Da wir ja bald umziehen werden und ich mir nicht mehr sicher bin,ob eine Renovierungspflicht besteht-wende ich mich mal an Euch.
Am 23.09.08 haben wir eine Vorabnahme,der alten Whg,und da würde ich das gerne wissen-was die verlangen dürfen und was nicht
Vielleicht kennt sich einer damit aus oder weiß,wo man das mal nachlesen kann.
Ich weiß nur,wenn im Mietvertrag steht,alle 4 Jahre Heizung und alle 5 Jahre Türen und Fenster streichen,daß das nicht mehr zulässig ist.Da gab es ein Gerichtsurteil,wo der Vermieter das eben nicht mehr vorschreiben kann,in welchem Zeitraum man das zu machen hat.
Was muß im Mietvertrag stehen? Ich bin der Meinung,nur wenn steht,die Whg muß renoviert übergeben werden,das man dann auch wirklich streichen muß und wenn nicht,dann eben Besenrein-oder täusche ich mich da?
:bye:
june
Am 23.09.08 haben wir eine Vorabnahme,der alten Whg,und da würde ich das gerne wissen-was die verlangen dürfen und was nicht
Vielleicht kennt sich einer damit aus oder weiß,wo man das mal nachlesen kann.
Ich weiß nur,wenn im Mietvertrag steht,alle 4 Jahre Heizung und alle 5 Jahre Türen und Fenster streichen,daß das nicht mehr zulässig ist.Da gab es ein Gerichtsurteil,wo der Vermieter das eben nicht mehr vorschreiben kann,in welchem Zeitraum man das zu machen hat.
Was muß im Mietvertrag stehen? Ich bin der Meinung,nur wenn steht,die Whg muß renoviert übergeben werden,das man dann auch wirklich streichen muß und wenn nicht,dann eben Besenrein-oder täusche ich mich da?
:bye:
june