Hier kurz eine richtungsweisende Entscheidung des BGH zum Thema Umgang - Ferien mit kleineren Kindern...
http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20060926_1bvr182706.html
Die Argumente, die gerne zur Übernachtungfrage herangezogen werden, sind ja hinreichend bekannt..werden nicht immer gewertet.
Manfred
PS..ich war auch etwas überrascht.. habe eine so weitreichende Umgangs bzw. Ferienregelung eigentlich nicht bei einem Alter von 3 Jahren erwartet..aber es ist so... :druecker
Traurig, wenn so etwas ( ich meine auch die Nebenkriegsschauplätze aus dem Urteil) vor das Bundesverfassungegericht kommt.
http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20060926_1bvr182706.html
Im vorliegenden Fall lebten die Eltern noch nicht lange getrennt und die Trennung sei sehr konfliktbeladen. Es sei zwar nicht auszuschließen, dass die Argumente der Kindesmutter nur vorgeschoben seien, das Kind sei durch die Trennung der Eltern schon sehr belastet, habe einen Rückfall in der Sauberkeitserziehung erlitten und sei Fremdübernachtungen nicht gewohnt; er komme jede Nacht zu ihr ins Bett, brauche Ruhe, Kontinuität und Bezugssicherheit, wozu zum Beispiel die Einschlaf- und Aufwachrituale dienten. Die Einwände seien jedoch "plausibel" und es sei "allgemein bekannt", dass derartige Verhaltensweisen bei Kindern in diesem Alter anzutreffen seien. Das Gericht vermöge "deshalb nicht auszuschließen, dass Übernachtungen im jetzigen Zeitpunkt dem Kind eher schaden als nützen würden".
Diese Argumentation greift indessen von Verfassungswegen zu kurz. Sie berücksichtigt die Bedeutung des Elternrechts des Beschwerdeführers unzureichend.
Der Entscheidung des Oberlandesgerichts ist auch nicht zu entnehmen, ob das Oberlandesgericht geprüft hat, welche positiven Auswirkungen Übernachtungsumgänge für das Kind haben könnten, ob also deren Durchführung mittelfristig nicht auch zur Entspannung der Situation und damit zur Entlastung des Kindes beitragen kann
Die Argumente, die gerne zur Übernachtungfrage herangezogen werden, sind ja hinreichend bekannt..werden nicht immer gewertet.
Manfred
PS..ich war auch etwas überrascht.. habe eine so weitreichende Umgangs bzw. Ferienregelung eigentlich nicht bei einem Alter von 3 Jahren erwartet..aber es ist so... :druecker
Traurig, wenn so etwas ( ich meine auch die Nebenkriegsschauplätze aus dem Urteil) vor das Bundesverfassungegericht kommt.