Umgangsrecht für Väter verbessert

M

mafa

Guest
Hallo,

endlich nach vielen Jahren und europäischem Druck :Lesen bewegt sich etwas !!!


Bundesregierung will die Rechtsposition leiblicher Väter stärken#

Mit einem Gesetzentwurf (15/2253) will die Bundesregierung die Rechtsposition leiblicher Väter stärken. Mit dem Entwurf, der die Änderung der Vorschriften über die Anfechtung der Vaterschaft und das Umgangsrecht von Bezugspersonen des Kindes vorsieht, sollen nach Angaben der Regierung Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts vom April letzten Jahres umgesetzt werden.

Im Einzelnen ist vorgesehen, dass der leibliche Vater eines Kindes die Vaterschaft eines nach geltendem Abstammungsrecht als Vater legitimierten Mannes anfechten kann, sofern zwischen letzterem und dem Kind keine sozial familiäre Beziehung besteht.

Darüber hinaus sollen Personen und insbesondere der leibliche Vater, zu denen das Kind eine Beziehung hat, ein Recht auf Umgang mit dem Kind haben. Gleiches soll Verwandten bis zum dritten Grad zugesprochen werden. Nach Angaben der Regierung soll mit dem Gesetzentwurf auf internationale Entwicklungen in Richtung Ausweitung des Umgangs- und Anfechtungsrechts
reagiert werden. Dazu gehöre ein Übereinkommen des Europarates über den
Umgang mit Kindern.

Quelle: Pressedienst des Deutschen Bundestages vom 5.1.2004



Ich freue mich sehr :winken: über Meinungen über dieses Thema.


Gruß
 
K

KerstinW

Guest
Finde ich im Großen und Ganzen sehr gut! Leider interessiert sich mein Ex eh mehr für sich, als für seine Tochter. Ich kann froh sein, wenn er sie mal alle 6 Wochen für ein paar Stunden holt und dann hetzt er auch noch über uns. Na ja, von daher gilt mein :respekt allen Vätern, dai um ihre Kinder kämpfen.

Das einklagbare Umgangsrecht von Dritten sehe ich allerdings mit gemischten Gefühlen. Was wenn (aus welchen Gründen auch immer) dieser Umgang für das Kind schädlich sein könnte. Z.B., wenn es Meinungsverschiedenheiten über Erziehung gibt und die Großeltern die Autorität der Eltern untergraben wollen?! Das finde ich echt schwierig.

Und wer kann/will schon sagen/beurteilen, ob ein Säugling eine Beziehung zu den z.B. Großeltern hat?
 
M

mafa

Guest
aber die Omas und Opas sind doch so lieb zu ihren Enkel und meist reicht es, wenn diese die Enkelin oder den Enkel mal für eine Stunde sehen können ( muß ja nicht immer mit oder durch dem Vater passieren), die Mutter kann sich ja auch mal im Park mit den Großeltern verabreden.Und dann bitte freundlich lächeln und Danke sagen, für die schööööönen Geschenke.

Was nun den Säugling betrifft, auch da ist der Umgang schön etwas mehr eingeschränkt, oder gebt ihr am Wochenende dem Vater eine Michkanne mit Muttermilch mit und sagt, friert es mal ein und gebt dem Kind alle 2 Stunden einen Eiswürfel :rofl zum lutschen ?

Aber auch im Fall eines Rosenkrieges könnte es sehr sinnvoll sein, die Großeltern einzuschalten und das Kind dort zu übergeben ( die haben schon mal ein Kind großgezogen) und darauf bestehen, der Vater solle vorerst den Umgang mit dem Säugling oder dem Kleinkind unter Aufsicht der Großeltern durchführen. So mache Mutter hatte dann doch ein etwas besseres Gefühl, oder ?

