brauche Rat -  sorgerecht

wolffrau

Neues Mitglied
hi bin neu hir
und brauche mal einige ratschläge.
ich wohne jetzt nun seit einem jahr ungefähr 400 kilometer von meinem ex weg und habe das aleinige sorgerecht von unserem fast 6 jährigen sohn und nun möchte er das gemeinsame sorgerecht haben.
und möchte auch eine kopie von der vaterschaftsanerkennung haben.

meine bedenken sind nun da wir schon zwei termine versäumt haben beim amt,was kann pasieren wenn ich ihm die vaterschaftsanerkännung schicke damit er sich einen termin hohlen kann.

ich gebe ihm aber nicht das gemeinsame sorge recht.
würde mich über eine schnelle antwort freuen lg
 

Gerhard S.

fast-Alles-Versteher
Gibst du ihm die Anerkennungsurkunde nicht, dann wird er sein Sorgerecht einklagen.
Leider: Das Gesetz/die Rechtsprechung hat sich geändert. Und demnach hat er das Sorgerecht bereits, ganz unabhängig von der Anerkennungsurkunde.
Er muss sich nur das Sorgerecht gerichtlich bestätigen lassen (aber auf diese Idee kommt er von ganz alleine, er machte sich bestimmt bereits kundig). Ob er dir Kosten im Falle deiner Weigerung aufbrummen kann, weiss ich nicht.

Man möchte damit Nachteile für's Kind vermeiden, wenn eine Mutter aus eigenen, persönlichen Gründen dem gemeinsamen Sorgerecht nicht zustimmen will. Denn die Frau/Mutter handelt aus Motiven, die auf den Expartner abziehlen (neuer Lebenspartner, Strafe, Zurechtweisung, Macht, Vergeltung, Rache, usw.) - und damit ist der Wille und Wunsch des Kindes nicht berücksichtigt. Denn ein Kind will in der Regel beide Eltern, wenn auch nicht zusammmen.
Und deshalb hat man den Frauen/Müttern die Entscheidung über das Sorgerecht abgenommen.

:bye:
 

hitnak

Namhaftes Mitglied
Hallo,

Du musst Dich an einen Anwalt wenden. Nur der kann Dir Deine konkreten Fragen beantworten.

Ganz grundsätzlich gilt, dass Du eine Mitwirkungspflicht hast. Das bedeutet, dass Du Termine beim Amt wahr nehmen musst, und dass Du Unterlagen zur Verfügung stellen musst. Denn: Tust Du das nicht, dann verhinderst Du zwar das gemeinsame Sorgerecht - aber der betreffende Mann kann auch die Unterhaltszahlungen einstellen. Er hat ein Recht darauf, die Unterlagen zu sehen, auf deren Grundlage er bezahlt, und wenn er diese Unterlagen gesehen hat, dann hat vor allem sein Kind ein Recht darauf, dass sein Vater an seinem Leben teil nimmt.

Im Übrigen weiß ich aus beruflichen Erfahrung heraus, dass man einen Termin, aber nicht zwei versäumt - zwei Termine hat man ganz einfach ignoriert. In deinem Fall, auf der Grundlage Deines Posts, sogar mit dem Vorsatz, den betreffenden Mann in seinen Recht zu beschneiden. Auch deshalb rate ich Dir dringend, Dich mit einem Anwalt in Verbindung zu setzen - am Besten gleich morgen.
 

wolffrau

Neues Mitglied
danke er nimmt teil soweit es geht er kann ihn ja auch sehn oder mit ihm telefonieren aber der vater ruft ja noch nicht einmal an.
er stelt ja nur bedingungen was ich zumachen habe ich kann das kind ja nicht dazu zwingen so dur redest jetzt mit deinem vater über cam hatte es eine zeit lang fast so gemacht .
und das kamm so weit das der kleine keine lust hatte mit ihm zureden
er hohlt den kleinen ja auch zubesuch zu sich so wie er mal urlaub hat
 

wolffrau

Neues Mitglied
ach gerhard nur weil er eine vaterschaftsanerkenung gemacht hat so hat er aber nicht das gemeinsame sorgerecht da er ja auch nicht in der geburtsurkunde von dem kleinen steht
 

