Pflegeeltern als Selbständige bei der BGW???

S

susann

Guest
An alle hier lesenden Pflegeeltern!
Habt Ihr auch von eurem Jugendamt Post bekommen, dass Ihr ab 2005 als Pflegeeltern selbständig in die Versicherung der BGW(Berufsgenossenschaft für Gesundheit und Wolfahrtspflege) eintreten müsst?
Die BGW führt diese Pflegeeltern als Selbstständig tätig. Was das für einige bedeuten könnte das kann man sich schnell ausrechnen.
Es gibt Arbeitgeber, die dulden nebenbei keine Selbstständigkeit, die Krankenversicherung evtl. selbst bezahlen müssen, wenn schon EU-Rentner auch da gibt es Schwierigkeiten.
Informiert euch genau unter
www.pflegeeltern.de
Dort findet Ihr fachliche Hilfe und Information. Unterschreibt erst mal nichts, macht euch fachlich fit bevor Ihr unterschreibt!!!!!
Helft uns diese leidige Angelegenheit aus der Welt zu schaffen, nur gemeinsam sind wir stark!!!!!! :Lesen :Lesen :Lesen :Lesen :Lesen :Lesen :Lesen :Lesen
 
M

Matse

Guest
Hallo Susann, hallo zusammen,
um vielleicht auch den vielen Eltern einen kleinen Einblick zu geben, um was es im Grunde genommen eigentlich geht, möchte ich auch etwas dazu hier posten.

Es geht nämlich Susann, mir und allen anderen engagierten Pflegeeltern keineswegs darum für uns eine Sonderbehanldlung einzufordern, sondern vielmehr darum das scheinbar "gute" Angebot (immerhin will die BGW uns ja gegen Schäden absichern) als "Diskrimierung" zu entlarven.

Eine Pflegefamilie unterscheidet sich in ihrem Wesen in keinster Weise von einer Familie ohne Pflegekinder. Die bei der Betreuung von Kindern vorkommenden Unfälle sind immer Resultat einer Familientätigkeit, also beispielsweise Essen kochen und verbrühen, oder Mensch-ärger-dich-nicht-spielen und Würfel ins Auge kriegen (von dem Kind, was sich dummerweise doch ärgerte). Der von der BGW "gnädigerweise" angebotene Versicherungsschutz beschränkt sich aber ausschliesslich auf das Pflegekind. Mit anderen Worten: Pflegeeltern werden indirket gezwungen entweder leibliche Kinder anders zu behandeln als Pflegekinder, oder sie getrennt voneinandern zu betreuen.

Weiter gedacht könnte man die Überlegung anstellen, dass jede Familie mit Kindern ein selbstständiges Unternehmen ist, also alle Eltern wegen der Kinder in die Zuständigkeit der BGW fallen.

Bedenklich ist gleichfalls, dass ein großer Pflegeelternverband Deutschlands die BAG KiAP (Bundesarbeitsgemeinschaft für Kinder in Adoptiv- und Pflegefamilien) gemeinsam mit einer großen deutschen Versicherungsgesellschaft (Allianz) eine private Unfallversicherung angeboten hat. Vielleicht hat sich die Genossenschaft gedacht: Wenn es hier eine freiwillige Basis gibt, dann könnte sie ja mal probieren da ein paar Einnahmen für sich geltend zu machen. Was die BGW nicht bedenkt (das kann man natürlich von so einem Unternehmen auch nicht erwarten) ist, dass eine Freiwilligkeit ein Problem (hier: mangelnder Haftungsschuzt im Binnenverhältnis) lösungsorientiert angeht, wohingegen die BGW mit ihrem rechtswidrigen Begehren nur weitere Porblem schafft und nicht ein einziges löst.

Vielen Dank für's lesen und noch einen schöne Sommerzeit
wünscht
Matthias (Matse) Rohde
 
S

susann

Guest
Danke, ich konnte es nicht so gut beschreiben!

Susann :sonne
 

Puschel

Mitglied
Hallo, hier Puschel

Lob ------ mann seid ihr gut, ich hätte es nicht so toll erklären können.

Wir haben bisher noch kein Schreiben erhalten und in diesem Falle werden wir auch nichts unterschreiben. Unser JA hat sich dazu noch gar nicht geäußert.

L.G.

Puschel
 
Oben