( Die böse Schwiegermutter gibt es doch gar nicht, eben so die böse Stiefmutter)

Gruß
 
K

KerstinW

Guest
Also, wenn man der Schwiegermutter vertraut denke ich, es wäre ein guter Weg Vater und Kind zusammenzubringen. Meiner Ex Schwiegermutter habe ich Vertraut und ob ihr Vater sie haben wollte oder nicht, solange sie lebte ist meine Große regelmäßig hingegangen.
Aber glaube mir eines!: Die bösen (seltsam?, verschroben?, uneinsichtig?, hintertrieben?, eigensüchtig?, gemein?) gibt es. Zumindest mein Exemplar kannst Du gerne haben. Und wie man Kinder erzieht, z.B. das Säuglinge auch öfter mal schlafen müssen, haben die wohl vergessen. Und die wollen nur das Kind, die legen keinen Wert darauf, sich mit mir im Park zu treffen.

Sorry, leider kann auch das Realität sein!
 
D

Dragonlady

Guest
Also ich kann da Kerstin nur zurstimmen. Die böse Schwimu gibt es durchaus. Hetzen, Lästern, Lügen verbreiten sind da noch die am leichtesten zu verarbeitenden üblen Seiten. Der Versuch eine Fehlgeburt einzuleiten einfach unverzeilich. Soviel zu meiner Ex-Schwimu.

Und ja, es gibt auch die liebe Schwimu.

Also ich stehe diesem einklagbaren Umgangsrecht für Dritte nicht gerade positiv gegenüber. Wenn die Großeltern ok sind, dann haben sie doch sowieso Kontakt zu den Kindern. Und wieso zum Teufel, sollte ich einer Frau, die ihr Enkelkind töten wollte, bevor es auf der Welt war heute vertrauen und es ihr auch nur von ferne zeigen?
 

heidi02

Neues Mitglied
Hallo Mafa und Alle

sehr schöne Seite dazu :

http://www.vafk.de/

Sind echt nett dort, obwohl es mich nicht unbedingt weitergebracht hat, aber geholfen schon. Doch , kann ich nicht anders sagen.

Eine Gute Sache ist es auf jeden Fall.

L.G.Heidi
 
M

melaniem

Guest
Hallo mafa!

Ich habe mit dem Vater oder sagen wir lieber mit der Oma schwerwiegende Probleme was das Umgangsrecht betrifft. Das Umgangsrecht für Großeltern gibt es ja eigentlich schon länger, wenn es jetzt aber einklagbar ist dann steh mir Gott bei.
Aber erst mal ein kleiner Einblick in meine Situation.

1996 bin ich ungewollt schwanger geworden, diese Schwangeschaft wurde von meiner Frauenärztin in der 16 Woche festgestellt. Ok, fand das nicht so toll, dachte aber irgendwie schaff ich das, es war der Anfang vom Alptraum.
Das erste was mein Ex meinte, ich solle abtreiben sonst kann er keine Wohnung kaufen. Mittlerweile heißt es, ich hätte überlegen sollen was aus mir und dem Kind nach einer Trennung wird. Seine Mutter war diejenige die das sagen hatte, alle Erklärungen da eine Abtreibung nicht mehr möglich ist, wurden in den Wind geschlagen.
Zusammengelebt haben wir in unserer 2 1/2 jährigen Beziehung aus zwei Gründen nicht - wenn er bei mir übernachten würde müßte er morgens eine halbe Stunde früher aufstehen und vor allem seine Mutter wollte das nicht.
Während der Schwangerschafthatte mein Ex sein wahres Gesicht gezeigt (ode sagen wir lieber, das seiner Familie).Er ist uneigenständig, ignorant, egoistsch, verantwortungslos, da erwirklich nichts selbst regeln kann und was seine Mutter sagt ist immer richtig.
Nach der Geburt von Fabian habe ich mich dann von ihm getrennt, da ich nur noch Hass und Ekel für ihn empfunden habe. Obwohl er zum damaligen Zeipunkt kein Recht auf Umgang mit seinem Sohn hatte habe ich ihm bis heute einen großzügigen Umgang gewährt (in der Hoffnung das er dadurch erwachsen wird). Wobei mir immer noch vorgeworfen wird es wäre zu wenig.
- 14tägig Freitag ab 13.00 Uhr - Sonntag 19.00
- einen Teil der Schulferien (wobei er sich die meiste eh nicht selbst um seinen Sohn kümmert)
- einzelne Tage nach Absprache.
Dieser Umgang ist nach Meinung seiner Mutter und der Allgemeinheit? zu wenig.

