Passionatus
Neues Mitglied
Dezember 2000 trennte ich mich von meiner Frau, Oktober 2002 reichte ich die Scheidung ein, bis heute bin ich noch nicht geschieden.
Ich muss also seitdem Trennungsunterhalt zahlen - da ich selbständig bin, ist es (für mich) eine enorme Summe.
Im Juli hatte ich einen Scheidungstermin. 1 Woche vorher bekamm ich einen Brief vom Richter, dass eben dieser die noch ausstehenden Verhandlungssachen wie Zugewinn und Versorgungsausgleich im Juli nicht mehr schaffen wird, da er am Ende des Monats in Pension geht. Nu is er wech.
Ich frage mich, ob der Staat nicht auch verpflichtet ist, Schaden vem Bürger (also von mir) abzuwenden, d.h. ist er nicht verpflichtet, eine Scheidung so schnell wie möglich auszusprechen?
Weiterhin würde ich gern weitere Instanzen befragen -meinetwegen auch zum BGH- wie mache ich das? Habe ich überhaupt Chancen?
Ich muss also seitdem Trennungsunterhalt zahlen - da ich selbständig bin, ist es (für mich) eine enorme Summe.
Im Juli hatte ich einen Scheidungstermin. 1 Woche vorher bekamm ich einen Brief vom Richter, dass eben dieser die noch ausstehenden Verhandlungssachen wie Zugewinn und Versorgungsausgleich im Juli nicht mehr schaffen wird, da er am Ende des Monats in Pension geht. Nu is er wech.
Ich frage mich, ob der Staat nicht auch verpflichtet ist, Schaden vem Bürger (also von mir) abzuwenden, d.h. ist er nicht verpflichtet, eine Scheidung so schnell wie möglich auszusprechen?
Weiterhin würde ich gern weitere Instanzen befragen -meinetwegen auch zum BGH- wie mache ich das? Habe ich überhaupt Chancen?