen neuen kennen gelern t hatte. Der neue auch verheiratet, Sie glücklich über den Neuen hat dann die Ehe aufgelöst und sich einen Plan erstellen lassen, was Ihr alles zusteht!!!!! Ich halte nicht viel vom Schuldprinzipo, aber ich kann nicht verstehen wie es solche Regelungen geben kann. Sie geht nicht arbeiten obwohl die Kinder alt genug sind, bezieht die Gelder Ihres Mannes und trifft den Neuen. Ich hoffe das der Mann das nicht alles bereitwillig mitmacht, denn nach dieser Rechnung dürfte ihm nicht mehr viel bleiben und Sie macht sich ein flottes Leben. Das ist meine Privaterfahrung, keine Verallgemeinerung!!!!!!! Es sollte aber genau geschaut werden wie die Verteilung der Kinder ist. Wenn der Frau die Hauptkosten zufallen sollte das auch im Unterhalt berücksichtigt sein, wenn die KInder im Wechsel bei beiden leben muss man eine andere regelung finden, da die Kosten verteilt stattfinden.
A.
 

Zehner

Mitglied
Sollte die Frau arbeiten gehen dann bin ich der Meinung man muss das genau ausrechnen. Ich bin zwar auch weiblich. aber ich halte nicht viel von Frauen die sich auf Kosten der gescheiterten Ehe bereichern und das dann im Namen der Kinder.

Meine EX hat nachehelichen Unterhalt im Scheidungsverbund eingeklagt! Geht nur sechs Stunden arbeiten und ... (leider) unser Sohn wohnt bei mir! :banane: Andere Frauen mit denen ich gesprochen habe sagen, dass sie den Titel "Mutter" nicht verdient hat, da sie sich nicht um ihn kümmert ...
Er (14) hat nun auch mitbekommen wie sie ist und hat kein unbedingtes Verlangen sie zu sehen ... Und jetzt, da sie bei ihrem neuen Lover wohnt schon gleich gar nicht mehr.

Es ist traurig, was aus einem Menschen werden kann, den man(n) einmal geliebt hat. Mir tut ihr Desinteresse am Umgang mit meinem Sohn schon weh, obwohl es ihm jetzt besser geht - zumindest fühlt er sich beim mir sehr wohl.

Bis später, lG Zehner
 
U

usagimoon

Guest
Du zahlst ja den Anteil zu den laufenden Kosten. Der Elternteil wos Kind wohnt kommt ja für Miete, Strom, Lebensmittel,etc schon auf. Immerhin braucht man ohne Kind keine so grosse Wohnung und hat weniger Kosten. Wenn das Kind Klassenfahrt hat, oder wieder mal groessere Dinge anstehn, dann musst du deinen Teil genauso beisteuern wie die Mama. Also z.b. Winteranziehsachen. Da sollte man schon was beisteuern.
 

schnupe

Aktives Mitglied
Original von usagimoon
Wenn das Kind Klassenfahrt hat, oder wieder mal groessere Dinge anstehn, dann musst du deinen Teil genauso beisteuern wie die Mama. Also z.b. Winteranziehsachen. Da sollte man schon was beisteuern.

Gesetzlich absolut falsch. Diese Kosten sind mit dem Unterhalt abgegolten.Von geleisteten KU sind Anziehsachen, Klassenfahrten, Zahnspangen , Kommunion /Konfirmation zu finanzieren. Es gibt einige wenige Urteile. wo es anders entschieden wurde.
Aber selbst dieses Jahr hat der BGH durch ein Urteil nochmals wieder versucht klarzulegen, das solche überschaubare Kosten, vom laufenden KU zu leisten sind.
Ist auch richtig so, meiner Meinung nach.

Denke, dem Themenstarter ing es um was ganz anderen, aber da der Thread schon ewig alt ist....werd ich mich nicht bemühen, die rechtlichen Seiten zu offenbaren....es sei denn, die Fragen stünden noch offen.
 
U

usagimoon

Guest
Das bisl Kohle kann der werte Herr Papa sich dann auch an den Hut stecken, wenn er sich zu toll is für sowas, is sein eigenes Kind und ihn juckt es nicht, ob es genug hat oder wie?

Ist zwar unsachlich, aber ist doch so. was ist der Satz? ca 200 Euro. Da kriegt man nicht mal eine Hose, Pulli, Jacke, Schuhe, Mütze, Schal, Handschuhe, Wäsche etc. und dann noch das was Mami zahlt: Miete, Strom, Lebensmittel, meine Güte sind wir arm, das Väter nicht mal Anziehsachen kaufen wollen. Ich gebe mein letztes Geld her für meine Kinder, die die so denken sollten sich schämen, man da hunger ich lieber, als das mein Kind mit scheiss Klamotten rumläuft.

