Frage -  Tagesmutter sucht Rat!!!

Leon910

*Jungsmama*
Hallo!

Ich hab mal eine Frage, vielleicht weiß jemand einen Rat...

eine Freundin von mir macht nebenbei Tagesmutter für eine andere Freundin..

Sie selbst hat zwei Kinder,und macht noch Elternzeit bis nächstes Jahr und paßt jetzt auf den Kleinen (6 Mon) stundenweise auf. Sie bekommt dafür 3 € die Stunde...Jetzt möchte die Mutter von dem Kleinen eine Quittung über das ausgezahlte Geld haben, damit sie es beim Finanzamt einreichen kann.

Meine Freundin hat allerdings nirgendwo diese "Nebentätigkeit" angegeben, und sie hat es auch nicht ihrem Arbeitgeber gemeldet...
Jetzt ist die Frage, ob das für sie irgendwelche Konsequenzen haben könnte, wenn sie diese Quittung ausstellt, und diese dann ans Finanzamt geht... ?(

Weiß von Euch vielleicht jemand, was sie machen muß???

Danke schonmal für Eure Antworten!


LG Marion :sonne
 

Birgit

EF-Team
Teammitglied
Hi,

wenn sie die einnahmen bei der steurerklärung angibt passiert sicher nix.

Lohnt es sich für die Freundin denn die Kosten anzugeben denn es gibt ja ein Mindestsatz an Kinderbetreuungskosten die erreicht werden müssen um steuerliche Vorteile zu haben.

Und ich kenne es so wenn einer eine Quittung haben möchte ist der Stundensatz bei 4,50 Euro.
 

Leon910

*Jungsmama*
Danke Birgit für Deine Antwort!

Ich meinte das allerdings so, daß nicht die Tagesmutter die Kosten absetzen möchte, sondern die Mutter von dem Kleinen!
Und jetzt hat die Tagesmutter Angst, das man an sie herantritt, weil sie es ja nicht gemeldet hat...
Vielleicht hab ich mich da auch einfach nur ein bißchen blöd ausgedrückt... :verleg


LG Marion :sonne
 

prinzessin05

Namhaftes Mitglied
Hui ein heikles Thema
ist die Mutter alleinerziehend?
Bei verheirateten Paaren beträgt die zumutbare Grenze für Betreuungskosten 1.500 Euro, wenn man da nicht drüber ist, bekommt man gar nichts vom FA.

ich denke schon, dass es nicht ohne Folgen bleiben kann, wenn sie Geld dafür nimmt und das nirgendwo meldet, das gibt bestimmt Ärger andererseits hat die Mutter natürlich ein Recht, Quittungen zu bekommen, sie bezahlt ja schließlich auch dafür, da ist deine Freundin leider dran, denn ob die sich anmeldet oder die Nebentätigkeit anmeldet oder nicht, dafür kann die Mutter ja nichts.

mh ich würde einfach mal beim Jugendamt anrufen und sagen, dass du selber Tagesmutter werden möchtest und in Erziehungsurlaub bist und wie das dann mit dem Geld ist und was du beachten musst und welche Konsequenzen ein Nichtbeachten haben kann. Die könenn dir das ganz sicher sagen.
 

Birgit

EF-Team
Teammitglied
Original von Leon910
Danke Birgit für Deine Antwort!

Ich meinte das allerdings so, daß nicht die Tagesmutter die Kosten absetzen möchte, sondern die Mutter von dem Kleinen!
Und jetzt hat die Tagesmutter Angst, das man an sie herantritt, weil sie es ja nicht gemeldet hat...
Vielleicht hab ich mich da auch einfach nur ein bißchen blöd ausgedrückt... :verleg


LG Marion :sonne

ich hatte s auch so verstanden,
deshalb schrieb ich ja das sie erstmal schauen soll wie hoch die kosten sein müssen umsie steuerlich geltend zu machen... prinzessin hat es ja schon geschrieben .....
 

Uschi1001

Neues Mitglied
Hallo,

mal abgesehen davon, dass die Tagesmutter ihre Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit dem Finanzamt bei der jährlichen Steuererklärung dann angeben muss, kann sie ebenso einen Pauschbetrag als Betriebskosten wieder absetzen.
Betriebskosten sind z. B. Essen, trinken, Wassergeld, anteilige Heiz- und Müllabfuhrkosten, ebenso Wohnungs- und Spielzeugabnutzung, usw.

Diese Pauschalbeträge sind beim Bundesverband für Tagesmütter zu erfragen und sind abhängig von den Betreuungszeiten.

lg
Uschi
 

prinzessin05

Namhaftes Mitglied
Original von Uschi1001
Hallo,

mal abgesehen davon, dass die Tagesmutter ihre Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit i

Genau da wird der Haken sein, so offiziell wird das nicht laufen, sonst hätte sie ja jetzt kein Prob damit, ,dass die Mutter eine Quittung über die Zahlungen haben möchte.
 
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