brauche Rat -  Schulausflug Pflicht?

Chico

Neues Mitglied
Hallo ihr Lieben, vlt kann mir jemand weiterhelfen.

Am 2.Dezember 08 ist eine Fahrt der Schulklasse meiner Tochter (9) von Sachsen nach Tschechien geplant.

Entfernung 120 km
Grund: Chorauftritt in der Patenschule

Das soll ein tagesausflug werden. Die meiste Zeit wird wohl im Bus mit der Hin- und Rückfahrt verbracht.

Was mich daran stört ist die riesige Entfernung und noch dazu die glatten Straßen im Winter. Dazu im Verhältnis betrachtet - der Chorauftritt.

Nutzen, Risiko und Aufwand stehen für mich in keinem Verhältnis und ich gebs zu: Ich bin ehrlich in Sorge, dass die Kinder heil zurückkommen.

Meine Tochter verträgt noch dazu das Busfahren nicht und muss Tabletten gegen Reiseübelkeit einnehmen, von denen sie müde wird.

Alles in allem - ich würde meine Tochter nicht gern an der Ausfahrt teilnehmen lassen.
Es ist auch nicht so, dass sie sich drauf freuen würde, denn die gleiche Ausfahrt gab es mit der ehemaligen Klasse 3 im letzten jahr schon. Da war es allerdings nur der Schulchor, der dorthin reiste. So war es auch in diesem Jahr geplant. Kurzfristig wurde die Schulchormission zur Klassenmission erklärt - aus welchen Gründen auch immer.

Die Chor- Kinder von letzten Jahr waren von dem Ausflug gar nicht begeistert - eben weil sie nur Bus gefahren sind und zwischendrin ein paar Liedchen gesungen haben.
Meine Vermutung ist die, dass die Chorkinder wohl nicht nochmal freiwillig dorthin gefahren wären und es deswegen irgendwie zur Klassenausfahrt mutiert ist.

Kann ich sie einfach so von der Ausfahrt freistellen lassen oder müsste ich mit negativen Folgen für sie rechnen?

Für Hilfe wäre ich sehr dankbar
Mich lässt das nicht mehr los ... :hilfe:

Lieben Gruß
Siggi
 

Hirschkäfer

Kämpferin gegen Windmühlen
Soweit ich mich da auskenne, in Bremen und Niedersachsen, kann man sein Kind ohne weiteres von Schulausflügen etc. freistellen lassen.
Eine Freistellung bedeutet jedoch nicht etwa, daß das Kind dann schulfrei hat.
Ein Ausflug ist ja auch Bestandteil des schulischen Unterrichts.
Wer nicht an einem Ausflug, einer Klassenfaht teinehmen kann, wird (bei uns zumindest) für diesen Zeitraum in einer Parallelklasse unterrichtet.
Es sei denn, das Kind ist erkrankt.

LG.
Hirschkäfer
 

sandra

Aktives Mitglied
Hallo,

ja ich denke auch, wenn das Kind nicht will bzw du bedenken hast, das es dann schon in einer anderen Klasse untergebracht werden kann.
Aber mal ganz ehrlich, wenn es eh nur eine Plage ist die ganze Fahrt, und dein KIND keine Lust dazu hat, würde ich mein Kind glaube ich an dem Tag krank melden, oder noch kurzfristig einen Zahn- Arzttermin ausmachen.
Denke das kann man vor allem wegen der Reisekrankheit ja auch gut vertreten.

lg
 

mamasu

Namhaftes Mitglied
Schulpflicht ist Schulpflicht! Unlust ist da kein Grund! :nanana Über die anderen Argumente lässt sich streiten, aber ich halte es nicht für richtig, Arzttermine oder Ähnliches vorzuschieben, um an einer Schulveranstaltung nicht teilzunehmen. :shake Dann muss das Kind eben in den sauren Apfel beißen und in einer anderen Klasse am Unterricht teilnehmen.
 

usagimoon

sadness
Einfach sagen, dass du das nicht willst, gruende nennehn und sie in die Parallelklasse geben für den Tag. Das ist euer gutes Recht!

LG
 

Chico

Neues Mitglied
Hallo - vielen dank für die zahlreichen Antworten.

Ich weiß echt noch nicht was ich machen soll. :sn7

Die Schulpflicht :Lesen ist mir übrigens bekannt. :zwinker:

Die Entscheidung für den Ausflug werde ich auf jeden Fall beim nächsten Elternabend in Frage stellen.
Nichts gegen einen Schulausflug, aber so eine mehr oder wenige sinnlose Aktion - viel Aufwand, ein verhältnismäßig hohes Risiko und no Fun für die Kids. Mir erscheints eher so, als wollte sich hier der eine oder andere Lehrer ein bisschen profilieren.

Andererseits möchte ich meine Maus auch nicht ausschließen.

Ich habe noch 2 ältere Söhne (16 u. 17) und wenn es dort solche Ausflüge gab, wurde das VORHER mit den Eltern abgesprochen und man konnte veto einlegen oder gegebenenfalls nach anderen Möglichkeiten oder einem günstigeren Termin suchen.