Lange Rede kurzer Sinn, diese sehr dominante Oma würde sich mit einem mehrstündigem Treffen pro Woche garantiert nicht zufrieden geben.


Grüßle melaniem

P.S. Umgangsrecht des Vaters wird zur Zeit mit Hilfe der Psychologischen Beratungsstelle, meines Anwalts und Dank Euch neu überarbeitet. Da aber wie gesagt die Oma immer Recht hat werden wir auch noch das Familiengericht einbeziehen müssen.
 
K

Katrin

Guest
@melaniem
Ich finde euer Umgangsrecht in ordnung. So ist das bei uns auch.
Warum wird das jetzt neu überarbeitet?
Katrin
 
K

KerstinW

Guest
@ melaniem,

möchte er denn auch Umgang mit seinem Kind oder möchte das nur seine Mutter?

@ mafa,

was sieht denn das neue Gesetz vor in Punkto Umgang? Wie häufig wird der dann sein?
 
M

melaniem

Guest
Hallo stefkawin!

Zum einen geht Fabian mittlerweile in die Schule was das Umgangsrecht von selbst ein bischen einschränkt, zum anderen weil es mit der bisherigen Regelung nie 100% geklappt hat. Laut Oma liegt das an mir, Fakt ist das Fabian Sonntags erst immer nach 19.30 und später zurückgebracht worden ist (er hat noch 2 Brüder). Sein Vater meldet sich meistens erst 2 Tage bevor er mit seinem Sohn/Fabian zum Zelten fahren will, wenn ich dann nein sage da mir das zu kurzfristig ist, werde ich von seiner Mutter am Telefon vor den Kindern fertig gemacht. Es gibt ständig und immer von seiten das Vaters/der Oma was zu bemängeln. Ich darf mir dann anhören ich würde Gesetze selber machen, wäre nicht entgegenkommend usw..
Da ich mir das nicht weiter anhören wollte habe ich mich umgehört und verschiedene Stellen eingeschaltet.
Meinem Anwalt habe ich die bisherige Regelung vorgelegt, sein Kommentar war, wozu ich Hilfe bräuchte. Das einzige was er bemängelte war daß das Wochende von Freitag 17.00- Sonntag 18.00 zu regeln wäre. So wird es anscheinend generell vom Gericht gehandhabt.
Da ich in den letzten Wochen erneut feststellen mußte daß das was ich sage weder für meinen Ex und schon gar nicht für seine Mutter bindend ist, muß ich leider auf eine gerichtliche Regelung bestehen.

Grüßle melaniem
 
M

melaniem

Guest
Sorry hatte ich übersehen.
Er möchte selbst auch einen Umgang mit Fabian, nur hat er sich selbst eingeschränkt da er ihn am Anfang von seiner Mutter betreuen ließ. In wieweit er inzwischen den Umgang aufteilt ist mir nicht genau bekannt, da ich meinen Sohn über diese Sache nicht ausfrage. Nach dem was er von selbst erzählt verbringt er mittlerweile mehr Zeit mit seinem Vater.
Das Hauptproblem, ist seine Mutter (da sie immer Recht hat),an sich geht es ihnen gar nicht mehr um den Umgang, sondern sie wollen das (gemeinsame) Sorgerecht.
Mir ist in den vergangenen Jahren aufgefallen, daß mit allen Mitteln versucht wird an das alleinige Sorgerecht für Fabian zu kommen. Das geht allein von der Oma aus und sie versucht das auf die linkste Tour, obwohl dem Vater selbst wenn Ende April diesen Jahres das Sorgerecht neu überarbeitet ist, nicht zusteht(wir haben nie zusammengelebt, Fabian kennt uns nicht als Familie).
Das eine was sie versucht, bei demjeniegen der die Hauptzeit mit dem Kind verbringt steht das Sorgerecht zu. Also ist sie immer wieder Bemüht mehr als die hälfte eines Jahres einen Umgang mit Fabian zu erzwingen.
Das andere ist, mich zu überreden einem gemeinsamen Sorgerecht zuzustimmen, um dann ihrerseits ein alleiniges zu beantragen.

