Richter verschärfen Unterhaltspflicht für Väter

Hextina

KrisenmanagerIn ;-)
Teammitglied
Richter verschärfen Unterhaltspflicht für Väter

Väter müssen in Zukunft notfalls einen Nebenjob annehmen, um ihre Kinder aus erster Ehe zu versorgen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Grundsatzurteil die Rechte von Kindern aus erster Ehe gestärkt.

Geschiedene Männer, die in der zweiten Ehe die Kindererziehung und den Haushalt übernehmen und daher keine eigenen Einkünfte erzielen, müssten für den Unterhalt ihrer Kinder aus erster Ehe einen Nebenjob aufnehmen und ihr Taschengeld einsetzen, entschied der BGH am Donnerstag in Karlsruhe.

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Die Grundsatzentscheidung betreffe auch Hausfrauen, wenn sie in neuer Ehe Kinder betreuen und die Kinder aus der früheren Beziehung nicht bei ihnen leben.

Quelle: http://www.sueddeutsche.de/,poll1/deutschland/artikel/830/87743/

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Ich fand as Urteil interessant....

und hab mich über die Überschrift geärgert, weil es wurde eben nicht für Väter sondern für unterhaltspflichtige Eltern geändert. *grummel*

LG,

Tina
 

schnupe

Aktives Mitglied
Na von solchen Urteilen gab es Jahre vorher schon etliche, auch für Hausfrauen.

Das am 5.10. gefällte Urteil ist jedoch doch anders gelagert als andere bisherige.

Der Vater ist Brasilianer, ohne ordentlich in Deutschland anerkannte Ausbildung.

Es ist immer schon bekannt, das Väter nicht einfach in Elternzeit gehen dürfen, wenn sie dann nicht mehr weiter zahlen können.

Das gleiche, mit Nebenjob suchen, wurde für eine Unterhaltspflichtige Mutter bereits 2004 beim BGH ausgeurteilt.
 

biene38

immer auf einer Berg- und Talfahrt
genau das hab ich meinem ex letztens vorgeschlagen, der mir seit Januar mangels geld keinen KiUnterhalt mehr zahlt.
Schließlich musste ich mir auch Putzstellen besorgen um das aufzufangen und nicht im Schuldenberg zu versinken.
 
U

User4

Guest
Find ich richtig! Die Mütter können ja schliesslich auch nicht mit den Achseln zucken, wenn die Kinder Hunger haben oder was zum Anziehen brauchen ...
 

uschi

auf neuen Wegen
Ich finde das auch Richtig!

In zweiter Ehe nochmal Kinder in die Welt zu setzen wenn ich schon fürs Erste nicht aufkommen kann,kann ich nicht wirklich verstehen!

Den Wunsch Von der "Zweiten Frau" Natürlich schon! Aber ich habe eben auch eine Verantwortung für meine "getrennten" Kinder

Die Frauen müssen schließlich auch gucken das Sie über die Runden kommen! :sn7
 

Hextina

KrisenmanagerIn ;-)
Teammitglied
Original von schnupe
Na von solchen Urteilen gab es Jahre vorher schon etliche, auch für Hausfrauen.

Ich kenne das Hausmannurteil durchaus :)

Sooooo unauffällig kann das Urteil nicht gewesen, dafür war das Echo in den einschlägig bekannten Orten zu hoch, oder?

Der hier spricht doch Bände:

http://www.sueddeutsche.de/deutschland/artikel/859/87772/

Das am 5.10. gefällte Urteil ist jedoch doch anders gelagert als andere bisherige.

Allerdings:
http://www.fr-aktuell.de/in_und_aus...ommentare_aus_der_zeitung/?sid=&em_cnt=983548

oder

http://www.welt.de/data/2006/10/06/1060823.html

Zitat:
Der Familiensenat des BGH bestätigte dieses Urteil nun und verschärfte seine bisherige Rechtsprechung zur Unterhaltspflicht von Hausmännern. Die Grundsatzentscheidung betrifft auch Hausfrauen, wenn sie in neuer Ehe Kinder betreuen und die Kinder aus der früheren Beziehung nicht bei ihnen leben.

Das gleiche, mit Nebenjob suchen, wurde für eine Unterhaltspflichtige Mutter bereits 2004 beim BGH ausgeurteilt.

Das ist ja nun auch nur konsequent, oder?
Hast du mal ein Aktenzeichen für mich?

LG,

Tina
 
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