Eigentlich wollte ich rechtliche Grundlagen
Sollst du bekommen:
a) Exhibitionistische Handlung
b) öffentliches Ärgernis
c) Gefährdung Strassenverkehr
Nacktheit ist nicht automatisch Exhibitionismus. Erst durch die sexuelle Absicht (auf eine Person, z.B. dich) wird die Nacktheit zum Exhibitionismus. Das kann auch vom Prinzip her durch Worte passieren; z.B. ein Fremder
spricht dich plötzlich an "ich möchte Ihnen meinen Körper nackt zeigen!" oder "zeigen Sie mir Ihren Körper nackt, dann zeige ich Ihnen meinen auch nackt!"
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Aber von Nacktheit schreibt usa ja gar nicht -
Wenn sich männliche Geschlechtsteile unter einer Badehose vermuten lassen, dann ist das lediglich unvermeidbar. Männer müssen etwas in der Badehose haben, weil sie Männer sind.
Unter 'Exhibitionistischer Handlung' und 'öffentliches Ärgernis' wird i.d.R. eine Erektion oder die zur-Schau-Stellung der Berührung des eigenen Geschlechtsteils verstanden. Nur, wie willst du unter einer Badehose beurteilen, ob er nun eine Erektion hat oder nicht? Vielleicht hat ihm die Sonne mit ihrer Stahlkraft durch die Badehose die Hormone etwas in Wallung gebracht - vielleicht auch nur zu 50%... oder 20% :-D
Solange der Nachbar nicht wild winkend auf sich aufmerksam macht und sich nicht absichtlich mit zugekehrter Beule in der Badehose genau zu dir frontal stellt - sehe ich keine Chance, ihm das irgendwie übelzunehmen.
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Aber von Erektion schreibt usa ja gar nicht, nur von deutlicher Silouette -
Dem Mann empfehle ich aber trotzdem, sollte sich eine Erektion bemerkbar machen (mann kann das auch im voraus spüren), dann eben sofort sich ins Haus zurückziehen, vllt erst garnicht rausgehen, oder sonst ne Kleidung/Badetuch darüber.
Können Autofahrer den Nachbarn in Badehose beim Vorbeifahren sehen, so
könnten Autofahrer(-innen) irritiert werden und Fahrfehler begehen. In einem Badeort/Schwimmbad/Strand sicher kein Problem, da laufen alle mehr oder weniger so rum - in einer Wohngegend, wo man das nicht unbedingt vermuten würde - kann Mann in Badehose ein (kleines) Problem sein.
Der Nachbar kann auch freiwillig und bereitwillig seine Bekleidung ändern, wenn man ihn vernünftig und normal ohne Übertreibung anspricht. Vielleicht denkt er sich ja garnichts dabei - und was ihm nicht gesagt wird, kann er auch nicht wissen.
Jetzt es so, dass Kinder früh aufgeklärt werden und im Unterricht lernen, beim Mann kann sich was vergrössern und steif werden. Soweit zur Theorie. Kinder sind durch frühen Aufklärungsunterricht neugierig gemacht - und wollen nur zu gerne das Gelernte in der Praxis erleben.
Dem Nachbarn den Hinweis geben, wegen den Kindern im neugierigen-Alter - kann nicht schaden.