Scheidung - leicht gemacht

Hextina

KrisenmanagerIn ;-)
Teammitglied
http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,401059,00.html

Scheidung - leicht gemacht

Ehepaare, die sich scheiden lassen wollen, sollen künftig weniger Hürden nehmen müssen - vor allem, wenn keine Kinder im Spiel und sich beide Partner einig sind. So will es eine Reform des Familienrechts, die Justizministerin Brigitte Zypries noch in diesem Jahr auf den Weg bringen möchte.

Hannover - "Die Verfahren werden künftig schneller und effizienter sein", erklärte Zypries heute. Damit sollen langwierige Auseinandersetzungen vor Gericht vermieden werden. Dazu soll ein großes Familiengericht geschaffen werden, das alle Rechtsstreitigkeiten bündelt, die im weiteren Sinne mit einer Scheidung zu tun haben.

Die Große Koalition sei sich bereits einig, sagte die SPD-Politikerin: "Die Regelungen könnten Mitte des Jahres vom Bundeskabinett beschlossen werden." Zypries wies darauf hin, dass fast 71 Prozent aller Scheidungen nach einem Trennungsjahr einvernehmlich erfolgten. Rund die Hälfte aller geschiedenen Ehen sei kinderlos. Für solche Paare komme künftig ein vereinfachtes Verfahren in Betracht.

"Wenn diese Paare sich einvernehmlich trennen, können sie beim Notar eine übereinstimmende diesbezügliche Erklärung abgeben", sagte Zypries. Im anschließenden Gerichtsverfahren müssten sich die Ehegatten nicht mehr von einem Anwalt vertreten lassen. Dadurch würden nicht nur die Gerichte entlastet, sondern auch die Betroffenen, da eine solche Scheidung kostengünstiger und schneller sei und Folgestreitigkeiten vermeiden helfe. Eine solche vereinfachte Trennung koste im Durchschnitt weniger als die Hälfte einer Scheidung nach geltendem Recht.

Position der Kinder gestärkt

Daneben will die Ministerin die Position von Kindern in Scheidungsverfahren stärken. "Sie sollen in bestimmten Fällen einen eigenen Verfahrensbeistand erhalten. So stärken wir ihre Beteiligungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten." Verfahren, bei denen es um den Aufenthalt des Kindes und das Umgangsrecht gehe, müssten von den Gerichten künftig bevorzugt behandelt werden.

Auch beim Sorge- und Umgangsrecht plant die Ministerin Änderungen. Bei Verstößen gegen Verpflichtungen aus Sorge- und Umgangsentscheidungen sollten künftig nicht mehr Zwangsmittel, sondern Ordnungsmittel verhängt werden. Auch könnte künftig ein Umgangspfleger bestellt werden, der bei schwerwiegenden Konflikten sicherstellen soll, dass der Kontakt des Kindes zum umgangsberechtigten Elternteil nicht abbricht.

Die bayerische Justizministerin Beate Merk unterstützte die Pläne. Wenn beide Ehepartner übereinstimmend die Scheidung wollten, die Ehe kinderlos sei und beide sich auch bei der Abwicklung einig seien, sollte das Verfahren möglichst unbürokratisch laufen, sagte die CSU-Politikerin. Der Stellenwert der Ehe dürfe aber in keiner Weise relativiert werden.

dab/AP

~~~~~~~~~~~~~~~~

Weiß wer genaueres?!

Meinungen?!
 
M

Mafa

Guest
..genau darauf warte ich schon seit über einem Jahr :]

aber mal realistisch gesehen, wenn also eine unstrittige Scheidung ansteht, warum soll dann nicht die Scheidung vor einem Notar stattfinden, ähnlich wie schon beim Ehevertrag oder der bereits praktizierten Online-Scheidung?

In den meisten Fällen sind die Punkte relativ klar:

Hausrat ( es gibt wirklich Leute, die streiten sich lange und kostenintensiv um den Geschirrspüler) – ist meist schon geklärt.

Versorgungsausgleich ( kann ausgeschlossen worden sein..oder ein Verzicht liegt vor)
- entsprechende Regelung auch durch den Notar.

Kindesunterhalt

Festlegung auf die jeweils gültigen Sätze der Düsseldorfer Tabelle, notfalls bei Streitpotential mit Jugendamts – der Notarurkunde mit sofortiger Möglichkeit der Vollstreckung


EU – Unterhalt / Nachehelicher Unterhalt
Festlegung auf die jeweils gültigen Sätze der Düsseldorfer Tabelle und anderen Lösungen


Umgang

Kann von den Ehepartnern einvernehmlich geregelt werden.


Sorgerecht / ABR

Brauchen keine Anträge gestellt werden, wenn sich die Eltern einig sind.


Wichtig ist hier die Informationspflicht und Beratung beider Ehepartner. Der übliche Krieg..mein Anwalt fordert und der andere fordert dann einfach mehr…diese Eskalation wird reduziert und beide müssen sich gegebenenfalls selbst an einen Tisch setzen.


Manfred

Einverständliche Scheidung
Das Familiengericht kann eine einverständliche Scheidung nur aussprechen, wenn die Eheleute seit mindestens einem Jahr getrennt leben und beide Ehegatten die Scheidung beantragen bzw. ein Ehegatte die Scheidung mit Zustimmung des anderen beantragt. Die Scheidungsvereinbarung muss folgendes enthalten:

die Einigung der Eheleute über die Scheidung an sich
Erklärungen der Ehegatten zum Sorge- bzw. Umgangsrecht für gemeinsame minderjährige Kinder
Vereinbarungen über Unterhaltszahlungen an gemeinsame Kinder sowie der Ehegatten untereinander
Vereinbarungen über die Benutzung der ehelichen Wohnung sowie die Verteilung des Hausrats.
Beim Notar bekommen Sie auch gleich das erforderliche vollstreckbare Dokument.
 
M

Mafa

Guest
hierzu der geplante Gesetzestext:

http://www.pressrelations.de/new/st...ion=jour_pm&poffset=4798888000221416&quelle=0

Folgende Elemente sollen dabei eine Rolle spielen:

- Erleichterung der einverständlichen Scheidung bei kinderloser Ehe,

:sn7 - Beschleunigung von Verfahren über das Umgangs- und Sorgerecht durch Einführung von Elementen des sog. Cochemer Modells, :]

- Verstärkung der Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte betroffener Kinder durch Präzisierung der Funktionen des Verfahrenspflegers (künftig: Verfahrensbeistand),

- Effizientere Gestaltung der Durchsetzung von Entscheidungen zum Sorgerecht, zur Kindesherausgabe und zu Umgangsregelungen, sowie

- Zuständigkeit des 'Großen Familiengerichts' insbesondere für alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung.
 
Oben