brauche Rat -  soll unterhalt zahlen

doro07

Neues Mitglied
Hallo an Alle,

bin neu hier und habe ein Problem.

Wurde vor 10 Jahren gescheiden und habe 2 Kinder, jetzt 20 und 13. Der Große lebte bis 2007 bei mir, zog dann mit einer Freundin zusammen und als das schief ging ist er zu seinem Vater gezogen. Er ist noch Schüler und ich zahle ihm 170 Euro Barunterhalt. Sein Vater bekommt das Kindergeld und zahlt ihm bis auf ein Taschengeld von 70 Euro nichts. Der Vater leistet jedoch Betreuung, den Barunterhalt müßte mein Sohn von uns beiden einfordern, schreckt jedoch vor einem gerichtlichen Schritt zurück.

So nun ist mein Kleiner auch zu seinem Vater gezogen mit der Begründung, "beim Papa gehen wir oft essen und er hat mehr Geld als DU". was mich sehr traurig macht, da er 10 Jahre lang eigentlich auf nichts verzichten musste.

Mein EX verlang jetzt für diesen Monat den gesamten Unterhalt den er bisher monatlich bezahlt hat, 333 Euro, plus 164 Euro Kindergeld zurück zuzüglich 295,-- Euro Unterhalt von mir. Bis 30.11. sonst geht er zum Rechtsanwalt, hab ich schriftlich. Außerdem will er ab 1.12. jeden Monat 295 Euro Unterhalt.

Nun siehts so aus, dass ich ja immer gearbeitet habe und 1600 Euro Netto verdiene. Er verdient aber (ich habe seine Abrechnungen für dieses und letztes Jahr, fragt nicht woher) zwischen 2600 und 3000 Euro Netto jeden Monat.

Wie kann er von mir mit meinem Gehalt 295 verlangen wenn er immer nur 333 bezahlt hat?

Ich bin letztes Jahr umgezogen, in eine kleinere Wohnung damit ich Miete spare, musste aber einen Kredit für eine neue Küche und diverse Möbel, Ablöse und die Umzugskosten aufnehmen, außerdem brauchte ich ein Auto (gebraucht) um meinen Kleinen ja auch rechtzeitig alle 14 Tage zu seinem Vater zu bringen, er hat darauf bestanden. War bisher auch nicht ein Problem für mich.

Doch wenn ich jetzt den Unterhalt den er verlangt zahlen soll und den an meinen Großen weiterhin und den Kredit und die Versicherungen, Miete, Gas, Strom usw., dann bleiben mir noch 150 Euro zum Leben.

Versteht bitte nicht falsch, ich weigere mich nicht, nichts zu bezahlen, es ist ja für meine Kinder, aber es kann doch nicht angehen, dass er dann zwischen 3200 und 3600 jeden Monat zur Verfügung hat und ich mich frage was ich meinem Kleinen wenn er alle 14 Tage am Wochenende kommt zum Essen vorsetzte von dem wenigen Geld das ich dann zur Verfügung habe.

Außerdem werde ich ja dann auch noch die Steuerklasse wechseln müssen von II auf I, dann würde mein Einkommen ja noch mehr schrumpfen.

Könnt Ihr mir sagen ob sein Gehalt nicht irgendwie mit angerechnet wird und wo ich mich informieren könnte ohne das es was kostet? Habe eine Rechtsschutzversicherung, aber die wird da wohl nicht einspringen.

Wie ist das mit dem Selbstbehalt, da ein Kind ja Volljährig, das andere jedoch minderjährig ist?

So ist jetzt alles ziemlich lang geworden, ich danke Euch aber schon jetzt für Eure Hilfe.

Viele Grüße
Doro
 

emma0668

Aktives Mitglied
mit der rechtschutz weis ich nicht, da musst mal die police studieren.

wenn du aber wenig geld zur verfügung hast kannst du dir beim amtsgericht einen PKH schein holen (prozesskostenhilfe) aber das sagt dir dann der anwalt, den ich in diesem falle schnellstens zu rate ziehen würde.
 

Gerhard S.

fast-Alles-Versteher
Doro,
ich denke, den Selbstbehalt, ein Auto und eine Alterssicherung darfst du auch weiterhin haben.

Wenn dein Ex dem 20-Jährigen 70,- monatl. Taschengeld gibt - soviel bekam ich als 20-Jähriger nicht. Ich bekam noch nicht mal was zum Führerschein.