Gerhard S.

fast-Alles-Versteher
Der nichteheliche Vater des Kindes konnte bis Juli 2010 eine gemeinsame elterliche Sorge im Allgemeinen nur erlangen, wenn die Mutter mit einer Sorgeerklärung zustimmt, sofern die Mutter nicht anderweitig verheiratet ist. Diese Regelung war Gegenstand heftiger rechtspolitischer Auseinandersetzungen. Eine Ausnahmeregelung bestand nur für bestimmte „Altfälle“, in denen sich Eltern bereits vor der Kindschaftsrechtsreform – also vor Juli 1998 – getrennt hatten und somit eine Sorgeerklärung seinerzeit nicht öffentlich beurkunden lassen konnten (Art. 224__2 Abs. 3 und 4 EGBGB). In diesen Fällen konnte unter Umständen das Familiengericht auf Antrag eines Elternteils die Sorgeerklärung des anderen Elternteils ersetzen, wenn die gemeinsame elterliche Sorge dem Kindeswohl dient.

Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juli 2010 wurde die rechtliche Stellung von Vätern, die mit der Mutter des Kindes nicht (amtlich) verheiratet sind, wesentlich gestärkt. Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass die gesetzliche Regelungen in § 1626a Absatz 1 Nummer 1 und § 1672 Absatz 1 des BGB in der Fassung des Gesetzes zur Reform des Kindschaftsrechts vom 16. Dezember 1997 (Bundesgesetzblatt I Seite 2942), welche Väter generell von der Sorgetragung für sein Kind generell ausschliessen, mit Artikel 6 Absatz 2 des Grundgesetzes unvereinbar sind. Das Bundesverfassungsgericht ordnete in seiner Entscheidung zugleich vorläufig (bis zu einer gesetzlichen Neuregelung) an, dass die Familiengerichte den Eltern auf Antrag eines Elternteils die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge gemeinsam übertragen sollen, soweit zu erwarten ist, dass dies dem Kindeswohl entspricht
 

Gerhard S.

fast-Alles-Versteher
Wie du lesen kannst, hat er das Sorgerecht, weil das so jetzt neuerdings im Grundgesetz drinsteht. Geburtsurkunde, SRE, Schulzeugnis, dein Wille - ist schnuppe.

Ich schreibe das, ohne für oder gegen dich Stimmung machen zu wollen.
:bye:
 

Gerhard S.

fast-Alles-Versteher
Na hier steht's:
Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass die gesetzliche Regelungen in § 1626a Absatz 1 Nummer 1 und § 1672 Absatz 1 des BGB in der Fassung des Gesetzes zur Reform des Kindschaftsrechts vom 16. Dezember 1997 (Bundesgesetzblatt I Seite 2942), welche Väter generell von der Sorgetragung für sein Kind generell ausschliessen, mit Artikel 6 Absatz 2 des Grundgesetzes unvereinbar sind.

Reform des Kindschaftsrechts
->
bisher war möglich: Väter generell vom Sorgerecht für sein Kind generell ausschliessen
->
Jetzt seit 2010: mit Artikel 6 Absatz 2 des Grundgesetzes unvereinbar!.

Man hat ins Grundgesetz zwar nix neues reingeschrieben; jedoch wird nun ausdrücklich dieser Artikel 6 des GG auf das neue Kindschaftsrecht angewendet.