Echt jetzt und wenn der Thread 50 jahre alt ist, für mich und andere ist das absolut aktuell!
 

schnupe

Aktives Mitglied
Hm....denkt mich scharf zum nachdenken an, trotz das ich ae Mama bin.

Ein Vater, der 40 Stunden arbeitet, und das nun mal im Handwerk, kann nicht mehr leisten, als den monatlichen Mindestunterhalt.

Bei einem Selbstbehalt von 890€ der ihm laut DDTabelle zusteht, hat er Wohnung etc. zu zahlen. Nicht aus den Augen zu verlieren, das selbst 2 Zimmer Wohnungen locker mal eben 360€ kosten, werden dem Pflichtigen auch anerkannt.

Heißt.....Vater hat 890€-360€macht 530€.

Gut......kann man bestens von leben!

Aber nicht vergessen bleiben sollte, das Vater Ausgaben hat, um zur arbeit zu kommen, oftmals nicht wenige (und bei dem Satz von 890€ sind 30 km Fahrt schon viel)...selber lebe ich es durch.....beruflich pflichtig, mit SB 890€........heute AE.....und kann nur sagen, heute geht es nir besser (finanziell, moralisch mal ausser acht gelassen).

Mir geht es heute sogar besser, als wie ich mit Dad der kleinen zusammenlebte, der Bäcker ist.

Also Mädels hier mal ............auf dem Teppich bleiben, leben und leben lassen.....

oder tummeln sich hier im Forum nur solche rum, die vom wahren leben keine Ahnung haben, da nie (egal ob allein oder mit Partner)am Rande des Minimums leben mußten?

Bevor nun Spekulationen auf Neid aufkommen............ne ne, keine Panik.........denn jede Situation kann jeden treffen, ob gewollt oder ungewollt.

Sachlage zum Ausgangsposting nochmal:
Vater muß sich neben KU nicht an Sonderbedarf beteiligen.
 
U

usagimoon

Guest
aehm also wir sind 5 personen, bald 6 und haben auch nur 1400 ca. nd mir bleibt da kein selbstbehalt von 890 euro... noe. Ich muss davon auch strom, wohnung, sonstge rechnungen, lebensmittel, bekleiedung für kiddies, schulgeld, kigageld für essen zahln.. jap genau uns gehts jetzt megabesser als meinem ex, der natürlich auch einen selbstbehalt hat, ne wohnung und nen auto, essen bei mami, etc. Der is sich sogar zu schade mal ab und zu was zu geben, sein Leben is ja so teuer :shake

Wenn du soviel Verständns hast für ihn, dann muss es dir finanziell wirklich gut gehen.
 
U

usagimoon

Guest
Sonderbedarf
Wegen eines unregelmäßig hohen Bedarfs (Sonderbedarf) kann das Kind auch für die Vergangenheit nach § 1613 Abs. 2 Nr. 1 BGB Unterhalt verlangen. Voraussetzung ist, dass es sich um einen Bedarf handelt, der nicht mit Wahrscheinlichkeit vorauszusehen und aus diesem Grund überraschend ist, mithin in den laufenden Unterhalt nicht einkalkuliert werden konnte.

1) Bejaht bei Aufwendungen für


Allergien, Kosten z.B für neue Bettwäsche bei Hausstaubmilbenallergie
Brille
Kieferorthopädische Behandlung über mehrere Jahre hinweg
Umzugskosten

2) Verneint wird Sonderbedarf bei folgenden Aufwendungen für


Brillenzuzahlung
Führerschein
Kindergarten und Kinderhort
Kommunion und Konfirmation
Klavier und andere teuere Musikinstrumente, auch wenn für die Berufsausbildung benötigt
Nachhilfeunterricht
Schullandheim
Schultüte
Neue Zimmereinrichtung für das Kind
Zahnbehandlung
Urlaub

Bei diesen absehbaren Aufwendung ist aber im Einzelfall zu prüfen, ob sie als sogenannter Mehrbedarf geltend gemacht werden können (sie dort).

