@Samson
Neues Mitglied
Hallo,
ich hab da ein kleines Problem mit dem Umgangsrecht. Am besten schildere ich mal den ganzen Sachverhalt so kanpp wie möglich (will ja niemnden langweilen):
Ich habe zwei (aussereheliche) Töchter. Sie lebten bis vor kurzem in der Nähe bei ihrer Mutter. Diese hat nun einen neuen Freund (gönn ich ihr wirklich) und ist mit unseren Mädchen (und ihrer anderen Tochter) zu ihm gezogen. Daher muss ich nun, um das Umgangsrecht wahrzunehmen, jedesmal ca 500 km an dem entsprechenden Wochenende fahren, um die Mädels dort abzuholen und wieder zurückzubringen. Diese Fahrerei ist, da es sich um eine stark befahrene Autobahn handelt schon anstrengend genug. Aber meine jetzige Frau macht mir nun auch noch Stress, da das ja auch mit Kosten verbunden ist. Die Mutter der Kinder nimmt sich leider keinerlei Verpflichtungen an und besteht darauf, dass ich die Fahrten allein übernehme. Nun macht sie mir sogar noch dadurch das Leben schwer, das sie auf eine pünktliche Zeit der Abholung bzw. des Zurückbringens drängt, was ich ja gerne versuchen will, aber es geht halt nicht immer so einfach, da ich ja auch noch einen Beruf auszuüben habe und meine Arbeitszeiten stark variiren können. In ihrem letzten Brief hat sie mir dann etrwas von einer gesetzlichen "Minutenregelung" geschrieben, was meint sie damit? Muss ich mit Konsequenzen rechnen, wenn ich stau- oder sonstwie bedingt, zu spät komme? Wie könnte das aussehen? Kann mir deswegen das Umgangsrecht beschnitten werden?
ich hab da ein kleines Problem mit dem Umgangsrecht. Am besten schildere ich mal den ganzen Sachverhalt so kanpp wie möglich (will ja niemnden langweilen):
Ich habe zwei (aussereheliche) Töchter. Sie lebten bis vor kurzem in der Nähe bei ihrer Mutter. Diese hat nun einen neuen Freund (gönn ich ihr wirklich) und ist mit unseren Mädchen (und ihrer anderen Tochter) zu ihm gezogen. Daher muss ich nun, um das Umgangsrecht wahrzunehmen, jedesmal ca 500 km an dem entsprechenden Wochenende fahren, um die Mädels dort abzuholen und wieder zurückzubringen. Diese Fahrerei ist, da es sich um eine stark befahrene Autobahn handelt schon anstrengend genug. Aber meine jetzige Frau macht mir nun auch noch Stress, da das ja auch mit Kosten verbunden ist. Die Mutter der Kinder nimmt sich leider keinerlei Verpflichtungen an und besteht darauf, dass ich die Fahrten allein übernehme. Nun macht sie mir sogar noch dadurch das Leben schwer, das sie auf eine pünktliche Zeit der Abholung bzw. des Zurückbringens drängt, was ich ja gerne versuchen will, aber es geht halt nicht immer so einfach, da ich ja auch noch einen Beruf auszuüben habe und meine Arbeitszeiten stark variiren können. In ihrem letzten Brief hat sie mir dann etrwas von einer gesetzlichen "Minutenregelung" geschrieben, was meint sie damit? Muss ich mit Konsequenzen rechnen, wenn ich stau- oder sonstwie bedingt, zu spät komme? Wie könnte das aussehen? Kann mir deswegen das Umgangsrecht beschnitten werden?