Hört sich unglaublich an, ist aber die Wahrheit, mit dieser Frau ist nicht zu spaßen. Für daß das sie diesen Enkel nie wollte, ist sie jetzt sehr einfallsreich. Im übrigen hat sie noch 5 Enkelinnen aber Fabian ist der ersteund einzige Enkel.

Wenn Ihr noch mehr wissen wollt, stehe gerne zur Verfügung.

Grüßle melaniem
 

Schnuffi011

Namhaftes Mitglied
Melanie

ich würde kämpfen.
Diese Frau ist doch kein Richter.
In dem Fall würde ich das Umgangsrecht auch durch Gericht neu
entscheiden lassen.

Ich habe bei meinen Kiddys auch nie nein gesagt wenn mein Ex sie haben wollte.
Nur 2 Tage vorher das geht nun mal nicht da man ja auch mal was vor hat.


LG Roswitha
 
M

melaniem

Guest
Hallo Schnuffi011!
Gerade deshalb hatte ich auch die Nase gestrichen voll, nur im Moment hat sich das Verhältnis zwischen uns erst recht verschlechtert, da sie genau weiß das mein Verhalten ihnen gegenüber und die Umgangsregelung mehr als großzügig und auch richtig war. Vor allem aber weiß sie das sie durch eine gerichtliche Regelung mit einem begrenzterem Umgang rechnen muß. Ich hatte desöfteren schon damit gedroht es regeln zu lassen, da ich angeblich Gesetze selber mache, aber sie war anscheinend der Meinung das ich das nie tun würde, seitdem kann sie mich noch weniger leiden bzw. sie hat mich noch nie leiden können und jetzt schon gar nicht mehr.

Danke Dir für Deinen Zuspruch, bin über jede Ermunterung froh, da ich genau weiß das ich mit dieser Frau noch viele harte Kämpfe vor mir habe.

melaniem
 
M

mafa

Guest
... Hallo, das 14tägige Umgangsrecht ist ( leider ) noch immer der Standard,
viel bessere Regelungung scheitern an den strittigen Eltern :wand.

Bitte trenne aber den Bereich Umgang von den Sachen der Vergangenheit. Deine Aufgabe ist nach wie vor, die Umgangssituation zu überwachen und wenn diese nicht akzeptabel ist, kann, sofern keine Einigung möglich ist, durch Gericht dr Umgang sogar weiter eingeschränkt werden.

Bitte denkt also nur an das Kind...!



Gruß

Manfred
 
M

melaniem

Guest
Hallo mafa!
Es ist an sich schon mein Wunsch den Umgang zwischen Vater und Kind zu fördern sonst würde ich es nicht von Anfang an ermöglichen ich habe auch nichts gegen 14-tägige Regelung,Mir ging es am Anfang nur darum meine Lage aufzuzeigen.
Wenn das Umgangsrecht für die Großeltern einklagbar ist, was erwartet mich dann???
Ich kämpfe hier nicht gegen den Vater der alles akzeptieren würde, sondern gegen die Oma die leider nicht nur in den vergangen Jahren, Monaten und Wochen gegen mich und meine Regelungen hetzt.
Ich weiß genau, da Fabian heute wieder zu seinem Papa darf, was mich heute noch erwartet.
1. Gegen 13.30 ruft Oma Elke an, ob sie Fabian nicht doch schon abholen kann, obwohl sie schriftlich von mir hat erst ab 17.00( nach anraten meines Anwalts)
2. Ich müßte ihn sonst zu ihnen bringen (gehört nicht zu meinen Pflichten)
3. Ob sie ihn Sonntag später bringen dürften, da sie sonntags immer unterwegs sind, ansonsten müßte ich ihn abholen (ebenfalls nicht meine Pflicht, sie wurden schon mehrfach darauf hingewiessen)
Dieses Spielchen wiederholt sich alle 14 Tage und dafür fehlen mir mitlerweile die Nerven.