Mehrbedarf
Zum Mehrbedarf zählen z.B. (Palandt § 1610 Rd.-Nr. 12):
Kosten für den von beiden Elternteilen gewünschten Besuch des Kinderhorts
Kindergartenbeitrag
Besuch einer Privatschule oder eines Internats
Krankheitsbedingte Mehrkosten (z.B. auch bei einer Lebensmittelallergie)
Mehraufwendungen für Sporttraining, Musikunterricht u.ä. nur dann, wenn von beiden Elternteilen gewünscht

Mal davon abgesehen das Kleidung da zwar nicht drunter fällt, es in meinen Augen aber selbstverständlich ist, und ich es nicht verstehen kann, das Vater meint er zahle schon zuviel, stellt sich zudem die Frage, wieso wird beim Elternteil nicht automatisch geprüft, ob er einen Selbsterhalt braucht? Wenn ich z.B. Unterhalt bekomme, wird ja auch ihm die Hälfte des Kindergeldes angerechnet, der mir wieder fehlt, Unterhalt wird aber auf Hartz4 angerechnet, wo bei Hartz4 der Bedarf eines Einzelenen sehr weit unter 890 Euro liegen. Ich sehe hier keine Gerechtigkeit.

Und am Mnimum leben kenne ich jeden Monat, so wie 100000 andere Mütter, dessen Väter nicht zahlen wollen, oder angeblich ncht können.
 

schnupe

Aktives Mitglied
Original von usagimoon
Sonderbedarf
Wegen eines unregelmäßig hohen Bedarfs (Sonderbedarf) kann das Kind auch für die Vergangenheit nach § 1613 Abs. 2 Nr. 1 BGB Unterhalt verlangen. Voraussetzung ist, dass es sich um einen Bedarf handelt, der nicht mit Wahrscheinlichkeit vorauszusehen und aus diesem Grund überraschend ist, mithin in den laufenden Unterhalt nicht einkalkuliert werden konnte.

1) Bejaht bei Aufwendungen für


Allergien, Kosten z.B für neue Bettwäsche bei Hausstaubmilbenallergie
Brille
Kieferorthopädische Behandlung über mehrere Jahre hinweg
Umzugskosten

Die Kosten für Allergiebettwäsche übernimmt die KK, auch die, der orthopädischen Behandlung werden bei Erfolg zurückerstattet.

Der BGH hat ich glaub im Mai ein neues Urteil zugrunde gelegt, in dem er nochmals untermauerte, das absehbare Kosten vom KU zu leisten sind.

Zudem, wenn Vater am SB lebt, muß er sich eh nicht beteiligen, da der SB nicht unterschritten werden darf.

Oben unterlief mir ein Rechenfehler.

Also

SB 890€.
Davon muß er natürlich die Wohnung, Strom, Auto etc. bezahlen.
Nun rechne doch mal folgendes

Wohnung 360€
Strom 40€
Auto 100€ (Versicherung)
Tanken 120€
Telefon 25€

Dann bleiben Vater noch 245€....(die Dinge oben benötigt er um zur Arbeit zu kommen). Davon muß er essen, vielleicht noch schicke Kleidung, wegen der Arbeit, Friseur etc.



Im übrigen geht es mir gut, um Deine Frage zu beantworten. Ich lebe derzeit, da alleinerziehend und in Elternzeit, von Hartz 4, also auch am Minimalsatz. Aber davon kann man leben.

Ich kenne aber auch die Zeiten, wo auch ich von 890€ leben mußte, und viel für drauf ging, um zur Arbeit zu kommen.
Da mußte ich mir Ende des Monats schon mal Geld leihen, um mein Auto betanken zu können, um überhaupt noch zur Arbeit zu kommen.

Also ich kenne beide Seiten, und kann nur sagen, auch wenn es niemand hören will. Mit Hartz 4 geht es uns wesentlich besser.
 

schnupe

Aktives Mitglied
Original von usagimoon
aehm also wir sind 5 personen, bald 6 und haben auch nur 1400 ca. nd mir bleibt da kein selbstbehalt von 890 euro... .

Von den 1400€ sind 462 € KG?
Oder hast Du die vergesseb, einzurechnen?

Denn ansonsten steht Euch doch gewiss Wohngeld oder ergänzend Hartz 4 zu :hae?
 
U

User2

Guest
Original von usagimoon
Wenn ich z.B. Unterhalt bekomme, wird ja auch ihm die Hälfte des Kindergeldes angerechnet

Es wird nicht pauschal das hälftige Kindergeld angerechnet...
Erst ab der 6. Einkommensgruppe (Düsseldorfer Tabelle) ist das so, vorher wird nur anteilig angrechnet nach der Formel:

Anrechnungsbetrag = 1/2 des Kindergeldes + Richtsatz der jeweiligen Einkommensgruppe - Richtsatz der 6. Einkommensgruppe (135% des Regelbetrages).


Ich stimme dir aber zu, es muss sich wirklich kein Vater beschweren weil er monatlich 200 € Unterhalt an sein Kind bezahlen muss. :shake
 
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