Hier lügt das Internet mal ausnahmsweise nicht.
 

wolffrau

Neues Mitglied
ja und hier hab ich auch was und so ist es

Sind Eltern bei der Geburt ihres Kindes nicht miteinander verheiratet, erhält zunächst die Mutter das alleinige Sorgerecht kraft Gesetzes.

also er muss das beantragen bei gericht auser dem hab ich ja auch einen neuen partner und möchte heiraten daher kann ich mir nicht vor stellen das er das gemeinsame sorgerecht bekommt und wir leben knap 400 kilometer auseinander
 

Gerhard S.

fast-Alles-Versteher
erhält zunächst die Mutter das alleinige Sorgerecht kraft Gesetzes.
So war es einmal - steht doch auch deutlich dabei.

Das kann verdammt ins Auge gehen für dich, lass' es dir sagen. Wenn sein Unterhalt plötzlich ausbleibt, er den Antrag beim FamG stellt, dann...
...tja dann... Dein Neuer muss dich und dein Kind nicht unterstützen (wenn dein Ex nicht zahlt).
So und dann gehts los. Du wirst (auch neuerdings) Vollzeit arbeiten gehen müssen, wenn ein Schul-Hort dein Kind bis 17 Uhr nimmt.
 

wolffrau

Neues Mitglied
das steht nicht drin und beim bundesverfasungsgericht steht das so wie ich es dir gesendet habe und nichts davon das es nicht mehr so ist und er muss zahlen auch wenn ich heirate da er die vaterschaft anerkannt hat
 

Gerhard S.

fast-Alles-Versteher
Da ist ein Unterschied zwischen dem, was er muss - und dem, was er tatsächlich tut.
Normal haste recht, Vater muss fürs Kind immer zahlen.
Aber:
Du gibst im die Urkunde (oder beglaubigte Kopie davon) nicht -> er hat somit kein Papier, auf dem steht, dass er der Vater ist.
-> wenn er dieses Papier nicht hat, dann kann er den Unterhalt einstellen, ohne eine Strafe befürchten zu müssen.
Und doppelt gemoppelt hält besser, deshalb zahlt er den Unterhalt nicht, damit du in die Gänge kommen musst. Denn willst du dann UH sehen und pochst darauf, dass ja Väter immer fürs Kind zahlen müssen, musst du zum Anwalt/Gericht.
Er wird nicht nur nicht mehr zahlen, sondern spart sich auch noch Anwalts- und Gerichtskosten, weil du dann von ihm was haben wollen wirst.


Also gibst ihm die Urkunde, er zahlt UH weiter, will sich vielleicht auch mal ums Kind kümmern, und euer Kind hat euch beide. Obwohl du neu heiraten willst.
Keine Sorge, zurückbringen wird er euer Kind immer zu dir. Das wäre dann etwas, was er sich nicht erlauben darf und was für ihn Nachteile hätte.
 

wolffrau

Neues Mitglied
ok ich sehe du hast es nicht richtig gelesen hier geht es nur um das gemeinsame sorgerecht
und ich war mit dem nie verheiratet und er hat ja eigentlich eine kopie da ich ihm eine da gelassen habe wo ich das letzte mal dort war wegen dem termin beim JA.
hier geht es darum das ich nicht zum gemeinsamen sorgerecht zustimme
 

Gerhard S.

fast-Alles-Versteher
Ok, du meldest dich wieder, wenn sein KU ausbleibt. Erzähl uns aber dann nicht, wir hätten dich nicht gewarnt.
Die Richterin sagt dir dann, dass er das Sorgerecht hat, obwohl du das nicht möchtest.

Blumen für's Grab :geb4

:bye:
 

usagimoon

sadness
Ne muss nicht sein, es muss immer dem Wohle des Kindes dienen und da sie weit weg wohnt und fast alles alleine macht im Alltag muss erst noch entschieden werden, ob das gemeinsame Sorgerecht zum Wohle des Kindes ist. Und es gibt ja auch immer die persönliche Vorgeschichte.