Also, was erwartet mich, wenn sie es für sich auch noch einklagen kann???


Grüßle melaniem


Also, was erwartet mich wenn sie es für sich auch noch einklagen will???
 
M

mafa

Guest
.... über eine Zeitregelung sind wir bereits weg, ich komme gerne mal zwischendurch und kann auch mal am Wochende mit der Tochter was unternehmen, sofern die Mutter zustimmt.

Auf der anderen Site bin ich aber auch da, wenn Elternabend ist oder die Mutter mal einen Abendtermin hat oder auch mal ein Handymen gebraucht wird.


Sich auf feste Uhrzeiten zu berufen, finde ich nicht förderlich. Lediglich
aktuelle Absprachen sollten peinlich eingehalten werden, also etwas Spielraum lassen. Da sollten sich doch beide in die richtige Richtung bewegen.

Eine Hand wäscht die andere und beide das Gesicht.

... und nicht vergessen - das Kindeswohl steht an erster Stelle!

...und was Anwälte raten ist nicht immer Streitvermeidend sondern eher Streitfördernd - was wäre wohl, wenn nicht mehr gestritten würde.


Schaue dir doch mal meinen Tread zum Cochemer Modell an...



Gruß
 
M

melaniem

Guest
Hey mafa!

Ich muß Dir im großen und ganzen Recht geben, nach diesem Prinzip habe ich es die letzten 7 Jahre auch versucht. Nur ist es leider kein Einzelfall das meine Regelungen nicht eingehalten oder ignoriert werden oder wird behauptet ich wäre nicht entgegenkommend.

Beispiele:

Desöfteren ist es vorgekommen, daß ich bei meinem Ex/ seiner Mutter sonntags abends nach 19.30 angerufen habe um zu erfahren, wann mein Sohn heimgebracht wird.

Fabian durfte und darf wenn es möglich ist auch unter der Woche zu seinem Papa, dabei hält man sich auch nicht an absprachen. Mittwoch nachmittag wurde er einmal zun Kasperletheater abgeholt, Vorraussetzung war in nach dem Kasperletheater wieder heimzubringen, da er am nächsten Tag früh aufstehen mußte. Von der Vorschule aus war ein Besuch der Wilhelma geplant, so das er um7.45 Uhr am Kindi sein sollte. Gegen 19.00 Uhr habe ich wieder angerufen wo mein Sohn bleibt, Antwort er hat noch gevespert und geduscht sie bringen ihn in demnächst.(demnächst heißt bei ihnen etwa eine Stunde)

Wenn ich mal einen Termin hatte, bei dem es nicht möglich war Fabian mitzunehmen, wurde das immer aufgerechnet und oft im Nachhinnein als undankbar ausgelegt. Dankbar in ihren Augen wäre, für eimal ausserplanmäßig betreuen 10mal ja sagen wennsie ihn ausserplanmäßig oder kurzfristig haben wollen.
 
M

mafa

Guest
... in diesem Fall sollte klar besprochen werden, entweder die mündlichen Absprachen werden eingehalten oder der Umgang etwas reduziert.

Wichtige Punkte sollten schriftlich fixiert werden:

Sonntags muß das Kind spätestens bis z.B. gegen 18 Uhr (was bedeutet, spätestens um 19 Uhr) wieder bei dir sein, ist wegen Schule etc. einfach erforderlich.

Auch bei mir, mit lockerem Umgang, ist die Töchter ( 7 ) bis Sonntags gegen
17.00 bei der Mutter, da diese "gereinigt" werden muss....sie hat viele, lange krause Haare..., die Schulsachen vorbereiten etc.


