Eilt! -  Umgangsrecht

schnupe

Aktives Mitglied
Hallo Resi,

wieso sollte das nicht zulässig sein? Die wenigsten Umgangselternteile können den Kindern alleine schon aus finanziellen Gründen(Mietpreise) ein eigenes Bett bieten.

Für Kinder ist das Übernachten
a. in Papas Bett
b. auf einer LuMa

ein Erlebnis, welches nicht alltäglich ist.

Und denk mal nach....wenn die Kinder bei anderen Kindern mal übernachten...haben sie da vielleicht ein eigenes Bett? Wohl eher nicht, oder? Kräht da dann irgendein Hahn nach?
 

Resi

Neues Mitglied
ja sie soll aber immer bei den Kindern der Vermieter schlafen.
In Papas Bett ist kein Problem für mich oder auf einer LM.
Nur sollte er auch anwesend sein und nicht weggehen wenn er sie hat.

Um das geht es, er gibt das Kind ab und verschwindet für Stunden.
 
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