Steuern bei nicht-eigenem Kind

okonrad

Neues Mitglied
Nehmen wir einmal an, Paar A ist nicht verheiratet. Bei Paar A lebt ein Kind von Frau A. Vater des Kindes ist B. B zahlt seit Jahren regelmaessig Unterhalt an das Kind, das bei Paar A lebt. B hat kein Sorgerecht.

Nun verdient Herr A viel Geld und hat Herrn B gebeten, ein offiziell ausschauendes Schriftstueck zu unterzeichnen, weil damit, so Herr A, viel Steuern gespart werden koenne - fuer Herrn A und damit letztlich fuer Paar A. Die Rueckzahlungen bzw. Steuererleichterung wird auf mehrere zehntausend Euro pro Jahr angelegt (Herr A verdient richtig viel Geld). Das Schriftstueck besagt durch die Unterschrift von Herrn B, dass das Kind von B (und Frau A) im Haushalt der As lebt (wahrscheinlich, aber das ist auch Frage 1).


Fragen:

1. Um was fuer eine (steuerliche) Befreiung fuer die As koennte es sich handeln, die das Schriftstueck ermoeglicht?

2. Wenn so viel Geld (weitaus mehr als der monatliche Unterhalt) aufgrund dieser Uebertragung ausgezahlt wird (bzw. nicht eingehalten), muss Herr B immer noch Unterhalt zahlen?


Zusatz zur zweiten Frage: so wie es sich darstellt bekommt Paar A Geld von Herrn B und noch Geld vom Staat. Nur Herr B zahlt, ohne Ansprueche geltend machen zu koennen (steuerliche Verguenstigungen).
 

katnau

voller Lebenslust
:wiejetzt:

Ich glaube, ein Beratungsgesrpäch bei einem Steuerberater wird hier eher weiterhelfen.
Das klingt wie ein Sachverhalt aus einem Lehrbuch :schiel.

Dem leiblichen Vater stehen doch Steuervergünstigen, sprich Kinderfreibetrag zu, und Kindergeld wird ja auch hälftig mit Unterhaltsanspruch "verrechnet".

Der Stiefvater ist dem Kind rein rechtlich zu überhaupt nichts im finanziellen Sinn verpflichtet (mal abgesehen bei Bezug von Sozialgeldern).

sorry.
 

Dragon82

EF-Team
Teammitglied
A könnte Unterhalt an Bs Kind zahlen und diesen Unterhalt als Angehörigenunterhalt von der Steuer absetzen.
 

Dragon82

EF-Team
Teammitglied
Dann adoptiert A das Kind und überträgt 200.000 Euro Vermögen auf Bs Kind, bis zur Grenze, die die Einnahmen des Kindes begrenzen. Beim Kind von B sind die Einnhamen steuerfrei, A müsste ansonsten Zinsabschlagsteuer und ab 2009 Abgeltungssteuer bezahlen.

Aber da kommen keine mehrere 10000 Euro zusammen sondern nur einige 1000.

B müsste ein Schriftstück aufsetzen, mit dem er das Kind zur Adoption freigibt, also sein Einverständnis.

Frage 1: Abgeltungssteuer
Frage 2: nein, denn er ist nicht mehr mit dem Kind verwandt.
 

okonrad

Neues Mitglied
Ich glaube nicht, dass Herr A das Kind apoptiert hat; das haette Herr B mitbekommen.. oder?

Vielleicht ist mit dem Schriftstueck das Leben des Kindes bei den As bekannt gemacht worden, aber das hat, laut den Antworten, keine solchen Auswirkungen, dass x0.000 Euro zusammenkommen koennen.

Danke jedenfalls fuer die zahlreichen Antworten. Und: nein, das ist nicht aus einem Lehrbuch, bleibt mir aber eben raetselhaft.
 

okonrad

Neues Mitglied
A könnte Unterhalt an Bs Kind zahlen und diesen Unterhalt als Angehörigenunterhalt von der Steuer absetzen.

Dazu muesste Herr A doch aber (rechtlich) mit dem Kind von Frau A und Herrn B verwandt sein, oder nicht? Oder warum sollte er sonst Unterhalt zahlen? Warum das ueberhaupt, wenn das Kind in dem Haushalt der As lebt?
 

okonrad

Neues Mitglied
Coleman - zu Deiner 'Antwort' faellt mir ein: 'Ein Schelm, wer boese denkt.'. Oder deutlicher: 'Wer den Furz zuerst gerochen, dem ist er aus dem A*** gekrochen.'.

Dem aufmerksamen und vorurteilsfreien Leser wird natuerlich aufgefallen sein, dass ich Herr B bin. Ich wuesste nicht, wie der Sachverhalt, den ich in meinem OP beschrieben habe, mich in eine Lage versetzen sollte das Finanzamt zu 'beduppen'.

In meiner Welt ist so ein Forum doch genau dazu da, um Erfahrungen und Hinweise auszutauschen. Wenn also in einer der Antworten ein Anhaltspunkt gegeben worden waere (ausser Adoption, und das haette ich wohl gemerkt), waere der naechste Schritt, einen professionellen Berater aufzusuchen. Die haben doch auch Besseres zu tun, als eine Vorauswahl zu treffen.

Warum ich die Frage anfangs ueberhaupt aufgeworfen habe - dazu eine kleine Anekdote. Als ich noch mit Frau A verheiratet war, habe ich begonnen zu studieren. Dazu habe ich versucht, BaFoeg zu beantragen. Auf diesen Antrag habe ich wahrheitgemaess geschrieben, dass ich bereits vorher einmal immatrikuliert gewesen sei, aber mir der damalige Studiengang nicht zugesagt habe. Natuerlich habe ich mir damit fuer immer jegliches BaFoeg verwehrt. Meine damalige Frau hat meine Tat dann vor Verwandten und Bekannten so dargestellt, dass ich 'zu dumm' gewesen sei, den Antrag richtig auszufuellen.

Daraus lerne ich, dass es fuer Frau A geradezu eine Tugend ist, die Unwahrheit zu eigenem Vorteil zu sagen. Also, zu 'beduppen' ist fuer sie offensichtlich etwas ganz normales und legitimes.

Vor dieser Erkenntnis ist doch das Vorgehen des jetztigen Paares A mit einem Schatten des Zweifels an seiner Rechtmaessigkeit belegt. Und nun, nach einer langjaehrigen Krankheit meinerseits, von der ich nun genesen bin, habe ich begonnen hier 1 und 1 zusammenzuzaehlen und dieser Sache mit dem ominoesen Schriftstueck einmal nachzugehen.

Also bitte, Coleman, geh' in Deine Hoehle zurueck und geniesse den Geruch Deiner eigenen Fuerze, aber lass' mich und andere damit in Frieden.

Danke.
 
M

Meroko

Guest
Zu Frage 2 fällt mir dann nur ein: Da will sich wieder jemand vor den Unterhaltszahlungen drücken.
 

okonrad

Neues Mitglied
Danke fuer die weiteren Hinweise, trotz meines Ausrutschers. Als Autist bin ich Missverstaendnisse in der Kommunikation fast schon gewohnt.

Weiterhin -- alles Gute!
 
Oben