Wenn solche Vereinbarungen eingehalten werden, kann auch der Umgang gegebenenfalls mal ausgeweitet oder flexiebel gehalten werden, zum Beispiel Elternabend, Feiern, Arzttermine, Ferientermine.


Aber ALLE Vereinbarungen müssen auch eingehalten werden und der "Umgangspflegende" hat den anderen Partner von sich aus zu informieren bezüglich Änderungen etc. und muss auch bereit sein mal aus einem gegebenen Anlaß auf den einen oder anderen Termin zu verzichten oder diesen zu verschieben.

Also ein gegenseitiges nehmen und geben...



Gruß
 
M

melaniem

Guest
Sorry mein Computer hat sich selbständig gemacht.

Ich bin der Meinung das ich einen Spielraum bisher gelassen habe, nur wird mir in der Regel immer alles vorgeworfen.

Möchte aber diese Thema jetzt so beenden, wie erwähnt hat Fabian noch zwei Brüder. Der mittlere ist ebenfalls unehelich und hat das gleiche Umgangsrecht wie Fabian. Komischerweise gibt es zwischen seinem Vater und mir nicht die geringsten Schwierigkeiten im Gegenteil, hier funktioniert alles bestens. Wir verstehen uns seit unserer Trennung als je zuvor.

Und ich gebe Dir auch Recht, daß das Wohl der Kinder vorgeht. Leider ist das Wohl Fabian durch den Umgang mit seinem Papa/ seiner Oma gefährdet.

Grüßle melaniem
 

Schnuffi011

Namhaftes Mitglied
Hallo Melaniem

lass dich nicht ärgern.Gehe jetzt Deinen Weg und ziehe es Durch.
Manchmal wollen Sie es nicht anders und müssen eben über den Rechtsweg erleben in ihre Schranken gewiesen zu werden.

Bah :wand :wand da könnte ich echt immer explodieren.
Irgendwann wird dein Sohn gross genug dein und ihr dann auch seine Meinung sagen.
Mein Grosser tut es nun ganz kräftig was manchen Leuten halt nicht passt.
:maldrueck :maldrueck
 
M

melaniem

Guest
Hallo mafa!

Danke für den Link, werde ihn mir in Ruhe durchlesen.

Grüßle melaniem
 
M

mafa

Guest
Künftig mehr Rechte für Männer

- das Gesetz ist durch !!


TAZ

Väter bald gestärkt

Bundestag beschließt: Künftig mehr Rechte für Männer, die mit einer verheirateten Frau ein Kind gezeugt haben
BERLIN taz Der Bundestag hat die Rechte der so genannten biologischen Väter gestärkt. Ein entsprechendes Gesetz wurde am Donnerstagabend gegen die Stimmen der oppositionellen CDU/CSU-Fraktion vom Parlament verabschiedet.

Bislang waren Männer, die mit einer verheirateten Frau ein Kind gezeugt haben, weitgehend rechtlos, da der Ehemann der Mutter automatisch als rechtlicher Vater galt. In Zukunft können die leiblichen Väter die rechtliche Vaterschaft leichter anfechten. Zudem erhalten sie durch die neue Gesetzeslage weiter gehende Besuchsrechte.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im vergangenen Jahr eine entsprechende Neuregelung gefordert, weil die Rechtslage der biologischen Väter nicht mit dem im Grundgesetz verankerten Schutz der Familie vereinbar sei.

In Zukunft dürfen nicht nur die leiblichen Väter, sondern auch deren Verwandte mit dem Kind zusammentreffen. Dies gilt allerdings nicht, wenn der rechtliche Vater zu dem Kind eine enge "sozial-familiäre Beziehung" hat. Ausgenommen sind von der Neuregelung auch solche Fälle, in denen der biologische Vater lediglich Samenspender bei einer künstlichen Befruchtung war.

taz Nr. 7284 vom 14.2.2004, Seite 7, 43 Zeilen (TAZ-Bericht)



Gruß
 
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