So wie das sehe, ist da noch eine unbezahlte Rechnung bei euch offen. Was es aber im einzelnen ist, vermag ich aber nicht zu deuten. Du lässt durchblicken, daß du gegen die Scheidung warst. Er wohl dann folglicherweise mit allen Mitteln ausbrechen wollte. Trotzdem dürfte das "wie" heute nicht mehr entscheidend sein. Mir fällt nur ein, wenn er soviel arbeitet und auch so gut verdient - wie macht er das dann mit der Kindes-Versorgung im Haushalt?

Die Rechtsschutz zahlt zwar - jedoch wäre zu bedenken, daß man sich die Rechtsschutz für den großen, unvorhersehbaren Knall aufheben sollte. Denn jede Anwaltsrechnung wird von der Rechtsschutz behandelt wie ein "Schadensfall" beim PKW. Und bei zu vielen "Schadensfällen" darf dir die Rechtsschutz kündigen. Das haben die in der AGB irgendwo versteckt.

Ich hatte den Fehler 3x gemacht: 3x die Rechtsschutz wegen kleiner Arbeitsgerichtsstreitigkeiten inanspruch genommen, im 2-300,- Bereich.
Und nach dem 3. Mal hatte mir die Rechtsschutz gekündigt.

mfg
 

Celeste

Vernarrte Jungmami + Alienstiefmutter
Rechtschutz bezahlt normalerweise nicht Familienrechtsangelegenheiten, ausser sie ist extra dafür angelegt.

Ich verstehe nicht welchen Unterhalt er jetzt haben will. Kindesunterhalt? Der richtet sich nach deinem bereinigten Netto. Unterhalt für sich kann er, denke ich, vergessen, er hat ja keine Nachteile durch die Betreuung der Kinder, die sind ja alt genug das er Vollzeit arbeiten kann, und er verdient ja auch mehr als du. Trennungsunterhalt dürfte es demnach auch nicht sein.
 
D

die_andere_Mama

Guest
Die Rechtschutz springt nicht in für Sorgerechtsstreits ein. Habe bisher noch keine Police gesehen, in solchen Fällen wird ein Anwalt von Jugendamt / Sozialamt gestellt.
Ich würde mich nochmal bei einer geschäftlichen Stelle melden und das prüfen lassen. Einen Mindestsatz zum leben steht dir auf jedenfall zu und der ist (glaube ich) um die 800-900€ geregelt. Abgezogen werden da aber auch - Wohnung - Auto - etc. ... Aber es muss genügend sein, damit du dich ernähren kannst. Wenn das stimmt was du schreibst, das du dann nur noch 150,00€ in Monat bleiben, müsstest du nebenher noch Sozialhilfe beziehen und ab da fängt der Ärger erst richtig an. Meist wird dann in solchen Fällen festgestellt, das die Unterhaltsforderungen zu hoch sind (diese werden nach Einkommen berechnet) - aber soweit willst du es bestimmt nicht kommen lassen. lass alles durch prüfen - durch einen Steuerberater , durch das Jugendamt - vielleicht kann dir auch ein Bürgeramt eine Stelle nennen, wo du deinen fall vortragen kannst.
ich wünsche dir viel Glück!
 

Leonies_Mum

Neues Mitglied
Original von doro07
Hallo an Alle,



Mein EX verlang jetzt für diesen Monat den gesamten Unterhalt den er bisher monatlich bezahlt hat, 333 Euro, plus 164 Euro Kindergeld zurück zuzüglich 295,-- Euro Unterhalt von mir. Bis 30.11. sonst geht er zum Rechtsanwalt, hab ich schriftlich. Außerdem will er ab 1.12. jeden Monat 295 Euro Unterhalt.

Huhu,
also ich würde dem mit Stolz engegen Tretten, denn die zeit in dem dein Ex Unterhalt bezahlt hat, kann er nicht zurück verlangen zum einen da der Unterhalt als verbraucht gildet und zum anderen er der Pflichtige war und er im nachhinein das nicht zurück vaerlangen kann. Ausserdem kann dein Ex übrhaupt nichts fordern sondern das Kind ( das vollährige) muss ordern. Der Unterhalt ist auch nicht an den vater sondern an das Kind direkt zu leisten. Der Vater des Volljährigen hat kein Mitsprache recht was den UH angeht, be#i dem Minderjährigen siehts anders aus , was er nicht kann und da wird er vor jedem gericht verlieren ist, sein gezahlten unterhalt zurück verlangen, da würd ich mir keinen Kopf drüber machen, denn das ist gesetzlich überhaupt nicht erlaubt. Allerdings musst du Unterhalt für den minderjährigen zahlen, aber wieviel würde ich auch einen Richter entscheiden lassen oder Mit dem kindesvater einigen, oder ene urkunde beim Jugendamt erstellen lasasen die letzten beiden möglichkeiten kosten euch keinen cent

LG
 
Oben