brauche Rat -  muterschutz

Zard of Oz

Neues Mitglied
:preg (mutterschutz)hallo auch ich bin neu hier und wie soll es sein immer wenn mann was braucht wendet mann sich an freunde wenn die einem nicht weiter helfen können ab in die foren;so unsere frage betrifft mutterschutz,unsere tochter ist am 9.9.01 geb und nun ist das zweite unterwegs stichtag 14.9.04 wie gehenwir vor (arbeitgeber krankenkasse) wer kann uns dabei ein paar ratschläge geben wie und was wir beachten müssen
 
D

Dragonlady

Guest
hallo Zard of Oz und herzlich willkommen. :bye:

Zu deiner Frage: Dem AG (ich nehme an es handelt sich dabei um den AG deiner Frau :) ) möglichst schnell die erneute Schwangerschaft per Attest mitteilen und evtl. des guten Tons wegen den direkten Vorgesetzten persönlich informieren (der ist bestimmt nicht begeistert).

Die KK muss nicht gesondert informiert werden im Moment.

LG und viel Spaß mit der :preg
 

tiramisuse

belustigt
Original von Dragonlady


Die KK ist erst nach der Entbindung zu informieren über den kleinen Erdenbürger ;-)

ooooooooooder man läßt sich vom arzt gegen ende der schwangerschaft einen bescheid (kostenpflichtig natürlich) über den mutmaßlichen tag der entbindung ausstellen und geht damit zur kasse
 
E

Elchen

Guest
Ja,so war es auch bei mir..Ich bekam jeweisl ein Attest und legte dieses bei der Kasse und beim Arbeitgeber vor!!


Herzlich Willkommen hier :bye:
 
D

Dragonlady

Guest
Original von tiramisuse

ooooooooooder man läßt sich vom arzt gegen ende der schwangerschaft einen bescheid (kostenpflichtig natürlich) über den mutmaßlichen tag der entbindung ausstellen und geht damit zur kasse


:ablachen oooooooooooooder man fragt die kk wie sie es denn gerne hätte ... ist vielleicht von kk zu kk unterschiedlich
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
hallo!


also meine KK will, dass ich mir vom arzt extra ein attest ausstellen lasse - kostenpflichtig - und das einreiche! die kosten für das attest übernimmt die kk nicht :angryfire :angryfire :angryfire

und bis das mutterschutz-geld gezahlt wird, können etwa 8 wochen vergehen haben die mir grad gesagt :wand
ab dem tag an dem man/frau in mutterschutz geht... find ich ja schon mal klasse!
 
D

Dragonlady

Guest
nicht mit dem :wand susal, das schadet den armen Zellen unter der Hirnschale :D

Und das die kk nichts mehr zahlen wollen wissen wir doch spätestens seit dem 1.1. :crying
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
klar wollen die nix mehr zahlen, aber sollen wir deswegen hungern???

kann ja wohl nicht angehn, vorallem wenn ein baby im anmarsch ist!

was glauben die denn wofür wir jeden monat die beiträge zahlen?! :angryfire
 
D

Dragonlady

Guest
Original von **susal**
was glauben die denn wofür wir jeden monat die beiträge zahlen?! :angryfire

na damit der Verwaltungswasserkopf genug zum Leben hat. Wäre doch schade, nur weil VersicherteGeld und Medikamente wollen, der Herr Direktor einen Jaguar weniger fahren könnte. Das sehen wir alle eben falsch susal, da müssen wir lernen drüber zu stehen... :dx18
 
M

mafa

Guest
---wenn mich nicht alles täuscht, wird doch der Mutterpass ausgestellt und die Krankenkasse ( bezahlt durch die Krankenkasse ? ) ist damit bereits informiert. Die Feststellung der Schwangerschaft und die ganzen Vorsorgeuntersuchungen bleiben der Kasse wohl auch nicht verborgen, oder?

Du brauchst die KK nicht zu informieren, die KK informiert dich :ablachen über die weiteren Schritte innerhalb der Schwangerschaftsvorsorge.


Was den Arbeitgeber betrifft, 3 Jahre Erziehungszeit sind auch nett oder teilt ihr euch diesen?


Gruß
 

tm_mausi

KleineMutti
hmmm, der voraussichtliche entbindungstermin steht doch im mutterpass. ich hab die seite kopiert und 10 wochen vorm mutterschutz an die krankenkasse geschickt. ging alles schnell und ich hatte pünktlich mein geld.

lg
mausi
 

tiramisuse

belustigt
wird anscheinend wirklich unterschiedlich gehandhabt,...
ich benötigte diese kostenpflichtige attest, oder ich hätte eben warten müssen, bis ich eine geburtsurkunde in der hand habe
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
in meinem mutterpass steht der geburtstermin nicht :(

da steht auch drin ich sei 23 jahre alt... dabei bin ich 21! X(

eigentlihc fehlen die meisten angaben...

sollte ich wohl klären lassen!
 

Zard of Oz

Neues Mitglied
guten morgen an allle hat meine frau nach dem 2ten kind noch anspruch auf ihren arbeitsplatz oder gehen ihre zugehörigkeits rechte verloren sie hat mit lehrzeit ca.10 jahre im einzellhandel gearbeitet
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
normal schon!

wenn die erziehungszeit nach dem ersten kind vorbei gewesen wäre und sie wäre - blöd gesagt - 1 woche in die arbeit gegangen und dann wieder in mutterschutz, dann hat sie ja auch anspruch drauf!

nach mutterschutz bzw. erziehungszeit hat sie anspruch auf einen arbeitsplatz!
so seh ich das zumindest und so kenn ich es von vielen!
 

tiramisuse

belustigt
sie ist doch im erziehungsurlaub oder?
dann gehen auch ihre rechte auf den arbeitsplatz nicht verloren.

ich bin seit 1994 im erziehungsurlaub und hab auch noch recht auf meine stelle
 
N

neu hier

Guest
Richtig ist, daß man 6 Wochen vor der geburt Mutterschaftsgeld bekommt von der KK. Somit muss man das kommende Kind auch vorher angeben :)
 
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