Aber müssen die denn unbedingt mitten im Winter mit dem Risiko von glatten Straßen quer durch Gebirge so eine weite Tour machen? ?(

Auf alle Fälle lieben Dank für eure Anregungen. :)

LG Chico
 

mamasu

Namhaftes Mitglied
Das finde ich gut, dass du die Aktion in einer größeren Runde mit Lehrer/in und Eltern zur Diskussion stellst! Nur dann besteht in meinen Augen die Chance, dass sich auch etwas ändert. Vielleicht findest du ja auch noch ein paar Mitstreiter? :druecker
 
S

susann

Guest
Ich habe etwas gegen vorgeschobene Erkrankungen um an irgendeinem Ausflug nicht teilzunehmen. Ich kann dich allerdings sehr gut verstehen. Melde Sie ab und schick sie in die Parallelklasse.
 

Nele

Mitglied
Original von susann
Ich habe etwas gegen vorgeschobene Erkrankungen um an irgendeinem Ausflug nicht teilzunehmen. Ich kann dich allerdings sehr gut verstehen. Melde Sie ab und schick sie in die Parallelklasse.

Ich schließe mich an!

Auch ich halte von vorgeschobenen Erkrankungen gar nichts - denn was würde das Kind daraus Lernen?

Lg Nele
 

Chico

Neues Mitglied
Original von Nele
Auch ich halte von vorgeschobenen Erkrankungen gar nichts - denn was würde das Kind daraus Lernen?

Sie einfach krank zu melden kam mir auch schon in den Sinn. Ich habs aber bald wieder verworfen, weil es tatsächlich keinen gescheiten Eindruck bei meiner Tochter hinterlassen würde.

Ich würde sie gern manchmal in Watte packen, aber ich täte ihr damit keinen Gefallen, sondern würde ihr eher einen Bärendienst erweisen.

Es ist nur so, dass ich mich von dieser Entscheidung etwas überollt fühle. Die Eltern haben ein Mitspracherecht, wenn es um derartige Ausflüge geht und dieser Ausflug wurde einfach so festgelegt.
Man hätte es vorher zur Diskussion stellen können und das Für und Wider abwägen können.

Ich bin nicht von der "gegen Alles" Fraktion, aber wenn meine Tochter stundenlang im Winter über bergige und vlt auch wettertechnisch ungünstige Straßen gekarrt wird, nur um ein paar Liedchen zu trällern, dann hört bei mir der Spaß auf.

Eine Konsequenz von mir wäre, sie vom Chor abzumelden. Sie war nie richtig dort angemeldet, sondern war nur mal schnuppern...
Sie besucht noch 2 andere AGs, dazu noch Gitarrenunterricht, der Chor muss nicht unbedingt sein. Auf die Chorleiterin, die ihre Interessen so stark in den Vordergrund rückt und meiner Meinung nach etwas rücksichtslos "ihre" Kinder auftreten lässt, habe ich keine Lust mehr.

Mal sehen, was meine Tochter dazu meint.

LG Chico
 

Nele

Mitglied
Hi Chico

Suche dasGespräch mit der Lehrkraft. Teile ihr deine Bedenken mit und auch deinen Ärger darüber dass der Ausflug nicht mit Euch besprochen wurde.
Natürlich kannst du auch deine Tochter vom ausflug befreien lassen, damit sie eben in eine andere Klasse geht an diesem Tag.

Du kannst dir sicher auch Unterstützung von euerem Klassenelternprecher holen. Wenn Du möchtest wird er sicher gerne vermitteln.Vielleicht geht es mehreren Eltern so wie dir - und darüber muss einfach gesprochen werden.

Klar, wir Mütter würden unsere Mäuschen gerne in Watte packen und oft ist es nicht leicht zu Entscheiden ob man nun übertreibt oder ob es gerade angebracht :pfeif

In diesem Fall aber finde deine bedenken völlig O.K.

Ob deine Tochter weiterhin im Chor bleiben mag oder nicht würde ich sie selbst entscheiden lassen. Das kind sollte nicht darunter leider dass Du mit der Lehrerin verschiedener Meinung bist. Würde gerade in dieser situation auch gar nichts bringen da an dem geplanten Ausflug ohnehin alle Kinder und nicht nur die Chorkinder teilnehmen sollen.

Lg Nele
 

Chico

Neues Mitglied
Soo, es gibt unerwartete Neuigkeiten.

Meine Maus hat sich heute (Donnerstag) beim Sport den kleinen Finger der rechten Hand gebrochen. :sn7 *autsch* :(

Sie sollte zu dem Auftritt was auf der Gitarre spielen - aber das ist jetzt eh erstmal vorbei für sie - der Auftritt und das Gitarre spielen, da sie bis zum 3.12. auf alle Fälle zu Hause bleibt.

Erstens kommt es anders, als man zweitens denkt.

Lieben Dank nochmals für eure Hilfe

Chico

Edit: Den Chor wird sie auf eigenen Wunsch auch weiterhin besuchen.
 
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