LG

P.S. sonst würden sie ja wohl kaum fragen, ob es ein gemeinsames SR gibt, bei jedem AMT.
 

usagimoon

sadness
Wenn einer der Eltern mit dem gemeinsamen Sorgerecht nicht einverstanden ist, kann er beantragen, ihm das alleinige Sorgerecht zu übertragen. Das Gericht entscheidet danach, was für das Wohl des Kindes am besten ist. In der Regel dürfte zwar das gemeinsame Sorgerecht das beste sein. Es kommt aber nur in Betracht, wenn zwei Vorausetzungen erfüllt sind: Erstens muss objektiv überhaupt die Möglichkeit vorhanden sein, dass die Eltern das Sorgerecht zusammen wahrnehmen. Daran kann es z.B. fehlen, wenn der eine Elternteil ins Ausland zieht. Zweitens muss die Bereitschaft der Eltern vorhanden sein, zu kooperieren. Daran kann es z.B. fehlen, wenn es zwischen den Eltern erhebliche Konflikte gibt

Quelle: http://www.scheidung-online.de
 

Gerhard S.

fast-Alles-Versteher
So wie ich das neue BGH-Urteil verstanden habe, ist das gemeinsame Sorgerecht grundsätzlich das beste für das Kind. Alle anderen Lösungen sind nachrangig.

Er könnte argumentieren, dass seine Verflossene durch ihren Wegzug um 400km ihm das Kind entfremdet hat.

Das gemeinsame Sorgerecht muss auch nicht die Lebensführung der getrenntlebenden Kindseltern beeinträchtigen. Die allseits bekannten Argumente, wie z.B. die Unterschriften von beiden Elternteilen - sind technische Probleme, aber keine, die das gemeinsame Sorgerecht betreffen.

Das gemeinsame Sorgerecht ist deshalb das beste für's Kind, weil
- somit der Nachteil gegenüber Kinder von miteinander verheirateten Eltern wegfällt;
- weil Kindern nicht ein Elternteil genommen werden können soll;
- Kinder brauchen auch ihre Väter für ihre Entwicklung ihrer Persönlichkeit.
Nur, um ein paar Beispiele zu nennen.

Wenn sich die Kindsmutter ein neues Leben mit einen neuen Partner aufbauen will, so sei ihr das gegönnt - dann muss aber ihr gemeinsames Sorgerecht mit dem Vater ihres Kindes nicht auch zwangsläufig im Weg sein.
Da muss halt dann viel besprochen werden - wenn der Papa tatsächlich für sein Kind da sein möchte. Sowas geht nicht von heute auf morgen. Die Übergabe des Kindes muss ja nicht unbedingt vor der Haustüre stattfinden. Und wird das Kind noch ein bischen älter, so stattet man es mit einer Bahn-Fahrkarte aus und bringt es zum Bahnsteig.

:bye:
 

wolffrau

Neues Mitglied
danke für deine meinung und ich bin der meinung das das gemeinsame sorgerecht was er haben möchte nicht gut ist für den kleinen .
er hat zwar kontakt aber nicht so das ich jetzt damit einverstanden wäre ihm das gemeinsame sorgerecht zugeben.
und was gerhard schreib von wegen entfremdet ist nicht so da vater und kind kontakt haben ich möchte halt nur nicht das er das wir das gemeinsame sorgerecht haben den wir waren nie verheiratet und ich habe einen neuen partner mit dem mein kind super zurecht kommt
 

wolffrau

Neues Mitglied
ja kommt er mein kind hat soviel spass mit ihm das er sogar wenn er fragen hat eher zu ihm geht als zu mir und frag nach das was er wissen möchte obwohl mein kind mich vorher schon das gleiche gefragt hat
 

Gerhard S.

fast-Alles-Versteher
Du möchtest am liebsten den Vater deines Jungen komplett und restlos aus deinem Gedächtnis ausradieren können. Soll nur noch 1x pro Monat was auf dem Kontoauszug zu sehen sein; aber das soll's dann auch schon gewesen sein.

Adoption macht's auf jeden Fall möglich.
 
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