Hallo,
ich bin unglaublich verwirrt. Vielleicht kennt sich ja jemand damit aus und kann mir helfen.
Ich habe bis zum 1.11.2010 gearbeitet, seit dem 2.11.2010 bin ich krankgeschrieben (Arbeitsunfähigkeit/AU). Seit Mitte Dezember 2010 (nach 6 Wochen AU) beziehe ich von meiner Krankenkasse Krankengeld.
Mein Arbeitsvertrag war befristet und ist am 31.1.2011 ausgelaufen. Wurde verständlicherweise auch nicht verlängert, da die AU bis auf weiteres galt.
Nun bin ich schwanger, meine AU läuft weiterhin (nicht schwangerschaftsbedingt!), ich habe bis jetzt Krankengeld bekommen und meine Mutterschutzfrist beginnt am 16.12.2011, also in 2 Wochen.
Ich weiß, dass man 78 Wochen Anspruch auf Krankengeldzahlung hat. Bei mir sind also knapp ein Jahr, also ca. 56 Wochen, um.
Ich wollte nun Mutterschaftsgeld bei der Krankenkasse beantragen bzw. erfragen, wie es sich dann mit dem Krankengeld verhält. Ob ich anstelle des Krankengeldes dann Mutterschaftsgeld erhalte.
Die Sachbearbeiterin von der Krankenkasse war über meinen Fall sehr verwirrt und musste sich mehrmals mit ihrem Kollegen besprechen.
Letztendlich meinte sie, dass bei Beginn der Mutterschutzfrist die Krankengeldzahlung "ruhen" würde.
Da ich aber keinen laufenden Arbeitsvertrag habe, würde sich nun die Frage stellen, wie ich dann weiterhin versichert werden würde (hier bin ich ausgestiegen). Sie schlug dann vor, dass ich ja, weil verheiratet, bei meinem Mann mit familienversichert werden könnte. Dann wäre ich immerhin (WOW!) beitragsbefreit. Aber, und jetzt kommts, erlischt dann als Familienversicherte mein Anspruch auf Mutterschaftsgeld.
Kurzum: Ich bekomme GAR NICHTS. Weder wird mein Krankengeld weiter bezahlt, noch bekomme ich Mutterschaftsgeld.
Damit schieben sie mich in die Hausfrauen-Schublade, die (als Familienversicherte und nicht-Berufstätige) kein Anspruch auf Mutterschaftsgeld hat.
Aber ich finde, das kann doch nicht stimmen. Das ist auch nicht logisch, schließlich bin ich ja nicht freiwillig Hausfrau/nicht berufstätig, sondern ich war und bin die ganze Zeit über krankgeschrieben und deswegen wurde 1. mein Arbeitsvertrag auch nicht verlängert und 2. habe ich deswegen natürlich keine neue Arbeit aufgesucht.
Es kann doch nicht sein, dass ich nun einen Nachteil daraus ziehe, schwanger geworden zu sein und mir keine finanzielle Unterstützung mehr zusteht.
Vielleicht weiß ja jemand von euch Rat. Ich danke schonmal fürs Lesen
Liebe Grüße,
Haweditz
ich bin unglaublich verwirrt. Vielleicht kennt sich ja jemand damit aus und kann mir helfen.
Ich habe bis zum 1.11.2010 gearbeitet, seit dem 2.11.2010 bin ich krankgeschrieben (Arbeitsunfähigkeit/AU). Seit Mitte Dezember 2010 (nach 6 Wochen AU) beziehe ich von meiner Krankenkasse Krankengeld.
Mein Arbeitsvertrag war befristet und ist am 31.1.2011 ausgelaufen. Wurde verständlicherweise auch nicht verlängert, da die AU bis auf weiteres galt.
Nun bin ich schwanger, meine AU läuft weiterhin (nicht schwangerschaftsbedingt!), ich habe bis jetzt Krankengeld bekommen und meine Mutterschutzfrist beginnt am 16.12.2011, also in 2 Wochen.
Ich weiß, dass man 78 Wochen Anspruch auf Krankengeldzahlung hat. Bei mir sind also knapp ein Jahr, also ca. 56 Wochen, um.
Ich wollte nun Mutterschaftsgeld bei der Krankenkasse beantragen bzw. erfragen, wie es sich dann mit dem Krankengeld verhält. Ob ich anstelle des Krankengeldes dann Mutterschaftsgeld erhalte.
Die Sachbearbeiterin von der Krankenkasse war über meinen Fall sehr verwirrt und musste sich mehrmals mit ihrem Kollegen besprechen.
Letztendlich meinte sie, dass bei Beginn der Mutterschutzfrist die Krankengeldzahlung "ruhen" würde.
Da ich aber keinen laufenden Arbeitsvertrag habe, würde sich nun die Frage stellen, wie ich dann weiterhin versichert werden würde (hier bin ich ausgestiegen). Sie schlug dann vor, dass ich ja, weil verheiratet, bei meinem Mann mit familienversichert werden könnte. Dann wäre ich immerhin (WOW!) beitragsbefreit. Aber, und jetzt kommts, erlischt dann als Familienversicherte mein Anspruch auf Mutterschaftsgeld.
Kurzum: Ich bekomme GAR NICHTS. Weder wird mein Krankengeld weiter bezahlt, noch bekomme ich Mutterschaftsgeld.
Damit schieben sie mich in die Hausfrauen-Schublade, die (als Familienversicherte und nicht-Berufstätige) kein Anspruch auf Mutterschaftsgeld hat.
Aber ich finde, das kann doch nicht stimmen. Das ist auch nicht logisch, schließlich bin ich ja nicht freiwillig Hausfrau/nicht berufstätig, sondern ich war und bin die ganze Zeit über krankgeschrieben und deswegen wurde 1. mein Arbeitsvertrag auch nicht verlängert und 2. habe ich deswegen natürlich keine neue Arbeit aufgesucht.
Es kann doch nicht sein, dass ich nun einen Nachteil daraus ziehe, schwanger geworden zu sein und mir keine finanzielle Unterstützung mehr zusteht.
Vielleicht weiß ja jemand von euch Rat. Ich danke schonmal fürs Lesen
Liebe Grüße,
Haweditz